Mit SWICA Optima ergänzen Sie die Zusatzversicherungen Completa Top oder Completa Forte sowie Praevita und Supplementa gezielt und profitieren von maximalen Beiträgen für Brillen, Kontaktlinsen sowie für Gesundheitsförderung und Prävention.

Produkt-Highlights

  • Maximale Leistungen für Ihre Gesundheit: Optima ergänzt die Leistungen der genannten Zusatzversicherungen zusätzlich grosszügig
  • Mehr Unterstützung: Grosszügige Beiträge für Gesundheitsförderung und Prävention, Fitness und Bewegung, Entspannung und Wohlbefinden, präventive Massnahmen und Ernährung
  • Freie Wahl bei Behandlungen: Ambulante Behandlungen komplett abgedeckt – in der Schweiz und weltweit

Wo SWICA Optima Ihre Gesundheitsleistungen maximiert

SWICA Optima ergänzt die Zusatzversicherungen Completa Top oder Completa Forte sowie Praevita und Supplementa. Optima erweitert Ihre Gesundheitsleistungen gezielt auf das höchste Niveau. Für mehr Freiheit, mehr Deckung und maximale Möglichkeiten.

SWICA_Icon_Health_heart-rate_herz_RGB_Black

Komplementärmedizin und Natur

Volle Deckung für Osteopathie, Kinesiologie und über 100 weitere anerkannte Therapiemethoden. Optima deckt Kosten, die über die Leistungen der anderen Zusatzversicherungen hinausgehen, vollständig ab.

SWICA_Icon_Education_highlighter_RGB_Black

Vorsorge und Gesundheitsförderung

Maximale Beiträge für Fitness und Bewegung, Entspannung, präventive Massnahmen und Ernährung.

SWICA_Icon_Wedding_vows_RGB_Black

Ausland und Reisen

Ambulante Behandlungen weltweit zum Privattarif vollständig gedeckt – für maximale Sicherheit unterwegs

SWICA_Icon_Education_read_RGB_Black

Brillen und Kontaktlinsen

Grosszügige Beiträge für Ihre Sehhilfe

SWICA_Icon_Education_highlighter_RGB_Black

Hilfsmittel

Beteiligung an wichtigen Hilfsmitteln wie Gehhilfen oder Hörgeräten

SWICA Optima als Ergänzung passt zu Ihnen, wenn...

  • SWICA_Icon_Health_heart-rate_herz_RGB_Black

    Sie die Zusatzversicherungen Completa Top, Completa Forte, Praevita und Supplementa optimal ergänzen möchten.

  • SWICA_Icon_Health_heart-rate_herz_RGB_Black

    Sie Ihre Gesundheit auf höchstem Niveau absichern möchten.

  • SWICA_Icon_Health_heart-rate_herz_RGB_Black

    Sie regelmässig in Fitness und Bewegung, Ernährung, Entspannung und Wohlbefinden sowie in präventive Massnahmen investieren.

  • SWICA_Icon_Health_heart-rate_herz_RGB_Black

    Sie bei einer ambulanten Behandlung im Ausland privat versichert sein möchten.

Berechnen Sie Ihre Prämie für Optima

Wie viel Ihre Zusatzversicherung kostet, hängt von Ihrem Alter ab. Mit wenigen Klicks sehen Sie, wie Sie Ihre Leistungen sinnvoll ergänzen können.

      Das bietet Ihnen SWICA Optima

      Mit Optima als Ergänzung zu Completa Top, Completa Forte, Praevita und Supplementa gehen Sie einen Schritt weiter: Sie profitieren von maximalen Leistungen und voller Deckung in vielen Bereichen Ihres Alltags. Zum Beispiel:

