Besuch aus dem Ausland? Da soll alles stimmen – auch der Versicherungsschutz. Denn ein Unfall oder eine Erkrankung kann schnell teuer werden. Mit einer Gästeversicherung in der Schweiz von SWICA sind Ihre Gäste abgesichert.
Mit der Gästeversicherung erhalten Ihre Gäste – bis zur Höhe der gewählten Versicherungssumme – bei Krankheit oder Unfall die folgenden Leistungen:
Kosten für Medikamente, Arztbesuche und Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung
Medizinisch begleitete Nottransporte an den Wohnort im Ausland
Im Todesfall die Rückführung an den letzten Wohnort
Die Versicherung gilt ab Einreise in den Schengen-Raum für den in der Versicherungspolice festgelegten Zeitraum – maximal jedoch 180 Tage pro Aufenthalt.