Sie die Zusatzversicherungen Completa Top, Completa Forte, Praevita und Supplementa optimal ergänzen möchten.
Sie Ihre Gesundheit auf höchstem Niveau absichern möchten.
Sie regelmässig in Fitness und Bewegung, Ernährung, Entspannung und Wohlbefinden sowie in präventive Massnahmen investieren.
Sie bei einer ambulanten Behandlung im Ausland privat versichert sein möchten.
Mit Optima als Ergänzung zu Completa Top, Completa Forte, Praevita und Supplementa gehen Sie einen Schritt weiter: Sie profitieren von maximalen Leistungen und voller Deckung in vielen Bereichen Ihres Alltags. Zum Beispiel:
Und das sind nur einige Beispiele. Alle Leistungen sehen Sie in der folgenden Übersicht.
Hier sehen Sie, wie Ihre Grundversicherung, Ihre Zusatzversicherung und Optima zusammenspielen – und wo Sie von maximalen Leistungen und voller Deckung profitieren.
Leistung | Grundversicherung | Optima und Completa Top | Optima und Completa Forte |
|---|---|---|---|
| Ambulante Behandlungen | Behandlungen durch Vertragsärztin oder Vertragsarzt und anerkannte Medizinalpersonen. Volle Deckung Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. | Schulmedizinische Behandlung bei Nichtvertragsärztinnen und Nichtvertragsärzten weltweit Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. | Schulmedizinische Behandlung bei Nichtvertragsärztinnen und Nichtvertragsärzten weltweit Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. |
| Komplementärmedizin | Anthroposophische Medizin, Akupunktur, Arzneimitteltherapie der TCM, Homöopathie und Phytotherapie: Kostendeckung nach Tarif des Wohnkantons bei Ärztinnen und Ärzten (Therapeutenverzeichnis) mit FMH-anerkannter Weiterbildung in der jeweiligen Disziplin Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. | Zusätzlich zur Grundversicherung volle Deckung bei SWICA-anerkannten Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. | Zusätzlich zur Grundversicherung volle Deckung bei SWICA-anerkannten Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. |
| Medizinische Check-ups | Vorsorgemassnahmen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung; gynäkologische Vorsorge alle 3 Jahre Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. | Zusätzlich zur Grundversicherung 90 %, betraglich unbegrenzt, gemäss separater Liste | Zusätzlich zur Grundversicherung 90 %, betraglich unbegrenzt, gemäss separater Liste |
| Mutterschaft | - Schwangerschaftsleistungen nach der gesetzlichen Leistungsverordnung ohne Kostenbeteiligung - Krankheitsbehandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit 8 Wochen nach der Geburt ohne Kostenbeteiligung | Schulmedizinische Behandlung bei Nichtvertragsärztinnen und Nichtvertragsärzten sowie bei Hebammen und zusätzlich Stillgeld pro Kind von CHF 200.– Zusammen mit Praevita: Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik; bis CHF 600.– pro Jahr aus Gesundheitsförderung | Schulmedizinische Behandlung bei Nichtvertragsärztinnen und Nichtvertragsärzten sowie bei Hebammen und zusätzlich Stillgeld pro Kind von CHF 200.– Zusammen mit Praevita: Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik; bis CHF 900.– pro Jahr aus Gesundheitsförderung |
| Gesundheitsförderung und Prävention | 90% bis CHF 300.– pro Jahr, gemäss separater Liste Zusammen mit Praevita: Gemäss separater Liste bis CHF 800.– pro Jahr, bis CHF 600.– pro Vorsorgeart | bis CHF 800.– pro Jahr, gemäss separater Liste Zusammen mit Praevita: Gemäss separater Liste bis CHF 1'300.– pro Jahr, bis CHF 900.– pro Vorsorgeart | |
| Schutz- und Reiseschutzimpfungen | Impfungen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. | Zusätzlich zur Grundversicherung 90 %, betraglich unbegrenzt | Zusätzlich zur Grundversicherung 90 %, betraglich unbegrenzt |
| Badekuren | CHF 10.–/Tag, 21 Tage pro Jahr Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. | Zusätzlich zur Grundversicherung CHF 60.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr | Zusätzlich zur Grundversicherung CHF 60.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr |
| Erholungskuren | CHF 50.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr | CHF 50.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr | |
| Psychotherapie | Psychotherapie, durchgeführt von einer Fachärztin oder einem Facharzt; psychologische Psychotherapie auf ärztliche Anordnung Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. | 90 % bis CHF 75.– pro Sitzung, max. 60 Sitzungen pro Jahr bei SWICA-anerkannten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten | 90 % bis CHF 75.– pro Sitzung, max. 60 Sitzungen pro Jahr bei SWICA-anerkannten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten |
| Brillen oder Kontaktlinsen | CHF 180.– pro Jahr bis zum 18. Altersjahr (im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung, Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. | Zusätzlich zur Grundversicherung 90% bis CHF 500.– pro 3 Jahre (Leistungen aus Completa Top nicht kumulierbar mit jenen aus der Grundversicherung) Zusammen mit Supplementa: 90 % bis CHF 800.– pro 3 Jahre | Zusätzlich zur Grundversicherung 90% bis CHF 1'200.– pro 3 Jahre (Leistungen aus Completa Forte nicht kumulierbar mit jenen aus der Grundversicherung) Zusammen mit Supplementa: 90 % bis CHF 1'500.– pro 3 Jahre |