      • Ihre Komplementärtherapien wie Osteopathie: Sie profitieren von voller Kostenübernahme (100 %) bei anerkannten Behandlungen.
      • Ihre Vorsorge und Check-ups: Sie investieren in Ihre Gesundheit – wir übernehmen bis zu 90 % der Kosten.
      • Ihre Gesundheitsförderung und Prävention: Sie investieren in Ihre Gesundheit – wir beteiligen uns mit bis zu CHF 1300.– an Ihren Aktivitäten. Egal, ob Fitnessabo, Yoga-Kurs oder Ernährungsberatung.
      • Ihre Brille oder Kontaktlinsen: Sie erhalten maximale Beiträge für Sehhilfen – für beste Sicht ohne Kompromisse im Alltag. Das bedeutet: Zusätzlich zur Grundversicherung 90 % bis CHF 1500.– pro 3 Jahre.
      • Ihre Behandlung im Ausland: Volle Deckung für geplante ambulante Behandlungen (ohne Zahnbehandlungen).

      Und das sind nur einige Beispiele. Alle Leistungen sehen Sie in der folgenden Übersicht.

       

      SWICA Optima Leistungen im Detail

      Hier sehen Sie, wie Ihre Grundversicherung, Ihre Zusatzversicherung und Optima zusammenspielen – und wo Sie von maximalen Leistungen und voller Deckung profitieren.

