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SWICA Completa Top: die ideale Ergänzung zur Grund­versi­cherung

Prämie berechnen
Mit SWICA Completa Top zahlen Sie für viele Gesundheitsleistungen wie Sehhilfen, Medikamente oder Behandlungen im Ausland weniger aus dem eigenen Portemonnaie. Ideal, wenn Sie sich rundum absichern möchten.

Produkt-Highlights

  • Mehr für Ihre Gesundheit: Grosszügige Beiträge an über 100 anerkannte Therapiemethoden der Komplementärmedizin
  • Mehr Beteiligung im Alltag: Kostenbeteiligung an Brillen und Kontaktlinsen, Zahnbehandlungen und Hilfsmitteln
  • Mehr Sicherheit, auch im Ausland: Leistungen bei Notfalltransporten und Behandlungen im Ausland

Wo SWICA Completa Top Ihre Gesundheitskosten reduziert

Die SWICA Zusatzversicherung Completa Top beteiligt sich an Ihren Gesundheitskosten – genau dort, wo die Grundversicherung nur einen Teil übernimmt.

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Komplementärmedizin

Osteopathie, Kinesiologie und über 100 weitere anerkannte Therapiemethoden werden umfassend unterstützt

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Hilfe im Notfall

Kosten für Bergungen, Transporte und Behandlungen im Ausland – umfassend abgesichert

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Brillen, Kontaktlinsen und weitere Hilfsmittel

Kostenbeteiligung an Brillen, Kontaktlinsen und weiteren Hilfsmitteln

Completa Top passt zu Ihnen, wenn...

  • SWICA_Icon_Health_heart-rate_herz_RGB_Black

    Sie Schulmedizin und alternative Behandlungen kombinieren möchten.

  • SWICA_Icon_Health_heart-rate_herz_RGB_Black

    Sie bei Brillen, Kontaktlinsen und Zahnbehandlungen weniger selbst zahlen wollen.

  • SWICA_Icon_Health_heart-rate_herz_RGB_Black

    Sie auch im Notfall und im Ausland gut abgesichert sein möchten.

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    Den Schutz Ihrer Grundversicherung sinnvoll erweitern möchten.

Smart gespart: Kombination von SWICA Grund- und Zusatzversicherungen

SWICA rechnet als einzige Krankenversicherung die Kostenbeteiligung ihrer Grundversicherung an die der SWICA-Zusatzversicherungen an, wodurch die maximale jährliche Kostenbeteiligung im Vergleich zu anderen Krankenversicherern grundsätzlich tiefer liegt. Erfahren Sie mehr.

Berechnen Sie Ihre Prämie für SWICA Completa Top

      Aktiv leben lohnt sich doppelt

      Mit der Benevita-App lohnt sich Ihr aktiver Lebensstil gleich doppelt.
      Sie sammeln Punkte für Bewegung, Entspannung und gesunde Gewohnheiten – und profitieren von Prämienrabatten oder attraktiven Vorteilen.

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      Das bietet Ihnen SWICA Completa Top 

      Completa Top schliesst die Lücken der obligatorischen Grundversicherung. Ob Komplementärmedizin, Kontaktlinsen oder Repatriierungskosten – Sie sind finanziell umfassend abgesichert. Erfahren Sie, welche Leistungen bei Completa Top enthalten sind.

      • Ihre Komplementärtherapien wie Osteopathie: Wir übernehmen bis zu CHF 80.– pro Stunde für anerkannte Komplementärtherapien wie Osteopathie oder Kinesiologie, sofern die Behandlung durch einen von SWICA anerkannten Arzt oder Therapeuten vorgenommen wird.
      • Ihre Brille oder Kontaktlinsen: Wir übernehmen bis zu 90 % der Kosten – maximal CHF 200.– alle drei Kalenderjahre.
      • Ihre Medikamente: Wir unterstützen Sie bei ärztlich verordneten Arzneimitteln, auch bei Naturheilmitteln, und übernehmen die Kosten vollständig.
      • Ihre Zahnbehandlung: Wir beteiligen uns mit bis zu 50 % und maximal CHF 100.– pro Kalenderjahr an Dentalhygiene sowie mit 50 % und maximal CHF 10 000.– pro Kalenderjahr (bis zum vollendeten 25. Altersjahr) an Zahnstellungskorrekturen wie zum Beispiel Zahnspangen. Auch weitere zahnärztliche Behandlungen sind eingeschlossen – damit Ihre Kosten deutlich tiefer bleiben.

