Wenn Sie in der Grundversicherung den Unfall ein- oder ausschliessen wollen, können Sie es uns mit dem nachfolgenden Formular melden. Erledigen Sie die Administration online, schnell und sicher. Haben Sie Fragen oder wollen Sie beraten werden? Die SWICA-Mitarbeitenden freuen sich auf Ihren Kontakt. Der telefonische Kundenservice steht Ihnen jederzeit zur Verfügung – auch nach den offiziellen Bürozeiten und am Wochenende.
Wählen Sie das entsprechende Formular aus oder nehmen Sie die Änderung direkt im mySWICA-Kundenportal vor. Mit mySWICA können Sie alle Informationen rund um Ihre Krankenversicherung im Kundenportal jederzeit abrufen oder Änderungen vornehmen.
Gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) sind alle Personen, die mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt sind, automatisch durch diesen gegen Berufs- und Nichtberufsunfall versichert. Sie können die Unfalldeckung bei der obligatorischen Grundversicherung ausschliessen und sparen 7% der Grundversicherungsprämie. Für alle anderen Personen ist der Unfalleinschluss bei ihrer Krankenversicherung obligatorisch.
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