Häufige Fragen von jungen Erwachsenen

Du fragst dich, was das Militäraufgebot für deine Krankenversicherung bedeutet? Oder du planst einen Auslandaufenthalt und willst wissen, was du beachten musst? Du bist dir nicht sicher, ob die eigene Police für dich geeignet ist? Solche und viele weitere Fragen beantwortet SWICA dir – und deinen Eltern – auf dieser Seite.

Altersgruppenwechsel

Am 1. Januar nach deinem 18. Geburtstag. Ab dann befindest du dich in der Altersgruppe «junge Erwachsene» und profitierst nicht mehr vom Familienrabatt für Kinder und Jugendliche.
Wie viel teurer es konkret wird, können wir dir erst im Oktober sagen, wenn die Prämien für das neue Jahr bekannt sind. Grundsätzlich kannst du aber davon ausgehen, dass sich die Höhe der Prämie mehr als verdoppelt. Natürlich ist das sehr abhängig von den ausgewählten Versicherungsprodukten, der Höhe der gewählten Franchise und auch von deinem Wohnort.
Die Prämien werden aufgrund des sogenannten Altersgruppen­wechsels erhöht. Du wechselst von der Kategorie «Kinder» zur Altersgruppe «junge Erwachsene». Das Kranken­versiche­rungsgesetz (KVG) sieht vor, dass Familien mit minderjährigen Kindern finanziell entlastet werden. Kranken­versicherungen können daher Prämienrabatte für Kinder und Jugendliche festlegen. Mit dem Eintritt in die Volljährigkeit entfällt dieser.
SWICA empfiehlt keine speziellen Produkte für junge Erwachsene. Grundsätzlich empfehlen wir all unseren Kundinnen und Kunden die beiden Zusatzversicherungen COMPLETA TOP und COMPLETA PRAEVENTA, die die Lücken zur obligatorischen Grundversicherung schliessen und einen gesundheitsfördernden Lebensstil mit attraktiven Beiträgen unterstützen (beispielsweise Fitness-Abo, Yoga-Kurs und viele weitere Sportarten).
Das kommt auf deine persönliche Gesundheitssituation an. Als Faustregel gilt: Eine tiefe Franchise (CHF 300.–) lohnt sich erst, wenn deine jährlichen Gesundheitskosten CHF 1'500.– oder mehr betragen. Bist du gesund und musst fast nie zur Ärztin oder zum Arzt, lohnt sich die hohe Franchise (CHF 2'500.–) – so zahlst du weniger Prämien. Beachte aber: Eine hohe Franchise bedeutet auch, dass du im Ernstfall die finanzielle Möglichkeit haben musst, dich entsprechend an den Kosten zu beteiligen.
Die möglichen Franchisen sind CHF 300.–, 500.–, 1'000.–, 1'500.–, 2'000.– oder 2'500.–. Du kannst den Betrag deinen Bedürfnissen entsprechend jedes Kalenderjahr anpassen. Die Meldung für den Abschluss einer tieferen Franchise muss spätestens bis zum 30. November bei SWICA eintreffen, für den Abschluss einer höheren Franchise bis spätestens 31. Dezember.

Falls du im Hausarztmodell versichert bist, denke daran, deinen Arztwechsel zu melden. Hier kannst du SWICA deinen neuen Hausarzt mitteilen:

Hausarztwechsel melden

Welche Versicherungsprodukte du momentan abgeschlossen hast, siehst du in deiner aktuellen Police. Bestimmt ist es auch für deine Eltern schon eine Weile her, seitdem sie die passenden Produkte für dich ausgewählt haben. Deine Lebenssituation ist jetzt eine andere als noch vor ein paar Jahren und das möchte SWICA für deinen Versicherungsschutz berücksichtigen. Wenn Fragen zu Produkten oder zur Versicherungsdeckung auftauchen, steht dir SWICA gerne am Telefon oder in einem persönlichen Gespräch beratend zur Seite.

