Ob Fehlbehandlung oder fremdverschuldeter Unfall: Rechtsstreitigkeiten in Gesundheitsfragen sind oft sehr teuer. Die Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen Sicherheit und finanzielle Unterstützung.
Patientinnen und Patienten erhoffen sich von einer Operation, gesund zu werden und das eigene Wohlbefinden zu verbessern. Doch leider kommt es auch in Schweizer Krankenhäusern immer wieder zu Fehlbehandlungen. Da die Kosten für ein Gerichtsverfahren schnell in den mehrstelligen Bereich steigen können, scheuen die Betroffenen oft davor zurück. Der Gesundheitsrechtsschutz unterstützt Sie umfassend bei rechtlichen Problemen, Fragen und Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung der Gesundheit stehen.
Sie können den Gesundheitsrechtsschutz nur in Verbindung mit SWICA Completa Top, Completa Forte oder Hospita abschliessen.
Der Gesundheitsrechtsschutz gewährt bei Rechtsschutzfällen im Zusammenhang mit einer Gesundheitsschädigung folgende Leistungen:
Ihre rechtlichen Interessen werden durch den Rechtsdienst der Coop Rechtsschutz AG vertreten.
Die Coop Rechtsschutz AG bearbeitet die entsprechenden Fälle.
Es werden Kosten von bis zu CHF 300 000.– (ausserhalb Europas bis CHF 150 000.–) pro Fall übernommen.
Übernahme der Kosten von beauftragten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.
Übernahme der Verfahrens- und Gerichtskosten, die zu Lasten der versicherten Person gehen.
Übernahme der Entschädigung, die an die Gegenpartei zu entrichten ist.
Übernahme der Kosten von beauftragten Expertisen und Gutachten.