Der Gesundheitsrechtsschutz gewährt bei Rechtsschutzfällen im Zusammenhang mit einer Gesundheitsschädigung folgende Leistungen:
Ihre rechtlichen Interessen werden durch den Rechtsdienst der Coop Rechtsschutz AG vertreten.
Die Coop Rechtsschutz AG bearbeitet die entsprechenden Fälle.
Es werden Kosten von bis zu CHF 300 000.– (ausserhalb Europas bis CHF 150 000.–) pro Fall übernommen.
Übernahme der Kosten von beauftragten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.
Übernahme der Verfahrens- und Gerichtskosten, die zu Lasten der versicherten Person gehen.
Übernahme der Entschädigung, die an die Gegenpartei zu entrichten ist.
Übernahme der Kosten von beauftragten Expertisen und Gutachten.