Policentrennung

Nein, SWICA nimmt die Policentrennung in der Regel nur auf deinen Wunsch hin vor. Übermittelst du SWICA diesbezüglich keine Entscheidung, bleibst du vorerst Teil der Familienpolice.
Nicht automatisch. Du hast die Wahl, ob du mit dem Altersgruppenwechsel die eigene Police möchtest oder ob du weiterhin Teil der Familienpolice bleibst. Wenn SWICA kein Anpassungsentscheid von dir vorliegt, bleibst du vorerst Teil der Familienpolice. Eigene Police oder doch lieber Teil der Familienpolice? Hier findest du eine kleine Entscheidungshilfe.
Damit du mit der Krankenversicherung in Berührung kommst und nach und nach damit vertraut wirst, empfiehlt dir SWICA die eigene Police. Ob getrennt oder gemeinsam, die Verantwortung für deine Versicherung trägst du mit der Volljährigkeit rechtlich so oder so.

Die eigene Police hat den Vorteil, dass du dein eigenes Konto für etwaige Gutschriften (beispielsweise Fitness-Abo-Gutschrift) hinterlegen und allein du deine Daten einsehen und ändern kannst. Letzteres kann ein Nachteil sein, falls sich deine Eltern weiterhin um deine Krankenversicherung kümmern. Ist dies der Fall, kannst du einem Elternteil eine Vollmacht erteilen.

Wenn du weiter Teil der Familienpolice bleibst, können sich deine Eltern weiterhin (eingeschränkt*) um deine Krankenversicherung kümmern. Du kannst allerdings so kein eigenes Gutschriften-Konto hinterlegen und deine Gesundheitsdaten sind nicht dir alleine vorbehalten. Deine Eltern sehen beispielsweise wann und wo du in Behandlung warst.

*Auskunft über besonders schützenswerte Daten werden den Eltern volljähriger Kinder nicht erteilt.
Nein. Die Prämie kommt unabhängig der Policen­konstellation zustande. Wenn du innerhalb der Familienpolice von einem Kollektivrabatt auf SWICA-Zusatzversicherungen profitierst (beispielsweise über den Arbeitgeber deiner Mutter oder deines Vaters), fällt dieser aber beim Wechsel auf die eigene Police weg.
Ja, das geht. Spätestens wenn du von zu Hause ausziehst, muss SWICA aber die Policen trennen – es sei denn, du bist Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter und weiterhin bei deinen Eltern gemeldet. Eine kleine Übersicht über Vor- und Nachteile der Familienpolice bei Volljährigkeit findest du hier.
Da du nun volljährig bist (oder bald wirst), können deine Eltern ab kommendem Kalenderjahr nicht mehr uneingeschränkt über deine Krankenversicherung verfügen. Sofern du weiterhin Teil der Familienpolice bleibst, können sich deine Eltern eingeschränkt* um deine Krankenversicherung kümmern. Möchtest du von den Vorteilen der eigenen Police Gebrauch machen und deine Eltern dennoch als Unterstützung an Bord haben, kannst du einem Elternteil eine Vollmacht erteilen.

*Auskunft über besonders schützenswerte Daten werden den Eltern volljähriger Kinder nicht erteilt.

Sofern du noch Teil der Familienpolice bist, sehen deine Eltern in Form der Leistungsabrechnungen wann und wo du in Behandlung warst. Über besonders schützenswerte Daten (beispielsweise Grund der Behandlung) erteilt SWICA deinen Eltern keine Auskunft. Wenn du deine eigene Police hast, siehst nur du deine Daten – es sei denn, du hast einem Elternteil eine umfangreiche Vollmacht erteilt.

Ja, das ist möglich, sofern du dich für eine eigene Police entscheidest. So kannst du deine gewünschte Zahlungsmethode festlegen und unabhängig davon ein Konto für Gutschriften hinterlegen. Die Zahlungsart oder das Zahlungskonto und auch das Konto für Gutschriften kannst du zu jedem beliebigen Zeitpunkt online anpassen.

Sparen

Du kannst:

  • ein günstigeres Grundversicherungsmodell wählen
  • dein Anrecht auf Prämienverbilligung prüfen
  • von den SWICA Kollektivpartnerschaften profitieren
  • gesund leben mit BENEVITA
  • eine hohe Franchise (CHF 2'500.–) wählen – sofern deine Gesundheitskosten pro Jahr weniger als CHF 1'500.– betragen

Hier findest du die ausführlichen Spartipps.
Das kann gut sein. Wer mit wenig Geld auskommen muss, hat gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) möglicherweise Anrecht auf Prämienverbilligung. «Junge Erwachsene» finden sich oft in dieser Situation: Schülerinnen oder Schüler, Studierende oder Auszubildende müssen häufig noch mit keinem oder kleinem Lohn auskommen. Je nachdem, wie viel du bereits verdienst, wird dein Anspruch auf Prämienverbilligung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse deiner Eltern berechnet. Die Verfahren für die Beantragung von Prämienverbilligung sind kantonal unterschiedlich.