      Leistung

      Grundversicherung

      Optima und Completa Top

      Optima und Completa Forte

      Ambulante BehandlungenBehandlungen durch Vertragsärztin oder Vertragsarzt und anerkannte Medizinalpersonen. Volle Deckung Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.Schulmedizinische Behandlung bei Nichtvertragsärztinnen und Nichtvertragsärzten weltweit  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.Schulmedizinische Behandlung bei Nichtvertragsärztinnen und Nichtvertragsärzten weltweit  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
      KomplementärmedizinAnthroposophische Medizin, Akupunktur, Arzneimitteltherapie der TCM, Homöopathie und Phytotherapie: Kostendeckung nach Tarif des Wohnkantons bei Ärztinnen und Ärzten (Therapeutenverzeichnis) mit FMH-anerkannter Weiterbildung in der jeweiligen Disziplin  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.Zusätzlich zur Grundversicherung volle Deckung bei SWICA-anerkannten Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.Zusätzlich zur Grundversicherung volle Deckung bei SWICA-anerkannten Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
      Medizinische Check-upsVorsorgemassnahmen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung; gynäkologische Vorsorge alle 3 Jahre Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.Zusätzlich zur Grundversicherung 90 %, betraglich unbegrenzt, gemäss separater ListeZusätzlich zur Grundversicherung 90 %, betraglich unbegrenzt, gemäss separater Liste
      Mutterschaft- Schwangerschaftsleistungen nach der gesetzlichen Leistungsverordnung ohne Kosten­betei­ligung
      - Krankheitsbehandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit 8 Wochen nach der Geburt ohne Kostenbeteiligung
      Schulmedizinische Behandlung bei Nichtvertragsärztinnen und Nichtvertragsärzten sowie bei Hebammen und zusätzlich Stillgeld pro Kind von CHF 200.– Zusammen mit Praevita:
      Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik; bis CHF 600.– pro Jahr aus Gesundheitsförderung
      Schulmedizinische Behandlung bei Nichtvertragsärztinnen und Nichtvertragsärzten sowie bei Hebammen und zusätzlich Stillgeld pro Kind von CHF 200.– Zusammen mit Praevita:
      Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik; bis CHF 900.– pro Jahr aus Gesundheitsförderung
      Gesundheitsförderung und Prävention 90% bis CHF 300.– pro Jahr, gemäss separater Liste Zusammen mit Praevita:
      Gemäss separater Liste bis CHF 800.– pro Jahr, bis CHF 600.– pro Vorsorgeart
      bis CHF 800.– pro Jahr, gemäss separater Liste Zusammen mit Praevita:
      Gemäss separater Liste bis CHF 1'300.– pro Jahr, bis CHF 900.– pro Vorsorgeart
      Schutz- und ReiseschutzimpfungenImpfungen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsver­ordnung  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.Zusätzlich zur Grundversicherung 90 %, betraglich unbegrenztZusätzlich zur Grundversicherung 90 %, betraglich unbegrenzt
      Badekuren CHF 10.–/Tag, 21 Tage pro Jahr  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.Zusätzlich zur Grundversicherung CHF 60.–/Tag, max. 30 Tage pro JahrZusätzlich zur Grundversicherung CHF 60.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr
      Erholungskuren CHF 50.–/Tag, max. 30 Tage pro JahrCHF 50.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr
      PsychotherapiePsychotherapie, durchgeführt von einer Fachärztin oder einem Facharzt; psychologische Psychotherapie auf ärztliche Anordnung  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.90 % bis CHF 75.– pro Sitzung, max. 60 Sitzungen pro Jahr bei SWICA-anerkannten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten90 % bis CHF 75.– pro Sitzung, max. 60 Sitzungen pro Jahr bei SWICA-anerkannten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
      Brillen oder KontaktlinsenCHF 180.– pro Jahr bis zum 18. Altersjahr (im Rahmen der gesetzlichen Leistungs­verordnung,  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.Zusätzlich zur Grundversicherung 90% bis CHF 500.– pro 3 Jahre (Leistungen aus Completa Top nicht kumulierbar mit jenen aus der Grundversicherung) Zusammen mit Supplementa:
      90 % bis CHF 800.– pro 3 Jahre
      Zusätzlich zur Grundversicherung 90% bis CHF 1'200.– pro 3 Jahre (Leistungen aus Completa Forte nicht kumulierbar mit jenen aus der Grundversicherung) Zusammen mit Supplementa:
      90 % bis CHF 1'500.– pro 3 Jahre  
      Ärztlich verordnete HilfsmittelGesetzlich festgelegte Liste von Mitteln und Gegenständen  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.Zusätzlich zur Grundversicherung 90 % bis CHF 500.– pro Jahr, gemäss separater Liste Zusammen mit Supplementa:
      90 % bis CHF 1’000.– pro Jahr, gemäss separater Liste
      Zusätzlich zur Grundversicherung 90 % bis CHF 500.– pro Jahr, gemäss separater Liste Zusammen mit Supplementa:
      90 % bis CHF 1’000.– pro Jahr, gemäss separater Liste
      Notfall- und medizinisch indizierte Transporte, Such- und Bergungsaktionen- 50 % bis CHF 500.– an medizinisch indizierte Transporte  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
      - 50 % bis CHF 5'000.– an Notfalltransporte in der Schweiz  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
      Zusätzlich zur Grundversicherung für die Schweiz: Notfall- und Verlegungstransporte 90 % bis CHF 40'000.– pro Jahr, zusammen mit den Leistungen der Grundversicherung; Such- und Bergungsaktionen bis CHF 20'000.– pro Jahr Ausland: Such- und Bergungsaktionen bis CHF 50'000.– pro Jahr; Notfalltransporte bis CHF 70'000.- pro Jahr Zusammen mit Supplementa:
      Notfall- und Verlegungstransporte 90 % bis CHF 60’000.– pro Jahr (Schweiz) bzw. 90% bis CHF 90'000.- pro Jahr (Ausland)
      Zusätzlich zur Grundversicherung für die Schweiz: Notfall- und Verlegungstransporte 90 % bis CHF 120'000.– pro Jahr, zusammen mit den Leistungen der Grundversicherung; Such- und Bergungsaktionen bis CHF 100'000.– pro Jahr Ausland: Such- und Bergungsaktionen bis CHF 150'000.– pro Jahr; Notfalltransporte bis CHF 170'000.- pro Jahr Zusammen mit Supplementa:
      Notfall- und Verlegungstransporte 90 % bis CHF 140’000.– pro Jahr (Schweiz) bzw. 90 % bis CHF 190'000.- pro Jahr (Ausland)
      AuslandsbehandlungKostendeckend bei Notfällen bis zum doppelten Tarif gemäss dem anerkannten Tarif der Schweiz oder gemäss den bilateralen Abkommen im EU- und EFTA-Raum  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.Volle Deckung für ambulante Behandlungen (Zahnbehandlungen ausgenommen,  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.) und volle Deckung für stationäre Behandlungen bei Notfällen (private Spitalklasse für die ersten 3 Reisemonate,  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.)Volle Deckung für ambulante Behandlungen (Zahnbehandlungen ausgenommen,  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.) und volle Deckung für stationäre Behandlungen bei Notfällen (private Spitalklasse für die ersten 3 Reisemonate,  Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.)

