Krankenversicherung für Brillen und Kontaktlinsen

Leistungen in der Zusatzversicherung SUPPLEMENTA

Alle Leistungen der Ambulantversicherung SUPPLEMENTA finden Sie hier im Detail beschrieben. SUPPLEMENTA ist nur in Kombination mit COMPLETA TOP oder COMPLETA FORTE abschliessbar und kann mit den Leistungen der Zusatzversicherung OPTIMA ergänzt werden.

* Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.

Kostenbeteiligung in der COMPLETA TOP oder COMPLETA FORTE:
Bei diesen Leistungen können erwachsene Versicherte gemäss AVB und ZB zwischen keiner Franchise oder einer Franchise von CHF 600.– wählen. Für Kinder bis zum 18. Altersjahr wird keine Franchise erhoben. Für alle Versicherten wird ein Selbstbehalt von 10% (max. CHF 700.– für Erwachsene bzw. CHF 350.– für Kinder) erhoben. Eine in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bereits erbrachte Kostenbeteiligung wird angerechnet (siehe Beispiel «SWICA-Vorteil»).

Grosszügige Beiträge für Brillen und Kontaktlinsen

Mit den Zusatzversicherungen von SWICA profitieren Sie von grosszügigen Beiträgen für Brillen und Kontaktlinsen. Wechseln Sie jetzt zu SWICA und sparen Sie bis zu 1'500 Franken pro drei Jahre.

Rechnungsbeispiel (pro drei Jahre)
Kosten Brille und/oder Kontaktlinsen CHF 1'600.–
Beitrag COMPLETA FORTE CHF 900.–
Beitrag OPTIMA•• CHF 300.–
Beitrag SUPPLEMENTA••• CHF 300.–
Ihre Kosten CHF 100.–
Der SWICA-Beitrag wird aus den folgenden Zusatzversicherungen ausgerichtet:
90% der Kosten bis max. CHF 900.– (90% von CHF 1'600.– bis max. CHF 900.–)
••90% der darüber hinausgehenden Kosten bis max. CHF 300.– (90% von CHF 700.– bis max. CHF 300.–)
•••90% der darüber hinausgehenden Kosten bis max. CHF 300.– (90% von CHF 400.– bis max. CHF 300.–)
Kosten Brille und/oder Kontaktlinsen CHF 1'000.–
Beitrag COMPLETA TOP CHF 200.–
Beitrag OPTIMA•• CHF 300.–
Beitrag SUPPLEMENTA••• CHF 300.–
Ihre Kosten CHF 200.–
Der SWICA-Beitrag wird aus den folgenden Zusatzversicherungen ausgerichtet:
90% der Kosten bis max. CHF 200.– (90% von CHF 1'000.– bis max. CHF 200.–)
••90% der darüber hinausgehenden Kosten bis max. CHF 300.– (90% von CHF 800.– bis max. CHF 300.–)
•••90% der darüber hinausgehenden Kosten bis max. CHF 300.– (90% von CHF 500.– bis max. CHF 300.–)

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