Zusatzversicherung Arztbesuche im Ausland

Leistungen in der Zusatzversicherung OPTIMA

Alle Leistungen der Zusatzversicherung OPTIMA finden Sie hier im Detail beschrieben. OPTIMA ist in Kombination mit COMPLETA TOP abschliessbar und kann mit den Leistungen der Zusatzversicherungen COMPLETA PRAEVENTA und SUPPLEMENTA ergänzt werden.

Kostenbeteiligung in der Grundversicherung und bei OPTIMA:
Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.

Kostenbeteiligung in der COMPLETA TOP:
Bei diesen Leistungen können erwachsene Versicherte gemäss AVB und ZB zwischen keiner Franchise oder einer Franchise von CHF 600.– wählen. Für Kinder bis zum 18. Altersjahr wird keine Franchise erhoben. Für alle Versicherten wird ein Selbstbehalt von 10% (max. CHF 700.– für Erwachsene bzw. CHF 350.– für Kinder) erhoben. Eine in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bereits erbrachte Kostenbeteiligung wird angerechnet (siehe Beispiel «SWICA-Vorteil»).

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