      Und das sind nur einige Beispiele. Alle Leistungen sehen Sie hier: 

      Alle Leistungen im Detail

      Hier sehen Sie, wie Completa Top die Grundversicherung ergänzt – und wo Sie von höheren Beiträgen profitieren.

      Leistung

      Grundversicherung 

      (Standard und Favorit-Modelle)

      Completa Top 

      (Ausschlaggebend für die Leistungen sind die jeweiligen Zusatz­bedin­gungen des Produkts.)

      MedikamenteGemäss gesetzlichen Arzneimittellisten (Anwendung innerhalb der Indikation) mit ärztlicher Verordnung Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.- Zusätzlich von SWICA-anerkannten Ärzten und Therapeuten verordnete homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Präparate Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
      - Zusätzlich medizinisch indizierte Arzneimittel (innerhalb der Indikation), welche nicht von der Grundversicherung übernommen werden Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
      KomplementärmedizinAnthroposophische Medizin, Akupunktur, Arzneimitteltherapie der TCM, Homöopathie und Phytotherapie: Kostendeckung nach Tarif des Wohnkantons bei Ärztinnen und Ärzten (Therapeutenverzeichnis) mit FMH-anerkannter Weiterbildung in der jeweiligen Disziplin Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.Bis CHF 80.–/Std. bei SWICA-anerkannten Ärzten und Therapeuten Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
      Mutterschaft- Schwangerschaftsleistungen nach der gesetzlichen Leistungsverordnung ohne Kosten­betei­ligung
      - Krankheitsbehandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit 8 Wochen nach der Geburt ohne Kostenbeteiligung
      Zusätzlich Stillgeld pro Kind CHF 200.–
      Haushaltshilfenicht enthalten50 % bis CHF 30.–/Tag, Beitrag bis max. 60 Tage
      BadekurenCHF 10.–/Tag, 21 Tage pro Jahr Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.Zusätzlich CHF 30.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr
      Erholungskurennicht enthaltenCHF 20.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr
      PsychotherapiePsychotherapie, durchgeführt von einer Fachärztin oder einem Facharzt; psychologische Psychotherapie auf ärztliche Anordnung Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.90 % bis CHF 50.– pro Sitzung, max. 60 Sitzungen pro Jahr bei SWICA-anerkannten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
      Brillen / KontaktlinsenCHF 180.– pro Jahr bis zum 18. Altersjahr (im Rahmen der gesetzlichen Leistungs­verordnung) Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.90 % der Optikerrechnung, bis CHF 200.– pro 3 Jahre, nicht kumulierbar mit Leistungen aus der Grund­versicherung
      Ärztlich verordnete HilfsmittelGesetzlich festgelegte Liste von Mitteln und Gegenständen Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.90 % bis CHF 200.– pro Jahr, gemäss separater Liste 
      Notfall- und medizinisch indizierte Transporte, Such- und Bergungsaktionen- 50 % bis CHF 500.– an medizinisch indizierte Transporte Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
      - 50 % bis CHF 5000.– an Notfalltransporte in der Schweiz Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
      - Notfall-/Verlegungstransporte zusammen mit der Grundversicherung (Schweiz): 90 % bis CHF 20'000.– pro Jahr
      - Such-/Bergungsaktionen (Schweiz): bis CHF 20'000.– pro Jahr
      - Such-/Bergungsaktionen und Notfalltransporte (Ausland): bis CHF 50'000.– pro Jahr
      Repatriierungen Volle Deckung 
      AuslandbehandlungKostendeckend bei Notfällen bis zum doppelten Tarif gemäss dem anerkannten Tarif der Schweiz oder gemäss den bilateralen Abkommen im EU- und EFTA-Raum Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.Volle Deckung für ambulante und stationäre Behandlungen bei Notfällen (private Spitalklasse für die ersten 3 Reisemonate) Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
      ZahnbehandlungenBei schweren Erkrankungen des Kausystems oder wenn die Behandlung mit einer sehr schweren Allgemeinerkrankung zusammenhängt. Deckung bei Zahnunfall, sofern Unfalleinschluss besteht. Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.50 % bis CHF 100.– pro Jahr
      ZahnstellungskorrekturenUnter gewissen gesetzlichen Voraus­setzungenKostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.50% bis CHF 10'000.– pro Jahr gemäss UVG-Tarif bis zum 25. Altersjahr
         