Zuständige Stelle finden

Umzug und Reisen

Du darfst SWICA deine neue Adresse online mitteilen. Zudem nimmt SWICA spätestens dann die Policentrennung vor, da du nach dem Umzug nicht mehr im gleichen Haushalt wie deine Eltern wohnen wirst. Ausgenommen davon sind Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter: In diesem Fall kannst du auch weiter Teil der Familienpolice bleiben und bei Bedarf einfach deine Korrespondenzadresse ändern.

Adressänderung online melden
Wenn du etwas weiter weg ziehst, kann es sein, dass sich dein neuer Wohnort in einer anderen Prämienregion befindet. Die ganze Schweiz ist in Prämienregionen unterteilt, in denen sich die Höhe der Prämien unterscheiden. Es kann daher sein, dass du einen Unterschied in deiner Prämienrechnung feststellst.

Falls eines der folgenden Grundversicherungsmodelle abgeschlossen hast (FAVORIT CASA, FAVORIT SANTE), muss deine Hausärztin oder Hausarzt oder dein Gesundheitszentrum in deinem Wohn- oder Arbeitskanton gemeldet sein. Beachte dies, wenn du in einen anderen Kanton umziehst.
Auslandaufenthalt ist nicht gleich Auslandaufenthalt. Eine mehrmonatige Reise, ein Auslandjahr im Rahmen des Studiums, Wohnsitzverlegung ins Ausland auf unbestimmte Zeit – sie haben unterschiedliche Konsequenzen für die Krankenversicherung. SWICA empfiehlt für diese Fälle eine individuelle Beratung. Nimm hier gerne jederzeit Kontakt auf. Erste Informationen zu Versicherungsprodukten, die in Verbindung mit verschiedenen Auslandaufenthalten stehen, findest du in unserer Übersicht für Auslandsaufenthalte.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Schule, Studium und Militär

Da du während deiner Ausbildung üblicherweise mehr als acht Stunden pro Woche arbeitest, bist du über deinen Arbeitgeber gegen Berufs- und Nichtberufsunfall versichert. Das heisst, du brauchst diesen Schutz nicht mehr von SWICA und kannst die Unfalldeckung von deiner Krankenversicherung ausschliessen. Falls du nach deiner Ausbildung eine Arbeitspause einlegst, denke daran, die Unfalldeckung bei SWICA wieder einzuschliessen. Das kannst du jederzeit einfach online erledigen.

Zudem kannst du prüfen, ob dein Ausbildungsbetrieb eine Versicherung bei SWICA abgeschlossen hat. Ist dies der Fall, kannst du als Angestellte oder Angestellter von Rabatten auf ausgewählte Zusatzversicherungen profitieren.
Beachte, dass du weiterhin die Unfalldeckung bei SWICA einschliesst. Wenn du nicht mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber angestellt bist, bist du auch nicht über ihn gegen Nichtberufs- und Berufsunfall versichert. Wenn du anfängst zu arbeiten, kannst du den Unfallschutz bei SWICA jederzeit einfach online wieder ausschliessen.
Gratulation! Falls du anfängst zu arbeiten, kannst du die Unfalldeckung bei SWICA ausschliessen. Denn falls du mehr als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber angestellt bist, ist der Nichtberufs- und Berufsunfall über ihn gedeckt.
Wenn du für mehr als 60 Tage im Militär- oder Zivildienst sein wirst, kannst du die Grundversicherung sistieren (= pausieren). Der Bund übernimmt die Kosten für diese Zeit. Das heisst, dass dir SWICA für diese Zeit nur die Kosten der etwaigen Zusatzversicherung in Rechnung stellt. Damit wir alles in die Wege leiten können, benötigen wir im Vorfeld den Marschbefehl oder das Aufgebot für den Zivildienst. Du kannst SWICA eine Kopie via App, E-Mail oder Postweg zustellen. Alternativ nutzt du dieses Online-Formular.