Auskunftsstellen für Prämienverbilligung
Die Kantone gewähren Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligung. Diese finanzielle Unterstützung wird kantonal unterschiedlich gehandhabt. Welche Personen dazu berechtigt sind, entscheidet der Kanton und nicht der Krankenversicherer. SWICA empfiehlt Familien und Einzelpersonen, mit niedrigem Einkommen abzuklären, ob sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an die zuständige Auskunftsstelle in Ihrem Wohnkanton.