Infektion mit humanen Papillomaviren verstehen und vorbeugen

Humane Papillomaviren (HPV) werden sexuell übertragen und können verschiedene Krebserkrankungen im Genital- sowie Hals-Rachenbereich auslösen. Wie erkennt man eine Ansteckung und wie lässt sie sich vorbeugen?
Autor:
Content-Team SWICA

Es gibt verschiedene Typen von Humanen Papillomaviren (HPV). Die meisten sind harmlos, einige von ihnen können jedoch Krebskrankheiten verursachen. Die Viren werden unter anderem sexuell übertragen durch vaginalen, oralen oder analen Geschlechtsverkehr. Da sich diese Viren auf den Schleimhäuten befinden, können sie auch durch Berührung übertragen werden. Besonders betroffen sind 16- bis 25-Jährige, da das Infektionsrisiko zu Beginn der sexuellen Aktivität am höchsten ist. Die Häufigkeit steigt zudem mit der Anzahl an Sexualpartnern.

Gemäss dem Bundesamt für Gesundheit kommen schätzungsweise rund 70 bis 80 Prozent der sexuell aktiven Menschen im Laufe ihres Lebens mit HPV in Kontakt. In den meisten Fällen verschwindet das Virus innert maximal zwei Jahren nach der Infektion. Ausserdem verlaufen zwei Drittel der Infektionen asymptomatisch.

Verschiedene Risikotypen und Symptome

Bei HPV-Typen mit einem niedrigen Risiko können Genitalwarzen auftreten, die sich im Inneren der Vagina und im After befinden. Jedoch können sie auch im äusseren Genital- und Afterbereich in Form von blumenkohlartigen Wucherungen auftreten. Genitalwarzen äussern sich teilweise durch Schmerzen beim Geschlechtsverkehr. Hochrisiko-Typen von HPV können verschiedene Krebsvorstufen und -erkrankungen wie Gebärmutterhalskrebs auslösen. Bei Männern können sie Analkrebs begünstigen, auch wenn diese Krebsform seltener auftritt als Gebärmutterhalskrebs.

Behandlung und frühzeitige Erkennung

HPV-Infektionen können bei Frauen durch einen Zervixabstrich (Pap-Test) erkannt werden. Dieser wird durch die Gynäkologin beziehungsweise den Gynäkologen bei der Kontrolluntersuchung durchgeführt und alle drei Jahre aus der Grundversicherung vergütet. Bei einem Befund können weitere Untersuchungen folgen – je früher die Therapie beginnt, desto besser die Behandlungschancen. Für die Therapie von Krebsvorstufen muss die Schleimhaut am Gebärmutterhals abgetragen werden, was bei darauffolgenden Schwangerschaften zu Problemen und Frühgeburtlichkeit führen kann. Bei Genitalwarzen gibt es verschiedene (relativ schmerzhafte) Behandlungsmöglichkeiten, zum Beispiel Vereisen, Lasern oder eine operative Entfernung. Jedoch können Genitalwarzen nach der Behandlung wiederkehren.

Schutz durch Impfung

Den besten Schutz vor krebs- oder warzenauslösenden HP-Viren bietet eine Impfung. Gemäss dem Bundesamt für Gesundheit ist der Nutzen der Impfung am grössten, wenn sie vor Beginn der sexuellen Aktivität verabreicht wird: Sprich bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 11 bis 14 Jahren. Bis zum 15. Lebensjahr sind zwei Injektionen notwendig. Auch für 15- bis 26-Jährige kann die HPV-Impfung sinnvoll sein; In diesem Alter braucht es drei Injektionen. Der Pap-Abstrich sollte auch nach einer Impfung weiterhin durchgeführt werden, weil damit nicht alle eventuell krebsauslösenden HPV-Typen abgedeckt sind.

Schutz durch Kondom

Zur Vorbeugung empfiehlt es sich zusätzlich, beim Geschlechtsverkehr immer ein Kondom zu verwenden – insbesondere bei häufig wechselnden Sexualpartnerinnen und Sexualpartnern. Ein Kondom reduziert die Ansteckungsgefahr aber nur begrenzt, da diese auch über die Haut stattfinden kann.

Für SWICA-Versicherte: santé24 und Benecura

Bei weiteren Fragen rund um die Gesundheit steht SWICA-Versicherten die Onlinepraxis von santé24 unter der Nummer +41 44 404 86 86 kostenlos zur Verfügung. Eine Praxisbewilligung für Telemedizin ermöglicht es den Ärztinnen und Ärzten von santé24, bei telemedizinisch geeigneten Krankheitsbildern weiterführende ärztliche Leistungen zu erbringen.

Mit der medizinischen App Benecura können SWICA-Versicherte bei Krankheitssymptomen einen digitalen SymptomCheck durchführen und erhalten Empfehlungen fürs weitere Vorgehen. Bei einem anschliessenden Telefonat mit santé24 entscheiden die Versicherten im Einzelfall selber, ob sie die im SymptomCheck gemachten Angaben santé24 freigeben möchten.