Sie hohe Ansprüche an freie Spital- und Arztwahl in der privaten Abteilung haben.
Ihnen exklusiver Komfort wie ein Einbettzimmer wichtig ist.
Sie persönliche Betreuung durch Chefärztinnen und Chefärzte schätzen.
Ihnen bevorzugter Zugang und kurze Wartezeiten bei planbaren Operationen wichtig sind.
Sie Wert auf finanzielle Unterstützung bei Erholungs- und Badekuren sowie auf exklusive Zusatzleistungen legen.
Hier sehen Sie, wie die Leistungen der Spitalversicherung Privat die Leistungen Ihrer Grundversicherung optimieren und ergänzen.
| Leistungen aus der Grundversicherung | Leistungen aus der Spitalversicherung Hospita Privat | |
|---|---|---|
| Spitalaufenthalt | Allgemeine Abteilung in Spitälern auf der Spitalliste des Wohn- oder Standortkantons gemäss Tarif des Wohnkantons Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. | Schweizweit freie Arzt- und Spitalwahl mit Privatsphäre im Zweibett- oder Einzelzimmer. Volle Deckung in der privaten Abteilung von öffentlichen und privaten Spitälern der Schweiz und Liechtensteins Wenn mit einem von SWICA anerkannten Spital keine vertragliche Vereinbarung besteht, kommt der Maximaltarif zur Anwendung. Ohne Anerkennung eines Spitals von SWICA erfolgt keine Kostenübernahme. Solche Spitäler werden im Spitalverzeichnis nicht aufgeführt oder mit entsprechendem Hinweis, dass keine Kostenübernahme erfolgt. Das Verzeichnis kann jederzeit angepasst werden, weshalb es vor einem Leistungsbezug konsultiert werden muss. Wählbare Franchise pro Jahr: - CHF 1'000.–, Prämienrabatt = 15% |
| Mutterschaft | Schwangerschaftsleistungen nach der gesetzlichen Leistungsverordnung ohne Kostenbeteiligung Krankheitsbehandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit 8 Wochen nach der Geburt ohne Kostenbeteiligung | Zusatzkosten für das Neugeborene während des Wochenbettaufenthaltes analog der Versicherungsdeckung der Mutter |
| Haushaltshilfe | -Schwangerschaftsleistungen nach der gesetzlichen Leistungsverordnung ohne Kostenbeteiligung -Krankheitsbehandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit 8 Wochen nach der Geburt ohne Kostenbeteiligung | Zusatzkosten für das Neugeborene während des Wochenbettaufenthaltes analog der Versicherungsdeckung der Mutter |
| Haushaltshilfe | +CHF 40.–/Tag, max. 60 Tage pro Jahr | |
| Hauskrankenpflege | Beratung, Behandlungs- und Grundpflege von anerkannten Leistungserbringern Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. | +CHF 80.–/Tag |
| Badekuren | CHF 10.–/Tag, 21 Tage pro Jahr Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. | +CHF 100.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr |
| Erholungskuren | +CHF 100.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr | |
| Notfall- und medizinisch indizierte Transporte, Such- und Bergungsaktionen, Repatriierungen | - 50% bis CHF 500.– an medizinisch indizierte Transporte Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. - 50% bis CHF 5'000.– an Notfalltransporte in der Schweiz Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. | - Notfall- und Verlegungstransporte: - Such- und Bergungsaktionen und Repatriierungen: |
| Auslandsbehandlung | Kostendeckend bei Notfällen bis zum doppelten Tarif gemäss dem anerkannten Tarif der Schweiz oder gemäss den bilateralen Abkommen im EU- und EFTA-Raum Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. | +CHF 150.–/Tag und CHF 30'000.– pro Jahr für Behandlungskosten |