Typische Versicherungsfragen

Häufig gestellte Fragen zu Grund- und Zusatzversicherungen sowie den SWICA-Versicherungsmodellen.

Allgemeines

Die Grundversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie stellt die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft sicher.

Mit einer freiwilligen Zusatzversicherung erhalten Sie Leistungen, welche die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) nicht oder nur teilweise abdeckt. Komplementärmedizin, Fitness, Impfungen, Zahnbehandlungen, Brillen und vieles mehr: Mit den Zusatzversicherungen von SWICA ergänzen Sie Ihre Grundversicherung nach Ihren individuellen Bedürfnissen und erhalten dadurch attraktive Beiträge an Gesundheitsförderungs- und Präventionsmassnahmen.

Es werden grundsätzlich zwei Kategorien von Zusatzversicherungen unterschieden: ambulatorische Krankenpflegezusatzversicherungen und Spitalzusatzversicherungen.

Eine Spitalversicherung ist eine Zusatzversicherung (Spitalzusatzversicherung), die Ihnen je nach Modell mehr Freiheit bei der Wahl des Spitals oder des behandelnden Arztes, mehr Komfort und bevorzugten Zugang zu Spitzenmedizin bietet.

Da die Grundversicherung in der Schweiz obligatorisch ist, muss jede in der Schweiz wohnhafte Person in die Grundversicherung aufgenommen werden, es besteht eine Aufnahmepflicht.

Im Gegensatz zur Grundversicherung ist die Krankenversicherung frei, die Aufnahme eines Versicherten in der Zusatzversicherung zu akzeptieren. Für die Aufnahme in eine Zusatzversicherung ist es erforderlich, einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen. Dieser ermöglicht es der Krankenversicherung zu entscheiden, ob ein Antrag angenommen, abgelehnt oder mit einem Ausschluss in der Versicherungsdeckung (bereits bestehende Krankheiten) angenommen wird. Wichtig: kündigen Sie den Vertrag Ihres bisherigen Versicherers erst, wenn Sie die Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers erhalten haben.

Nein, grundsätzlich können die Grund- und Zusatzversicherungen bei unterschiedlichen Krankenversicherungen abgeschlossen werden. Jedoch ergeben sich durch die Kombination von beiden Versicherungen bei SWICA Vorteile.

SWICA rechnet als einzige Krankenversicherung die Kostenbeteiligung ihrer Grundversicherung an die der SWICA-Zusatzversicherungen an, wodurch die maximale jährliche Kostenbeteiligung im Vergleich zu anderen Krankenversicherern grundsätzlich tiefer liegt.

Die Grundversicherung (Krankenpflegeversicherung) basiert auf dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Gemäss dem KVG müssen alle Krankenversicherungen in der Schweiz dieselben Leistungen in der Grundversicherung anbieten.

Die Zusatzversicherungen werden durch das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) reguliert. Dieses Gesetz schreibt nur die Grundzüge vor, nicht aber die einzelnen Leistungen. Deshalb sind die Leistungen von Krankenversicherung zu Krankenversicherung verschieden.

Ja, sofern Sie bei der Arbeitslosenkasse angemeldet sind, sind Sie über die SUVA gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Wenn dies nicht der Fall ist, kontaktieren Sie den für Sie zuständigen SWICA-Kundendienst für ein persönliches Beratungsgespräch.

Teilzeitbeschäftigte, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber weniger als acht Stunden beträgt, sind nicht über den Arbeitgeber gegen Nichtberufsunfälle versichert. Mehrere Arbeitsverhältnisse werden dabei nicht zusammengezählt. In diesem Fall müssen sie die Unfalldeckung in der obligatorischen Grundversicherung beim für Sie zuständigen SWICA-Kundendienst oder mittels Online-Formular einschliessen.

Grundsätzlich sind Sie über die kollektive Krankentaggeldversicherung Ihres Arbeitgebers versichert. Bei weiterführenden Fragen bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Rund um SWICA-Versicherungen

SWICA bietet neben dem STANDARD-Modell (freie Arztwahl) fünf alternative FAVORIT-Versicherungsmodelle mit unterschiedlich hohen Prämienrabatten. Sie profitieren vom besten Preis-Leistungs-Verhältnis und sparen bis zu mehreren hundert Franken pro Jahr. Der einzige Unterschied zur klassischen Grundversicherung STANDARD liegt in der Wahl der Anlaufstelle für die Grundversorgung, der Leistungsumfang ist gleich. Die Prämien in der Grundversicherung unterscheiden sich je nach Versicherungsmodell, Prämiengebiet, Alter und Franchise.

