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SWICA Completa Forte: mehr Leistungen für Ihre Gesundheit

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Mit SWICA Completa Forte profitieren Sie von höheren Beiträgen bei vielen Gesundheitskosten. Zum Beispiel bei Fitness, Vorsorge, alternative Therapien oder Sehhilfen. Die ideale Lösung für alle, die aktiv in ihre Gesundheit investieren und dafür mehr Unterstützung erhalten möchten.

Produkt-Highlights

  • Komplementärmedizin: grosszügige Beiträge an über 100 Therapiemethoden der Komplementärmedizin
  • Gesundheitsförderung: Unterstützung für Prävention, Fitness und Wohlbefinden
  • Weltweit abgesichert: Leistungen bei Notfällen im Ausland
  • Mehr Beteiligung im Alltag: Beiträge an Brillen, Kontaktlinsen, Zahnbehandlungen und Hilfsmittel

Wo SWICA Completa Forte Ihre Gesundheitskosten reduziert

Die Zusatzversicherung SWICA Completa Forte beteiligt sich umfassend an Ihren Gesundheitskosten – genau dort, wo die Grundversicherung nur einen Teil übernimmt.

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Komplementärmedizin

Osteopathie, Kinesiologie und über 100 weitere anerkannte Therapiemethoden werden umfassend unterstützt

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Vorsorge und Gesundheitsförderung

Beiträge für Fitness und Bewegung, Entspannung, präventive Massnahmen und Ernährung

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Hilfe im Notfall

Kosten für Bergungen, Transporte und Behandlungen im Ausland – umfassend abgesichert

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Hilfsmittel

Beteiligung an Hilfsmitteln wie Gehhilfen oder Hörgeräten

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Brillen und Kontaktlinsen

Grosszügige Beteiligung an Brillen und Kontaktlinsen

Completa Forte passt zu Ihnen, wenn...

  • SWICA_Icon_Health_heart-rate_herz_RGB_Black

    Sie von mehr Leistungen aus Ihrer Zusatzversicherung profitieren möchten.

  • SWICA_Icon_Health_heart-rate_herz_RGB_Black

    Sie Komplementärmedizin, Fitness oder Vorsorge regelmässig nutzen.

  • SWICA_Icon_Health_heart-rate_herz_RGB_Black

    Sie bei Brillen, Kontaktlinsen und Zahnbehandlungen weniger selbst zahlen wollen.

  • SWICA_Icon_Health_heart-rate_herz_RGB_Black

    Sie auch im Notfall und im Ausland gut abgesichert sein möchten.

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    Sie Ihre Grundversicherung sinnvoll erweitern wollen.

Smart gespart: Kombination von SWICA Grund- und Zusatzversicherungen

SWICA rechnet als einzige Krankenversicherung die Kostenbeteiligung ihrer Grundversicherung an die der SWICA-Zusatzversicherungen an, wodurch die maximale jährliche Kostenbeteiligung im Vergleich zu anderen Krankenversicherern grundsätzlich tiefer liegt. Erfahren Sie mehr.

Berechnen Sie Ihre Prämie für SWICA Completa Forte

      Mit der Benevita-App lohnt sich Ihr aktiver Lebensstil gleich doppelt.
      Sie sammeln Punkte für Bewegung, Entspannung und gesunde Gewohnheiten – und profitieren von Prämienrabatten oder attraktiven Vorteilen.

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      Das bietet Ihnen SWICA Completa Forte 

      Mit der Ambulantversicherung Completa Forte schliessen Sie die Lücken zur obligatorischen Grundversicherung noch umfassender. Sie erhalten höhere Beiträge an komplementärmedizinische Behandlungen, Sehhilfen oder Aktivitäten im Bereich der Gesundheitsförderung. Erfahren Sie, welche Leistungen bei Completa Forte enthalten sind.

