Leistungen in der Spitalversicherung HOSPITA PRIVAT WELTWEIT BestMed
Alle Leistungen der Spitalversicherung HOSPITA PRIVAT WELTWEIT BestMed finden Sie hier im Detail beschrieben.
Kostenbeteiligung in der Grundversicherung:
Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
Wichtiger Hinweis:
Falls zwischen SWICA und einem Spital keine vertragliche Vereinbarung besteht, kommt der von SWICA definierte Maximaltarif zur Anwendung. Bei HOSPITA PRIVAT WELTWEIT gilt dies nur für Behandlungen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.
Versicherungsberatung bis 21 Uhr
Profitieren Sie von einer umfassenden Versicherungsberatung: Die SWICA-Mitarbeitenden beantworten Ihre Fragen gerne von Montag bis Freitag, telefonisch auch nach Feierabend bis 21 Uhr. Gratisnummer: 0800 80 90 80Termin online reservieren Prämie berechnen