Gesundheitsrechtsschutz: mit SWICA zu Ihrem Recht

Ob Fehlbehandlung oder fremdverschuldeter Unfall: Rechtsstreitigkeiten in Gesundheitsfragen sind oft sehr teuer. Die Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen Sicherheit und finanzielle Unterstützung.

Produkt-Highlights

  • Versicherungsschutz bis max. CHF 300 000.– (ausserhalb Europas bis CHF 150 000.–) pro Fall
  • Übernahme der Kosten von beauftragten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie der zu Lasten des Versicherten gehenden Verfahrens- und Gerichtskosten
  • Schon ab CHF 2.50 pro Monat für Erwachsene

Darum ist eine Gesundheitsrechtsschutzversicherung sinnvoll

Patientinnen und Patienten erhoffen sich von einer Operation, gesund zu werden und das eigene Wohlbefinden zu verbessern. Doch leider kommt es auch in Schweizer Krankenhäusern immer wieder zu Fehlbehandlungen. Da die Kosten für ein Gerichtsverfahren schnell in den mehrstelligen Bereich steigen können, scheuen die Betroffenen oft davor zurück. Der Gesundheitsrechtsschutz unterstützt Sie umfassend bei rechtlichen Problemen, Fragen und Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung der Gesundheit stehen.

 

In diesen Fällen hilft Ihnen der SWICA Gesundheitsrechtsschutz

  • Rechtsschutzfälle mit Unfallverursacherinnen und Unfallverursachern
  • Konflikte mit medizinischen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern
  • Ansprüche gegenüber gegnerischen Haftpflichtversicherungen
  • Rechtsstreitigkeiten mit anderen Versicherungsgesellschaften

Voraussetzung für den Abschluss des SWICA-Gesundheitsrechtsschutzes

Sie können den Gesundheitsrechtsschutz nur in Verbindung mit SWICA Completa Top, Completa Forte oder Hospita abschliessen.

So profitieren Sie vom SWICA Gesundheitsrechtsschutz

Der Gesundheitsrechtsschutz gewährt bei Rechtsschutzfällen im Zusammenhang mit einer Gesundheitsschädigung folgende Leistungen:

  • SWICA_Icon_Business_law_RGB_Black

    Ihre rechtlichen Interessen werden durch den Rechtsdienst der Coop Rechtsschutz AG vertreten.

  • SWICA_Icon_Business_justice_RGB_Black

    Die Coop Rechtsschutz AG bearbeitet die entsprechenden Fälle.

  • SWICA_Icon_Finance_money-portfolio_RGB_Black

    Es werden Kosten von bis zu CHF 300 000.– (ausserhalb Europas bis CHF 150 000.–) pro Fall übernommen.

  • SWICA_Icon_Business_law_RGB_Black

    Übernahme der Kosten von beauftragten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.

  • SWICA_Icon_Business_justice_RGB_Black

    Übernahme der Verfahrens- und Gerichtskosten, die zu Lasten der versicherten Person gehen.

  • SWICA_Icon_Finance_money-portfolio_RGB_Black

    Übernahme der Entschädigung, die an die Gegenpartei zu entrichten ist.

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    Übernahme der Kosten von beauftragten Expertisen und Gutachten.

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      Häufige Fragen rund um die Rechtsschutzversicherung

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