      • Ihre Komplementärtherapien wie Osteopathie: Wir übernehmen bis zu CHF 120.– pro Stunde für anerkannte Komplementärtherapien wie Osteopathie oder Kinesiologie, sofern die Behandlung durch einen von SWICA anerkannten Arzt oder Therapeuten vorgenommen wird.
      • Ihre Brille oder Kontaktlinsen: Wir übernehmen 90 % der Kosten – maximal CHF 900.– alle drei Kalenderjahre.
      • Ihre Medikamente: Wir unterstützen Sie zu 100 % bei ärztlich verordneten Arzneimitteln – auch bei Naturheilmitteln.
      • Ihre Zahnbehandlung: Wir beteiligen uns mit 50 % und maximal CHF 100.– pro Kalenderjahr an Dentalhygiene sowie mit 50 % und maximal CHF 10'000.– pro Kalenderjahr (bis zum vollendeten 25. Altersjahr) an Zahnstellungskorrekturen wie zum Beispiel Zahnspangen. Auch weitere zahnärztliche Behandlungen sind eingeschlossen – damit Ihre Kosten deutlich tiefer bleiben.

      Und das sind nur einige Beispiele. Alle Leistungen sehen Sie in der folgenden Übersicht.

      SWICA Completa Forte: Leistungen im Detail

      Hier sehen Sie, wie Completa Forte die Grundversicherung umfassend ergänzt – und wo Sie von höheren Beiträgen profitieren.

      Leistung

      Grundversicherung

      (Standard und Favorit-Modelle)

      Completa Forte

      (Ausschlaggebend für die Leistungen sind die jeweiligen Zusatz­bedin­gungen des Produkts.)

      MedikamenteGemäss gesetzlichen Arzneimittellisten (Anwendung innerhalb der Indikation) mit ärztlicher Verordnung Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.- Zusätzlich von SWICA-anerkannten Ärzten und Therapeuten verordnete homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Präparate  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
      - Zusätzlich medizinisch indizierte Arzneimittel (innerhalb der Indikation), welche nicht von der Grundversicherung übernommen werden  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
      KomplementärmedizinAnthroposophische Medizin, Akupunktur, Arzneimitteltherapie der TCM, Homöopathie und Phytotherapie: Kostendeckung nach Tarif des Wohnkantons bei Ärztinnen und Ärzten (Therapeutenverzeichnis) mit FMH-anerkannter Weiterbildung in der jeweiligen Disziplin  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.Bis CHF 120.–/Std. bei SWICA-anerkannten Ärzten und Therapeuten  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
      Mutterschaft- Schwangerschaftsleistungen nach der gesetzlichen Leistungsverordnung ohne Kosten­betei­ligung
      - Krankheitsbehandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit 8 Wochen nach der Geburt ohne Kostenbeteiligung
      Zusätzlich Stillgeld pro Kind CHF 200.– plus 90 % bis CHF 300.– pro Jahr aus Gesundheitsförderung für Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik
      Gesundheitsförderung und Präventionnicht enthalten90 % bis CHF 500.– pro Jahr, max. CHF 300.– pro Vorsorgeart (gemäss separater Liste)
      Haushaltshilfenicht enthalten50 % bis CHF 30.–/Tag, max. 60 Tage pro Jahr
      BadekurenCHF 10.–/Tag, 21 Tage pro Jahr  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.Zusätzlich CHF 30.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr
      Erholungskurennicht enthaltenZusätzlich CHF 20.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr
      PsychotherapiePsychotherapie, durchgeführt von einer Fachärztin oder einem Facharzt; psychologische Psychotherapie auf ärztliche Anordnung  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.90 % bis CHF 50.– pro Sitzung, max. 60 Sitzungen pro Jahr bei SWICA-anerkannten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
      Brillen / KontaktlinsenCHF 180.– pro Jahr bis zum 18. Altersjahr (im Rahmen der gesetzlichen Leistungs­verordnung  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.90 % der Optikerrechnung, bis CHF 900.– pro 3 Jahre, nicht kumulierbar mit Leistungen aus der Grund­versicherung
      Ärztlich verordnete HilfsmittelGesetzlich festgelegte Liste von Mitteln und Gegenständen  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.90 % bis CHF 200.– pro Jahr, gemäss separater Liste

