Schnittwunden bei Kindern
Beim Spielen und Herumtollen unter freiem Himmel oder beim Basteln sind kleine Missgeschicke und daraus resultierende Schnittwunden schnell passiert. Wann man diese besser von einem Arzt kontrollieren und versorgen lässt, sagen wir im Gesundheitstipp.
Wenn Kinder im Freien spielen, gehören kleinere Blessuren zur Tagesordnung. Kommt die Tochter oder der Sohn allerdings mit einer Schnittwunde nach Hause, sind Eltern mit der Situation schnell überfordert. Wenn das Kind weint und blutet, beschäftigt Mama und Papa vor allem die Frage, ob man wegen jeder Kleinigkeit gleich in den Notfall rennen muss oder die Wunde selber verarzten kann.
Wenn die Schnittwunde Teil einer grösseren Riss-Quetsch-Wunde ist, kann häufig die Durchblutung aufgrund des grösseren umliegenden Gewebeschadens und der Schwellung reduziert sein. Dies birgt die Gefahr, dass in die Wunde gelangende Keime nicht schnell genug von den Immunzellen im Blut attackiert und abtransportiert werden können. Die Infektionsgefahr steigt dadurch stark. An Händen und Füssen muss jeder Verdacht auf einen Funktionsverlust, und sei es nur ein unklarer Beuge- oder Streckverlust eines Finger- oder Zehenendglieds, ärztlich untersucht werden. Auch Schnitte durch Finger- oder Zehennägel sowie Wunden, in denen sich noch Fremdkörper befinden, benötigen eine fachgerechte Beurteilung und Versorgung.
Es ist zudem zu beachten, dass Schnittwunden nur innerhalb der ersten sechs Stunden genäht oder geklebt werden können, da sonst zu viele Keime in die Wunde gelangen. Ist diese Zeit verstrichen, muss man sie offen zuheilen lassen. Das dauert in der Regel länger und kann zu unschöner Narbenbildung führen.
Wichtig ist zudem, dass man das Impfbüchlein beim Arztbesuch mitnimmt. Ohne Impfbüchlein wird in jedem Fall eine Auffrischimpfung durchgeführt. Der Grund: eine nicht notwendige Impfung schadet nicht. Eine fehlende Impfung kann im Falle einer Tetanusinfektion aber schlimme Folgen haben.
02.03.2022
Welche Wunden können daheim versorgt werden?
Kleine Schnittwunden, die nicht tief ins Muskelfleisch gehen, können unter bestimmten Umständen von Eltern oder betreuenden Personen zu Hause versorgt werden. Dabei gilt:- Die Wunde sollte nicht verschmutzt sein.
- Die Wundränder müssen glatt sein und sich gut wieder aneinanderlegen lassen.
- Die Blutung sollte nach kurzer Zeit von selber aufhören.
- Es liegen keinerlei Funktionseinschränkungen bei Gefühl, aktiver Beweglichkeit und Durchblutung/Hautfarbe vor.
Wann ist der Gang zum Arzt notwendig?
Es gibt allerdings Körperregionen, bei denen aus medizinischen oder kosmetischen Gründen trotzdem zu einer ärztlichen Beurteilung geraten wird. So beispielsweise im Gesicht, im Genitalbereich oder über Gelenken, wo die Wunde immer wieder gedehnt und aufgerissen würde. Zudem müssen Schnitte mit unsauberen «Verursachern» (zum Beispiel Gartenscheren, Scherben usw.) oder mit auseinanderklaffenden oder ausgefransten Wundrändern medizinisch korrekt gereinigt und versorgt werden.Wenn die Schnittwunde Teil einer grösseren Riss-Quetsch-Wunde ist, kann häufig die Durchblutung aufgrund des grösseren umliegenden Gewebeschadens und der Schwellung reduziert sein. Dies birgt die Gefahr, dass in die Wunde gelangende Keime nicht schnell genug von den Immunzellen im Blut attackiert und abtransportiert werden können. Die Infektionsgefahr steigt dadurch stark. An Händen und Füssen muss jeder Verdacht auf einen Funktionsverlust, und sei es nur ein unklarer Beuge- oder Streckverlust eines Finger- oder Zehenendglieds, ärztlich untersucht werden. Auch Schnitte durch Finger- oder Zehennägel sowie Wunden, in denen sich noch Fremdkörper befinden, benötigen eine fachgerechte Beurteilung und Versorgung.
Es ist zudem zu beachten, dass Schnittwunden nur innerhalb der ersten sechs Stunden genäht oder geklebt werden können, da sonst zu viele Keime in die Wunde gelangen. Ist diese Zeit verstrichen, muss man sie offen zuheilen lassen. Das dauert in der Regel länger und kann zu unschöner Narbenbildung führen.
Tetanusschutz bei Kindern
Bei allen Verletzungen in der Natur, durch Tiere oder mit nicht ganz sauberen «Werkzeugen» tritt die Frage nach dem Tetanusschutz auf. Hier gilt: Bei durchgeführter Grundimmunisierung mit mindestens drei Impfungen brauchen Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre bei oberflächlichen, sauberen Verletzungen nur dann eine Auffrischimpfung, wenn die letzte Impfung länger als zehn Jahre zurückliegt. Bei tieferen, grösseren oder verschmutzten Wunden ist eine Auffrischung schon nach fünf Jahren notwendig.Wichtig ist zudem, dass man das Impfbüchlein beim Arztbesuch mitnimmt. Ohne Impfbüchlein wird in jedem Fall eine Auffrischimpfung durchgeführt. Der Grund: eine nicht notwendige Impfung schadet nicht. Eine fehlende Impfung kann im Falle einer Tetanusinfektion aber schlimme Folgen haben.
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