
Leistungen in der Zusatzversicherung SUPPLEMENTA
* Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
Wichtiger Hinweis zur Kostenbeteiligung in der COMPLETA TOP:
Bei diesen Leistungen wird gemäss AVB und ZB für erwachsene Versicherte eine Franchise von CHF 600.– (Kinder CHF 0.–) und für alle Versicherten ein Selbstbehalt von 10% (max. CHF 700.– für Erwachsene bzw. CHF 350.– für Kinder) erhoben. Eine in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bereits erbrachte Kostenbeteiligung wird angerechnet (siehe Beispiel «SWICA-Vorteil»).
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Kosten Brille und/oder Kontaktlinsen | |
Beitrag COMPLETA TOP• | |
Beitrag OPTIMA•• | |
Beitrag SUPPLEMENTA••• | |
Ihre Kosten |
Der SWICA-Beitrag wird aus der folgenden Zusatzversicherung ausgerichtet:
•90% der Kosten bis max. CHF 200.– aus COMPLETA TOP
••90% der darüber hinausgehenden Kosten bis max. CHF 300.– aus OPTIMA
•••90% der darüber hinausgehenden Kosten bis max. CHF 300.– aus SUPPLEMENTA

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