
Leistungen in der Spitalversicherung HOSPITA PRIVAT WELTWEIT BestMed
Alle Leistungen der Spitalversicherung HOSPITA PRIVAT WELTWEIT BestMed finden Sie hier im Detail beschrieben.
Kostenbeteiligung in der Grundversicherung:
Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
Wichtiger Hinweis:
Falls zwischen SWICA und einem Spital keine vertragliche Vereinbarung besteht, kommt der von SWICA definierte Maximaltarif zur Anwendung. Bei HOSPITA PRIVAT WELTWEIT gilt dies nur für Behandlungen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

Wir beraten Sie gerne
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