      Kostenbeteiligung in der Completa Top oder Completa Forte:
      Bei diesen Leistungen können erwachsene Versicherte gemäss AVB und ZB zwischen keiner Franchise oder einer Franchise von CHF 600.– wählen. Für Kinder bis zum 18. Altersjahr wird keine Franchise erhoben. Für alle Versicherten wird ein Selbstbehalt von 10 % (max. CHF 700.– für Erwachsene bzw. CHF 350.– für Kinder) erhoben. Eine in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bereits erbrachte Kostenbeteiligung wird angerechnet (siehe Beispiel «SWICA-Vorteil»).

      Kostenbeteiligung bei Completa Top einfach erklärt

      Bei SWICA Completa Top wählen Sie zwischen zwei Varianten:

      • ohne Franchise
      • oder mit einer Franchise von CHF 600.–

      Zusätzlich fällt ein Selbstbehalt von 10 % an:

      • maximal CHF 700.– pro Jahr für Erwachsene
      • maximal CHF 350.– pro Jahr für Kinder

      Wichtig zu wissen:

      • Für Kinder bis 18 Jahre gilt keine Franchise.
      • Die gewählte Franchise gilt pro Kalenderjahr.
      • Bei der Wahl einer Franchise von CHF 600.– fallen die Prämien bis zu 20 % günstiger aus.
      • Die Franchise fällt nur für Leistungen der Komplementärmedizin, Medikamente und Auslandsleistungen an. 

      Completa Top – Ihre Vorteile

      Mit der Zusatzversicherung Completa Top profitieren Sie nicht nur von zusätzlichen Leistungen, sondern auch von starken Services.

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        Gleichstellung von Schul- und Komplementärmedizin

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        Attraktive Vorteile mit dem Benevita-Bonusprogramm

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        Mehrfach ausgezeichnete Kundenzufriedenheit in der Schweiz

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        Erweiterte Leistungen bei Krankheit und Unfall

      Noch unsicher? Lassen Sie sich persönlich beraten. 

      Completa Forte

      + Completa Forte

      • Komplementärmedizin: grosszügige Beiträge an über 100 Therapiemethoden der Komplementärmedizin
      • Gesundheitsförderung: Unterstützung für Prävention, Fitness und Wohlbefinden
      • Weltweit abgesichert: Leistungen bei Notfällen im Ausland

      Hospita Privat

      + Hospita Privat

      • Schweizweiter Zugang zu allen SWICA-Vertragsspitälern in der privaten Abteilung – für höchste Flexibilität bei der Spitalwahl.
      • Volle Kostendeckung in der privaten Abteilung sämtlicher SWICA-anerkannter Akutspitäler.
      • Persönliche Betreuung durch Chefärztinnen und Chefärzte sowie exklusive Zusatzleistungen – für maximalen Komfort und individuelle Unterstützung.

      Häufige Fragen zu SWICA Completa Top

      Sie möchten wissen, was Completa Top besser macht als andere Zusatzversicherungen oder wie Kostenbeteiligung und Selbstbehalt funktionieren? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.

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      Kundenservice 7x24 – Wir beraten Sie gerne

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