Unsere verschiedenen Modelle der Grundversicherung:

Die Zusatzversicherungen von SWICA ermöglichen es Ihnen, Ihre Grundversicherung nach individuellen Bedürfnissen zu ergänzen und so attraktive Beiträge für Gesundheitsförderungs- und Präventionsmassnahmen zu erhalten. Ihre Wünsche in den Bereichen Spital, Komplementärmedizin, Fitness, Impfungen, Brillen usw. können durch Leistungen der Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Einige Zusatzversicherungen von SWICA können nur in Kombination mit anderen abgeschlossen werden, bieten aber einen optimalen Versicherungsschutz.

Unsere HOSPITA-Spitalversicherungen:

  • BestMed: exklusive Privatversicherung mit weltweitem Schutz
  • HOSPITA PRIVAT: freie Arzt- und Spitalwahl in der privaten Abteilung
  • HOSPITA FLEX PRIVAT: freie Wahl der Spitalabteilung (allgemein, halbprivat oder privat) mit wählbarer Kostenbeteiligung pro Spitaltag
  • HOSPITA HALBPRIVAT: freie Arzt- und Spitalwahl in der halbprivaten Abteilung
  • HOSPITA FLEX HALBPRIVAT: freie Wahl der Spitalabteilung (allgemein oder halbprivat) mit wählbarer Kostenbeteiligung pro Spitaltag
  • HOSPITA ALLGEMEIN: Zugang zu allen allgemeinen Abteilungen der SWICA-Vertragsspitäler

 

Weitere Zusatzversicherungen von SWICA:

Mit dem Prämienrechner von SWICA erhalten Sie schnell eine individuelle Offerte für erstklassigen Versicherungsschutz. Der Prämienrechner schlägt automatisch das für Ihre Bedürfnisse passende Versicherungspaket vor und empfiehlt Ihnen das für Sie günstigste Grundversicherungsmodell. Diese Auswahl können Sie anschliessend beliebig verändern und anpassen.
Die Grundversicherung und weitere Zusatzversicherungen können Sie ausserdem ganz einfach online abschliessen.

Für Ihre Prämienrechnungen haben Sie bei SWICA folgende Zahlungsmöglichkeiten:

SWICA-Versicherte erhalten jeweils bis Ende Januar automatisch den Steuernachweis für das vergangene Jahr per Post oder im mySWICA-Kundenportal zugestellt. Der Steuernachweis für die Vorjahre können Sie jederzeit über mySWICA unter «Dokumente» herunterladen. Falls Sie mySWICA noch nicht nutzen, können Sie die Steuernachweise online bestellen.

Versicherung anpassen und optimieren

Sie möchten Ihren Versicherungsschutz ändern oder Ihre Prämie optimieren? Informationen dazu und Spartipps finden Sie hier.

Anpassungen an Ihrer Versicherung

Sie können Ihre Franchise immer auf den Anfang eines Kalenderjahres ändern. Es gelten folgende Fristen:

  • Zur Herabsetzung (Reduktion) der Franchise: Spätestens am letzten Arbeitstag im November bis 17 Uhr
  • Zur Erhöhung der Franchise: Spätestens am letzten Arbeitstag im Dezember bis 17 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Anweisung zur Reduktion am letzten Arbeitstag vor dem angegebenen Termin bei SWICA vorliegen muss.

Ein Antrag auf Erhöhung der Versicherung ist jederzeit möglich und kann nach positiver Risikoprüfung zum 1. des Folgemonats abgeschlossen werden. Für eine Reduktion der Versicherungsdeckung gelten folgende Fristen:

  • Versicherungen mit Prämienanpassungen: Eintreffen der Kündigung bei SWICA spätestens am letzten Arbeitstag im Dezember bis 17 Uhr
  • Versicherungen ohne Prämienanpassungen: Eintreffen der Kündigung bei SWICA spätestens am letzten Arbeitstag im September bis 17Uhr

Bitte beachten Sie: Bei einer Prämienänderung durch BENEVITA liegt kein ausserordentlicher Kündigungsgrund vor.


Sie können das Modell und die Franchise jedes Jahr per 1. Januar anpassen. Teilen Sie uns die Änderung bis am letzten Arbeitstag im November um 17 Uhr schriftlich mit.