      Notfall- und medizinisch indizierte 

      Transporte, Such- und Bergungsaktionen

      - 50 % bis CHF 500.– an medizinisch indizierte Transporte  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
      - 50 % bis CHF 5'000.– an Notfalltransporte in der Schweiz  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
      - Notfall-/Verlegungstransporte zusammen mit der Grundversicherung (Schweiz): Top: 90 % bis CHF 100'000.– pro Jahr
      - Such-/Bergungsaktionen (Schweiz): bis CHF 100'000.– pro Jahr
      - Such-/Bergungsaktionen und Notfalltransporte (Ausland): bis CHF 150'000.– pro Jahr
      Repatriierungenkeine Leistung volle Deckung 
      AuslandbehandlungKostendeckend bei Notfällen bis zum doppelten Tarif gemäss dem anerkannten Tarif der Schweiz oder gemäss den bilateralen Abkommen im EU- und EFTA-Raum  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.Volle Deckung für ambulante und stationäre Behandlungen bei Notfällen (private Spitalklasse für die ersten 3 Reisemonate)  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
      Zahnbehandlungen, DentalhygieneBei schweren Erkrankungen des Kausystems oder wenn die Behandlung mit einer sehr schweren Allgemeinerkrankung zusammenhängt. Deckung bei Zahnunfall, sofern Unfalleinschluss besteht.  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.50 % bis CHF 100.– pro Jahr
      ZahnstellungskorrekturenUnter gewissen gesetzlichen Voraus­setzungen  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.50 % bis CHF 10'000.– pro Jahr gemäss UVG-Tarif bis zum 25. Altersjahr

      Massgebend sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Vorgaben. Zur vollständigen Leistungsübersicht

      Kostenbeteiligung in der Completa Top oder Completa Forte:
      Bei diesen Leistungen können erwachsene Versicherte gemäss AVB und ZB zwischen keiner Franchise oder einer Franchise von CHF 600.– wählen. Für Kinder bis zum 18. Altersjahr wird keine Franchise erhoben. Für alle Versicherten wird ein Selbstbehalt von 10% (max. CHF 700.– für Erwachsene bzw. CHF 350.– für Kinder) erhoben. Eine in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bereits erbrachte Kostenbeteiligung wird angerechnet (siehe Beispiel «SWICA-Vorteil»).

       

      Kostenbeteiligung bei Completa Forte einfach erklärt

      Bei SWICA Completa Forte wählen Sie zwischen zwei Varianten:

      • ohne Franchise
      • oder mit einer Franchise von CHF 600.–

      Zusätzlich fällt ein Selbstbehalt von 10 % an:

      • maximal CHF 700.– pro Jahr für Erwachsene
      • maximal CHF 350.– pro Jahr für Kinder

      Wichtig zu wissen:

      • Für Kinder bis 18 Jahre gilt keine Franchise.
      • Die gewählte Franchise gilt pro Kalenderjahr.
      • Bei der Wahl einer Franchise von CHF 600.– fallen die Prämien um knapp 9 % günstiger aus.
      • Die Franchise fällt nur für Leistungen der Komplementärmedizin, Medikamente und Auslandsleistungen an. 

      SWICA Completa Forte – Ihre Vorteile

      Mit der Zusatzversicherung Completa Forte profitieren Sie nicht nur von zusätzlichen Leistungen, sondern auch von starken Services.

      • SWICA_Icon_Health_heart-rate_herz_RGB_Black

        Grosszügige Beiträge für Komplementärmedizin

      • SWICA_Icon_Health_heart-rate_herz_RGB_Black

        Umfassende Unterstützung für Gesundheitsförderung und Prävention

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        Erweiterte Leistungen bei Krankheit und Unfall – geplant oder im Notfall

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        Attraktive Vorteile mit dem Benevita-Bonusprogramm

      • SWICA_Icon_Health_heart-rate_herz_RGB_Black

        Mehrfach ausgezeichnete Kundenzufriedenheit in der Schweiz

      Noch unsicher? Lassen Sie sich persönlich beraten. 

      Häufige Fragen zu SWICA Completa Forte

      Sie möchten wissen, was Completa Forte besser macht als andere Zusatzversicherungen oder wie Kostenbeteiligung und Selbstbehalt funktionieren? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.

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      Kundenservice 7x24 – Wir beraten Sie gerne

      Möchten Sie mehr Informationen über SWICA oder eine persönliche Beratung? Unser Kundendienst ist gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.

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      Wie können wir Ihnen helfen?

      SWICA – mehrfach die Nr. 1 in Kundenzufriedenheit

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