
Arztbesuch an santé24 online melden
Die Versicherten in den FAVORIT-Grundversicherungsmodellen MEDPHARM, MULTICHOICE oder TELMED haben die Möglichkeit, einen vergangenen oder vereinbarten Arztbesuch an santé24 online zu melden. In welchen Fällen Sie von der Meldepflicht befreit sind, erfahren Sie hier.
Arztbesuch online melden
In diesen Fällen muss santé24 nicht kontaktiert werden
FAVORIT MEDPHARM
- In Notfällen
- Besuche beim Augen- oder Frauenarzt, sofern sie durch einen Leistungserbringer aus den SWICA-Verzeichnissen erfolgen
- Vor Folgebehandlungen von bereits mit der SWICA-Partnerapotheke oder santé24 abgesprochenen Konsultationen, sofern sie durch einen Leistungserbringer aus den SWICA-Verzeichnissen erfolgen
- Bei Behandlungen während eines vorübergehenden Auslandaufenthalts
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FAVORIT MULTICHOICE
- In Notfällen
- Besuche beim Augen- oder Frauenarzt, sofern sie durch einen Leistungserbringer aus den SWICA-Verzeichnissen erfolgen
- Vor Folgebehandlungen von bereits mit der SWICA-Partnerapotheke oder santé24 abgesprochenen Konsultationen, sofern sie durch einen Leistungserbringer aus den SWICA-Verzeichnissen erfolgen
- Bei Behandlungen während eines vorübergehenden Auslandaufenthalts
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FAVORIT TELMED
- In Notfällen
- Kinder bis 18 Jahre können ohne Beratung von santé24 bei einem Kinderarzt behandelt werden
- Besuche beim Augen- oder Frauenarzt
- Vor Folgebehandlungen von bereits mit santé24 abgesprochenen Konsultationen
- Bei Behandlungen während eines vorübergehenden Auslandaufenthalts
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