Beratung und Angebote Psychologen

Psychotherapie bei SWICA

SWICA unterstützt Psychotherapie bei qualifizierten Therapeutinnen und Therapeuten. Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten können zulasten der Grundversicherung selbständig tätig sein. Damit die Leistungen über die Grundversicherung abgerechnet werden können, ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.

Beteiligung aus Zusatzversicherungen

Aus den Zusatzversicherungen COMPLETA TOP, COMPLETA FORTE und OPTIMA beteiligt sich SWICA an den Kosten einer krankheitsbedingten psychotherapeutischen Behandlung, wenn die Therapie von einer SWICA-anerkannten Psychotherapeutin oder einem SWICA-anerkannten Psychotherapeuten durchgeführt und von einem Arzt verordnet wurde, und der Psychotherapeut nicht über die Grundversicherung abrechnet. Möchten Sie wissen, ob Ihre Psychotherapeutin oder ihr Psychotherapeut SWICA-anerkannt ist?

Psychotherapeutenverzeichnis

Ja, sowohl für eine Beteiligung aus der Grundversicherung als auch aus den Zusatzversicherungen ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.
SWICA vergütet Leistungen von Personen in Weiterbildung, die in einer ambulanten Organisation der psychologischen Psychotherapie oder in einem Spital erbracht werden.
  • COMPLETA TOP / COMPLETA FORTE: 90 Prozent der Kosten, bis höchstens 50 Franken pro Sitzung für maximal 60 Sitzungen pro Kalenderjahr
  • OPTIMA: zusätzlich 25 Franken pro Sitzung für maximal 60 Sitzungen pro Kalenderjahr

Psychologische Beratung durch santé24

SWICA-Versicherte erhalten rund um die Uhr medizinische Hilfe durch Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Fachpersonal von santé24. Plagen Sie Sorgen und Ängste oder nehmen Sie andere psychische Symptome wahr? Eine herausfordernde Situation im Alltag oder andere Unsicherheiten?

Unter anderem bietet santé24 eine psychologisch-psychiatrische Sprechstunde durch Fachpersonen im Rahmen der Telemedizin an. Um einen Beratungstermin zu vereinbaren, kontaktieren Sie das Fachpersonal von santé24 unter Telefon +41 44 404 86 86.