Mit der Wahl eines alternativen Grundversicherungsmodells können Sie von attraktiven Prämienrabatten profitieren. Durch eine Erhöhung der Franchise steigern Sie die Prämienreduktion zusätzlich. Ausserdem gewährt SWICA Familienrabatte für Kinder und Jugendliche sowie weitere Optimierungsmöglichkeiten.
Jahresfranchise in CHF |
Maximaler Selbstbehalt in CHF |
Maximale Kostenbeteiligung in CHF |
Maximaler Prämienrabatt in % |
Maximale Prämienreduktion pro Jahr in CHF |
300.– | 700.– | 1'000.– | 0% | |
500.– | 700.– | 1'200.– | 6% | 140.– |
1'000.– | 700.– | 1'700.– | 20% | 490.– |
1'500.– | 700.– | 2'200.– | 30% | 840.– |
2'000.– | 700.– | 2'700.– | 40% | 1'190.– |
2'500.– | 700.– | 3'200.– | 47% | 1'540.– |
Selbstbehalt
Die Höhe des Selbstbehalts beträgt zurzeit 10% (bei bestimmten Medikamenten 20%) und wird für alle Leistungen berechnet, die den Betrag der Jahresfranchise übersteigen. Der maximale Selbstbehalt pro Kalenderjahr beträgt für Erwachsene CHF 700.– und für Versicherte unter 19 Jahren CHF 350.–.
Gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) sind alle Personen, die mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt sind, automatisch durch diesen gegen Berufs- und Nichtberufsunfall versichert. Sie können die Unfalldeckung bei der obligatorischen Krankenversicherung ausschliessen (gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG) und sparen 7% der Grundversicherungsprämie. Für alle anderen Personen ist der Unfalleinschluss bei ihrer Krankenversicherung obligatorisch.
SWICA gewährt Familienrabatte für Kinder und Jugendliche.
Leisten Sie einen längeren Militärdienst? Dann haben Sie Anspruch auf Prämienreduktion.
Wer länger als zwei Monate (mind. 60 aufeinanderfolgende Tage) nacheinander Militärdienst (Rekrutenschule, Abverdienen) leistet, kann in der Grundversicherung eine Prämienreduktion verlangen. Die Bestätigung kann vor oder nach dem Militärdienst bei SWICA eingereicht werden. Die Prämie für die Grundversicherung wird für diese Zeit vollumfänglich sistiert oder bei nachträglicher Einreichung zurück vergütet. Hier finden Sie die Adresse Ihres zuständigen SWICA-Kundendienst.
Die Kantone gewähren Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligung. Diese finanzielle Unterstützung wird kantonal unterschiedlich gehandhabt.
SWICA empfiehlt Familien und Einzelpersonen, mit niedrigem Einkommen abzuklären, ob sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an die zuständige Auskunftsstelle in Ihrem Wohnkanton.
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