Versicherung für Dentalhygiene, Zahnspange und Zahnkorrekturen

Die Zahnzusatzversicherung für ein schönes Lächeln

Zähne können schmerzen, auch finanziell. Mit DENTA bleiben Ihre Zähne und Ihr Portemonnaie stets gesund.

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Zahnbehandlungen und Dentalhygiene

SWICA beteiligt sich an Behandlungen wie:

  • Kontrolluntersuchungen
  • Dentalhygiene
  • Zahnärztliche Behandlungen


Zahnstellungskorrekturen

Zahnstellungskorrekturen sind bei Kindern und Jugendlichen beinahe zum Normalfall geworden und sehr teuer. Bis zum vollendeten 25. Altersjahr unterstützt SWICA Sie bei Zahnstellungskorrekturen deshalb mit dem doppelten Betrag der versicherten Summe.

Kostenbeteiligung in der Grundversicherung:
Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.

Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung schliesst die Lücken zur obligatorischen Grundversicherung. Das Gesetz sieht eine Kostenübernahme aus der Grundversicherung nur bei schweren Erkrankungen des Kausystems vor oder in Zusammenhang einer sehr schweren Allgemeinerkrankung. Mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung können Sie sich entsprechend gegen hohe Behandlungskosten bei Zahnbehandlungen, Dentalhygiene und Zahnstellungskorrekturen (bei Kindern und Jugendlichen) schützen.
Die Zahnzusatzversicherung deckt die Kosten für Kontrolluntersuchungen, Dentalhygiene und zahnärztliche Behandlungen ab. Zahnstellungskorrekturen sind bei Kindern und Jugendlichen beinahe zum Normalfall geworden und sehr teuer. Bis zum vollendeten 25. Altersjahr unterstützt SWICA Sie bei Zahnstellungskorrekturen deshalb mit dem doppelten Betrag der versicherten Summe.
SWICA empfiehlt Eltern, bis vor dem fünften Geburtstag des Kindes ergänzend zu den Zusatzversicherungen COMPLETA TOP und COMPLETA FORTE die Zahnzusatzversicherung DENTA abzuschliessen.
Die Deckung von Implantaten durch die Zahnzusatzversicherung hängt von der zugrunde liegenden Ursache ab. Implantatbehandlungen fallen in die Kategorie der zahnärztlichen Massnahmen und werden in der Regel von der Zahnzusatzversicherung übernommen.

Exklusive Services und Vorteile für SWICA-Zusatzversicherte

  • Über 100 Angebote und Beiträge bis zu 1'300 Franken pro Jahr für Gesundheitsförderung und Prävention (mehr erfahren)
  • Unterstützung von alternativen Therapiemethoden dank Gleichstellung von Schul- und Komplementärmedizin
  • Vergünstigung auf das innovative Telemedizingerät TytoHome für medizinische Untersuchungen zu Hause
  • Reduzierter Stundensatz für die Betreuung Ihres Zuhauses während Spital- oder Kuraufenthalten (Home-Attendant-Service)

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Versicherungsberatung bis 21 Uhr

Profitieren Sie von einer umfassenden Versicherungsberatung: Die SWICA-Mitarbeitenden beantworten Ihre Fragen gerne von Montag bis Freitag, telefonisch auch nach Feierabend bis 21 Uhr. Gratisnummer: 0800 80 90 80

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