| Ärztlich verordnete Hilfsmittel | Gesetzlich festgelegte Liste von Mitteln und Gegenständen Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. | Zusätzlich zur Grundversicherung 90 % bis CHF 500.– pro Jahr, gemäss separater Liste Zusammen mit Supplementa: 90 % bis CHF 1’000.– pro Jahr, gemäss separater Liste | Zusätzlich zur Grundversicherung 90 % bis CHF 500.– pro Jahr, gemäss separater Liste Zusammen mit Supplementa: 90 % bis CHF 1’000.– pro Jahr, gemäss separater Liste |
| Notfall- und medizinisch indizierte Transporte, Such- und Bergungsaktionen | - 50 % bis CHF 500.– an medizinisch indizierte Transporte Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. - 50 % bis CHF 5'000.– an Notfalltransporte in der Schweiz Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. | Zusätzlich zur Grundversicherung für die Schweiz: Notfall- und Verlegungstransporte 90 % bis CHF 40'000.– pro Jahr, zusammen mit den Leistungen der Grundversicherung; Such- und Bergungsaktionen bis CHF 20'000.– pro Jahr Ausland: Such- und Bergungsaktionen bis CHF 50'000.– pro Jahr; Notfalltransporte bis CHF 70'000.- pro Jahr Zusammen mit Supplementa: Notfall- und Verlegungstransporte 90 % bis CHF 60’000.– pro Jahr (Schweiz) bzw. 90% bis CHF 90'000.- pro Jahr (Ausland) | Zusätzlich zur Grundversicherung für die Schweiz: Notfall- und Verlegungstransporte 90 % bis CHF 120'000.– pro Jahr, zusammen mit den Leistungen der Grundversicherung; Such- und Bergungsaktionen bis CHF 100'000.– pro Jahr Ausland: Such- und Bergungsaktionen bis CHF 150'000.– pro Jahr; Notfalltransporte bis CHF 170'000.- pro Jahr Zusammen mit Supplementa: Notfall- und Verlegungstransporte 90 % bis CHF 140’000.– pro Jahr (Schweiz) bzw. 90 % bis CHF 190'000.- pro Jahr (Ausland) |
| Auslandsbehandlung | Kostendeckend bei Notfällen bis zum doppelten Tarif gemäss dem anerkannten Tarif der Schweiz oder gemäss den bilateralen Abkommen im EU- und EFTA-Raum Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. | Volle Deckung für ambulante Behandlungen (Zahnbehandlungen ausgenommen, Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.) und volle Deckung für stationäre Behandlungen bei Notfällen (private Spitalklasse für die ersten 3 Reisemonate, Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.) | Volle Deckung für ambulante Behandlungen (Zahnbehandlungen ausgenommen, Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.) und volle Deckung für stationäre Behandlungen bei Notfällen (private Spitalklasse für die ersten 3 Reisemonate, Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.) |
Ausschlaggebend für die Leistungen sind die jeweiligen Zusatzbedingungen des Produkts. Kostenbeteiligung in der Completa Top oder Completa Forte:
Bei diesen Leistungen können erwachsene Versicherte gemäss AVB und ZB zwischen keiner Franchise oder einer Franchise von CHF 600.– wählen. Für Kinder bis zum 18. Altersjahr wird keine Franchise erhoben. Für alle Versicherten wird ein Selbstbehalt von 10 % (max. CHF 700.– für Erwachsene bzw. CHF 350.– für Kinder) erhoben. Eine in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bereits erbrachte Kostenbeteiligung wird angerechnet (siehe Beispiel «SWICA-Vorteil»).
Profitieren Sie von grosszügigen Beiträgen an Ihre Gesundheitsförderung. Abhängig von den gewählten Zusatzversicherungen unterstützt Sie SWICA mit bis zu CHF 1300.–* pro Jahr. *So setzt sich Ihr Präventionsbeitrag zusammen: SWICA unterstützt Sie aus der Zusatzversicherung Completa Forte mit 90% der Kosten, jedoch mit maximal 500 Franken pro Kalenderjahr (bis 300 Franken pro Vorsorgeart). Aus Praevita werden zusätzlich 50% der Kosten bis 500 Franken pro Jahr (bis 300 Franken pro Vorsorgeart) übernommen. Die Zusatzversicherung Optima deckt 90% der darüberhinausgehenden Kosten, jedoch maximal 300 Franken pro Kalenderjahr. So können sich Präventionsbeiträge bis 1'300 Franken pro Jahr ergeben.
Wichtig zu wissen: Optima ist in Kombination mit Completa Top oder Completa Forte abschliessbar und kann mit den Leistungen der Ambulantversicherungen Praevita und Supplementa ergänzt werden.
Mit der Zusatzversicherung Optima holen Sie das Maximum aus Ihrer Gesundheitsvorsorge heraus – mit höchsten Beiträgen, voller Deckung und exklusiven Services.
Volle Deckung für Komplementärmedizin
Weltweit privat versichert für ambulante Behandlungen
90 % der Kosten für medizinische Check-ups abgedeckt
Mehrfach ausgezeichnete Kundenzufriedenheit in der Schweiz
Noch unsicher, ob SWICA Optima zu Ihnen passt? Lassen Sie sich persönlich beraten und finden Sie heraus, wie Sie Ihre Gesundheitsleistungen gezielt maximieren.
Sie möchten wissen, wie SWICA Optima Ihre Zusatzversicherung erweitert oder wann sich das Upgrade lohnt? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu Leistungen, Kosten und Vorteilen.