Wenn Sie vom Modell STANDARD zu einem der SWICA FAVORIT-Modelle wechseln möchten oder einen Wechsel innerhalb der FAVORIT-Modelle wünschen, so können Sie dies auch unterjährig jeweils auf den 1. des Folgemonats vollziehen. Bei einer Änderung des Wohnorts sind unterjährige Wechsel ebenfalls möglich.

Es gelten unterschiedliche Fristen. Detaillierte Informationen finden Sie nachfolgend:

Grundversicherung

  • Unfallausschluss: Ab Folgetag nach Antragseingang. Ein rückwirkender Ausschluss ist nicht möglich.
  • Unfalleinschluss: Auf den Tag genau möglich, auch rückwirkend.


Zusatzversicherung

  • Unfallausschluss: Auf den Tag genau möglich, nicht rückwirkend.
  • Unfalleinschluss: Frühestens per Folgetag nach Antragseingang/Meldung. Ein rückwirkender Einschluss ist nicht möglich.

Für eine Änderung kontaktieren Sie den für Sie zuständigen Kundendienst oder benutzen Sie das Online-Formular.

Der Kündigungstermin für einen Wechsel per 1. Januar des kommenden Jahres ist per Ende November. Reichen Sie bis zum angegebenen Kündigungsdatum eine schriftliche Kündigung per Post, per E-Mail oder in mySWICA sowie die Aufnahmebestätigung ihrer neuen Krankenversicherung ein. Bitte beachten Sie, dass für die Akzeptanz einer Kündigung nicht das Datum des Poststempels ausschlaggebend ist.

Kündigungen sind nur gültig, wenn sie spätestens am letzten Arbeitstag im November bis 17 Uhr bei SWICA eintreffen. 
Kündigungen gelten unter dem Vorbehalt, dass keine Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten in der Grundversicherung ausstehend sind.

Die Grundversicherung STANDARD mit Franchise CHF 300.- kann auch per 30. Juni gekündigt werden, ebenso die Grundversicherung STANDARD für Kinder ohne Jahresfranchise. Der Kündigungstermin ist in diesem Fall der letzte Arbeitstag im März bis 17 Uhr.

Bei einer Änderung des Wohnorts sind unterjährige Wechsel des Grundversicherungsmodells jeweils auf den 1. des Folgemonats möglich. Dies gilt ebenso für Wechsel zu einem der FAVORIT-Modelle von SWICA oder innerhalb der FAVORIT-Modelle.


Eine Kündigung der Zusatzversicherung ist jeweils per Ende Jahr möglich. Die Kündigungsfristen betragen:

  • bei gleichbleibender Prämie: Eintreffen der Kündigung bei SWICA spätestens am letzten Arbeitstag im September bis 17 Uhr
  • bei einer Prämienanpassung: Eintreffen der Kündigung bei SWICA spätestens am letzten Arbeitstag im Dezember bis 17 Uhr

Die Kündigung muss in schriftlicher Form per Post, E-Mail oder in mySWICA zugestellt werden.

Sofern Sie länger als 60 aufeinanderfolgende Tage Dienst leisten, werden Sie für diese Zeit vollumfänglich von der Prämie der Grundversicherung befreit. Bitte reichen Sie uns dafür eine Kopie des Marschbefehls (Militärdienstleistende) oder des Aufgebots (Zivildienstleistende) ein.

Um Ihren Austritt aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vorzunehmen, benötigen wir die Abmeldebestätigung Ihrer Wohngemeinde und den Fragebogen zu Ihrer Abmeldung aus der Schweiz. Den Fragebogen zu Ihrer Abmeldung aus der Schweiz finden Sie auf der Seite Downloads unter Allgemein - Formulare.

Kommen Sie vor Ihrer Abmeldung respektive vor Ihrer Ausreise ins Ausland bei einer SWICA-Niederlassung in Ihrer Nähe vorbei oder rufen Sie uns an. Gerne zeigen wir Ihnen bei dieser Gelegenheit Versicherungslösungen auf, die Ihnen auch im Ausland finanzielle Sicherheit und beste medizinische Versorgung bieten.

Versicherung optimieren & Sparen

Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligung. Die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) wird kantonal unterschiedlich gehandhabt. Bitte wenden Sie sich deshalb an die Ausgleichskasse Ihrer Wohngemeinde. Die Liste finden Sie hier.