      Ausschlaggebend für die Leistungen sind die jeweiligen Zusatz­bedin­gungen des Produkts. Kostenbeteiligung in der Completa Top oder Completa Forte:
      Bei diesen Leistungen können erwachsene Versicherte gemäss AVB und ZB zwischen keiner Franchise oder einer Franchise von CHF 600.– wählen. Für Kinder bis zum 18. Altersjahr wird keine Franchise erhoben. Für alle Versicherten wird ein Selbstbehalt von 10 % (max. CHF 700.– für Erwachsene bzw. CHF 350.– für Kinder) erhoben. Eine in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bereits erbrachte Kostenbeteiligung wird angerechnet (siehe Beispiel «SWICA-Vorteil»).

      SWICA Optima: Kostenbeteiligung an Ihrer Gesundheitsförderung einfach erklärt

      Profitieren Sie von grosszügigen Beiträgen an Ihre Gesundheitsförderung. Abhängig von den gewählten Zusatzversicherungen unterstützt Sie SWICA mit bis zu CHF 1300.–* pro Jahr. *So setzt sich Ihr Präventionsbeitrag zusammen: SWICA unterstützt Sie aus der Zusatzversicherung Completa Forte mit 90% der Kosten, jedoch mit maximal 500 Franken pro Kalenderjahr (bis 300 Franken pro Vorsorgeart). Aus Praevita werden zusätzlich 50% der Kosten bis 500 Franken pro Jahr (bis 300 Franken pro Vorsorgeart) übernommen. Die Zusatzversicherung Optima deckt 90% der darüberhinausgehenden Kosten, jedoch maximal 300 Franken pro Kalenderjahr. So können sich Präventionsbeiträge bis 1'300 Franken pro Jahr ergeben. 

      Wichtig zu wissen: Optima ist in Kombination mit Completa Top oder Completa Forte abschliessbar und kann mit den Leistungen der Ambulantversicherungen Praevita und Supplementa ergänzt werden. 

      SWICA_Gesundheitsfoederung_d_RGB

      SWICA Optima – Ihre Vorteile

      Mit der Zusatzversicherung Optima holen Sie das Maximum aus Ihrer Gesundheitsvorsorge heraus – mit höchsten Beiträgen, voller Deckung und exklusiven Services.

      • SWICA_Icon_Health_heart-rate_herz_RGB_Black

        Volle Deckung für Komplementärmedizin

      • SWICA_Icon_Health_heart-rate_herz_RGB_Black

        Weltweit privat versichert für ambulante Behandlungen

      • SWICA_Icon_Health_heart-rate_herz_RGB_Black

        90 % der Kosten für medizinische Check-ups abgedeckt

      • SWICA_Icon_Health_heart-rate_herz_RGB_Black

        Mehrfach ausgezeichnete Kundenzufriedenheit in der Schweiz

      Noch unsicher, ob SWICA Optima zu Ihnen passt? Lassen Sie sich persönlich beraten und finden Sie heraus, wie Sie Ihre Gesundheitsleistungen gezielt maximieren.

      Häufige Fragen zu SWICA Optima

      Sie möchten wissen, wie SWICA Optima Ihre Zusatzversicherung erweitert oder wann sich das Upgrade lohnt? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu Leistungen, Kosten und Vorteilen.

      Kunden_Beratung_Frau_Telefon_s_nenwqx

      Kundenservice 7x24 – Wir beraten Sie gerne

      Möchten Sie mehr Informationen über SWICA oder eine persönliche Beratung? Unser Kundendienst ist gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.

      Das sagen unsere Versicherten

      Wie können wir Ihnen helfen?

      SWICA – mehrfach die Nr. 1 in Kundenzufriedenheit

      • Kundenzufriedenheit-Label-1-de
      • Kundenzufriedenheit-Label-2-de
      • Kundenzufriedenheit-Label-3-de