Spitalversicherung halbprivat oder privat weltweite Gültigkeit

Bei einem Unfall als Privatpatient versichert sein – weltweit

INFORTUNA Heilungskosten – die weltweite Privatpatientenversicherung infolge Unfall – bietet Ihnen in Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung einen umfassenden Schutz.

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Wichtigste Leistungen im Überblick

Spitalaufenthalt
Volle Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlungen auf der ganzen Welt als Privatpatient*
Komplementärmedizin
Volle Kostenübernahme für ambulante komplementärmedizinische Therapiebehandlungen bei SWICA-anerkannten Therapeuten*
Medikamente
Volle Übernahme der Medikamentenkosten*
Auslandsbehandlung
Volle Deckung*

Häufige Fragen zur Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung ist von Gesetzes wegen obligatorisch. Wenn Sie acht Stunden oder mehr pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt sind, sind Sie durch den Arbeitgeber gegen die finanziellen Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert. Sollten Sie nicht erwerbstätig sein, so sind Sie durch die Unfallversicherung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG versichert.

Darüber hinaus kann eine umfassendere Deckung ratsam sein. SWICA bietet mit INFORTUNA Heilungskosten eine Unfallversicherung mit umfassendem Schutz. Sie profitieren von einer vollen Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlungen weltweit und haben Anspruch auf ein Einzelzimmer sowie freie Arzt- und Spitalwahl. Zudem bietet Ihnen SWICA weiterführende grosszügige Leistungen unter anderem in den Bereichen Komplementärmedizin, Notfalltransporte oder Bergungen.

Die Kosten der obligatorischen Unfallversicherung sind davon abhängig, ob Sie bei Ihrer Krankenversicherung oder Ihrem Arbeitgeber versichert sind. Für einen optimalen Schutz mit weiterführenden Leistungen empfiehlt sich die leistungsstarke Unfallversicherung INFORTUNA mit voller Kostenübernahme weltweit. Für eine Offerte nutzen Sie bitte den SWICA-Prämienrechner.

Ja, sofern Sie bei der Arbeitslosenkasse angemeldet sind, sind Sie über die SUVA gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Wenn dies nicht der Fall ist, kontaktieren Sie den für Sie zuständigen SWICA-Kundendienst.

Arbeitnehmer, die acht Stunden oder mehr pro Woche bei einem Arbeitgeber arbeiten, sind über diesen obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Wenn Sie weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie die Unfalldeckung beim für Sie zuständigen SWICA-Kundendienst oder mittels Online-Formular einschliessen.

Um die Unfalldeckung in Ihrer obligatorischen Grundversicherung ein- oder auszuschliessen, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:


Bitte beachten Sie, dass ein Ausschluss bei der obligatorischen Grundversicherung nur möglich ist, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche angestellt sind. In diesem Fall sind Sie über Ihren Arbeitgeber gegen die Folgen eines Unfalls versichert.

Exklusive Services und Vorteile für SWICA-Zusatzversicherte

  • Über 100 Angebote und Beiträge bis zu 1'300 Franken pro Jahr für Gesundheitsförderung und Prävention (mehr erfahren)
  • Unterstützung von alternativen Therapiemethoden dank Gleichstellung von Schul- und Komplementärmedizin
  • Vergünstigung auf das innovative Telemedizingerät TytoHome für medizinische Untersuchungen zu Hause
  • Reduzierter Stundensatz für die Betreuung Ihres Zuhauses während Spital- oder Kuraufenthalten (Home-Attendant-Service)

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Wir beraten Sie gerne

Wünschen Sie weitere Informationen zu SWICA oder eine individuelle Beratung? Der Kundendienst ist gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns per Telefon 0800 80 90 80 oder senden Sie uns eine Nachricht mit dem nachfolgenden Kontaktformular.

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Auch aktuell wurde SWICA wieder auf den 1. Platz bei der Kundenzufriedenheitsumfrage von Comparis, bonus.ch oder AmPuls gewählt und erzielt im Vergleich seit über 10 Jahren Spitzenpositionen. Vertrauen auch Sie auf SWICA und profitieren Sie von den exklusiven Vorteilen.

Das sagen unsere Kunden

Raffaele Genna
Raffaele Genna
«Ich schätze die optimale Betreuung sehr. Nach einem Skiunfall in Österreich wusste ich nicht wie ich unfallversichert bin. Durch einen Anruf spät am Abend bei SWICA konnte mir relativ schnell weitergeholfen werden. Dies führte dazu, dass ich eine optimale Versorgung bekommen habe.»
Max Gugger
Max Gugger
«SWICA hat mich bei meinem Unfall im Ausland umfassend unterstützt. Das war eine grosse Erleichterung.»
Sandra & Silvio Huser
Sandra & Silvio Huser
«Wir sind mit den Leistungen, Abwicklungen und den stets kompetenten Beratungen von Swica stets zufrieden.»

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