Sie können von attraktiven Prämienrabatten profitieren, wenn Sie ein alternatives Grundversicherungsmodell wählen. Weiter können Sie durch eine Erhöhung der Franchise die Prämienreduktion zusätzlich steigern. SWICA gewährt zudem Familienrabatte für Kinder und Jugendliche sowie weitere Optimierungsmöglichkeiten.


Spartipp: SWICA bietet Ihnen bei einer Jahreszahlung Ihrer Prämienrechnung einen Rabatt von 0,5 Prozent. Dieser Rabatt gilt für Grund- und Zusatzversicherungen, die sie bei SWICA abgeschlossen haben. Bitte passen Sie dafür Ihren Zahlungsrhythmus beim für Sie zuständigen SWICA-Kundendienst oder mittels Online-Formular an.

Senken Sie Ihre Prämie durch die Erhöhung der Kostenbeteiligung oder profitieren Sie von zusätzlichen Rabatten mit der Wahl eines HOSPITA-FLEX-MODELLS. Mit dem BENEVITA-Bonusprogramm haben Sie zudem die Möglichkeit, die Prämien bei ausgewählten Spital- und Zusatzversicherungen durch die Teilnahme an den Gesundheits-Challenges zu senken.


Spartipp: SWICA bietet Ihnen bei einer Jahreszahlung Ihrer Prämienrechnung einen Rabatt von 0,5 Prozent. Dieser Rabatt gilt für Grund- und Zusatzversicherungen, die sie bei SWICA abgeschlossen haben. Bitte passen Sie dafür Ihren Zahlungsrhythmus beim für Sie zuständigen SWICA-Kundendienst oder mittels Online-Formular an.

SWICA rechnet als einzige Krankenversicherung die Kostenbeteiligung ihrer Grundversicherung an die der SWICA-Zusatzversicherungen an, wodurch die maximale jährliche Kostenbeteiligung im Vergleich zu anderen Krankenversicherern grundsätzlich tiefer liegt.

Mit dem Abschlussaltertarif in der Spitalversicherung berücksichtigt SWICA Ihre bisherige Versicherungszeit bei der Berechnung der Prämie und belohnt somit Ihre Kundentreue. Bei den meisten Krankenversicherungen steigen die Prämien bei den Zusatzversicherungen alle fünf Jahre spürbar an.

Dank den Partnerschaften mit zahlreichen Unternehmen und Verbänden profitieren deren Mitarbeitende und Mitglieder von Kollektivrabatten auf Zusatzversicherungen sowie von jährlichen Sportförderungsbeiträgen von bis zu 1'300 Franken.

Kontaktmöglichkeiten und Angebote für Versicherte

SWICA bietet Ihnen einen umfassenden Kundenservice und ist bei medizinischen Fragen sowie Notfällen rund um die Uhr auch aus dem Ausland für Sie erreichbar. Bei SWICA profitieren Sie zudem von zahlreichen weiteren attraktiven Vorteilen.

Kundenservice und Notfallkontakte

  • Unsere Mitarbeitenden sind rund um die Uhr (7x24) telefonisch unter der Gratisnummer +41 58 800 99 33 für Sie da.
  • Gerne können Sie den Kundendienst auch via Kontaktformular konsultieren.
  • SWICA-Chat: Unser Chatbot IQ gibt Ihnen gerne Auskunft, falls Sie Fragen zu Produkten oder Leistungen von SWICA haben. Falls Ihnen die Antworten von IQ nicht weiterhelfen, können Sie einen Kundenberater verlangen.

Falls Sie eine persönliche Beratung wünschen, können Sie sich gerne an unseren Kundenservice oder an den SWICA-Standort in Ihrer Nähe wenden.

Dank unseren rund 50 Standorten in der ganzen Schweiz erhalten Sie jederzeit eine lokale und kompetente Beratung.

Das telemedizinische Zentrum santé24 umfasst Ärzte und medizinisches Fachpersonal und steht Ihnen an 365 Tagen im Jahr bezüglich Fragen zu Prävention, Krankheit, Unfall und Mutterschaft zur Verfügung. Für SWICA-Versicherte ist diese Beratung kostenlos (santé24 ist für Sie ebenfalls kostenlos, wenn Sie über Ihren Arbeitgeber bei SWICA versichert sind).

Persönliche Beratung

Wünschen Sie weitere Informationen zu SWICA oder eine individuelle Beratung? Der Kundendienst ist gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns per Telefon +41 58 800 99 33 oder senden Sie uns eine Nachricht mit dem nachfolgenden Kontaktformular.

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