Prämien optimieren mit höherer Franchise

In der obligatorischen Grundversicherung erhalten Sie bei der Wahl einer höheren Franchise einen Prämienrabatt von bis zu 47%, Kinder bis zu 50%. Für weitere Informationen klicken Sie hier.

Sie können Ihre Franchise immer auf den Anfang eines Kalenderjahres ändern. Es gelten folgende Fristen:

  • Zur Herabsetzung (Reduktion) der Franchise: Spätestens am letzten Arbeitstag im November bis 17 Uhr
  • Zur Erhöhung der Franchise: Spätestens am letzten Arbeitstag im Dezember bis 17 Uhr


Hinweis: Bei der SWICA-Grenzgängerversicherung (obligatorische schweizerische Krankenversicherung KVG) steht nur eine Franchisevariante von 300 Franken zur Auswahl. Eine Erhöhung der Franchise ist deshalb nicht möglich.
Gewünschte Franchise

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