Gehört das abgelaufene Joghurt in den Müll?
In der Schweiz landet 1/3 aller Lebensmittel im Abfall. Grund dafür ist mitunter das mangelhafte Wissen über die Haltbarkeit einzelner Produkte. Hier erfahren Sie, wie Ihre Lebensmittel länger frisch bleiben und warum das Haltbarkeitsdatum nicht immer stimmt.
Jährlich werden in der Schweiz rund zwei Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen. Oft handelt es sich dabei um Produkte, die geschmacklich noch einwandfrei und gesundheitlich unbedenklich sind. Mitunter ein Grund dafür ist der weit verbreitete Irrtum, dass ein Produkt nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums automatisch verdorben ist und in den Müll gehört.
Die Angaben zur Haltbarkeit von Produkten müssen Hersteller von Gesetzes wegen auf allen Lebensmitteln anbringen. Eine Ausnahme bilden dabei Essig, Honig, Zucker, Salz, Wein und Spirituosen, da diese Produkte bei normaler Lagerung praktisch unbeschränkt haltbar sind. Bei allen anderen Lebensmitteln gilt es zwischen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum zu unterscheiden:
Bevor Sie also ein abgelaufenes Lebensmittel wegwerfen, empfiehlt es sich in jedem Fall, den Test mit allen Sinnen zu machen: Ist kein sichtbarer Schimmel vorhanden und riecht das Produkt nicht unangenehm, können Sie anhand einer kleinen Menge probieren, ob es noch schmeckt wie es sollte und geniessbar ist. Bei konsequenter Handhabung sparen Sie damit erhebliche Kosten und schonen die Umwelt.
Zusätzlich können Sie die Haltbarkeit Ihrer Lebensmittel positiv beeinflussen, indem Sie bei der Lagerung auf Hygiene und Lagerungstemperaturen achten. Die Kühlschranktemperatur sollte höchstens 5 Grad und die des Gefrierschranks mindestens -18 Grad betragen. Bei Lebensmitteln, die bei Raumtemperatur gelagert werden können sollte darauf geachtet werden, dass sie möglichst trocken und gut verschlossen aufbewahrt werden. Saubere Arbeitsflächen und gewaschene Hände sind beim Umgang mit Lebensmitteln Pflicht.
18.04.2018
Die Angaben zur Haltbarkeit von Produkten müssen Hersteller von Gesetzes wegen auf allen Lebensmitteln anbringen. Eine Ausnahme bilden dabei Essig, Honig, Zucker, Salz, Wein und Spirituosen, da diese Produkte bei normaler Lagerung praktisch unbeschränkt haltbar sind. Bei allen anderen Lebensmitteln gilt es zwischen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum zu unterscheiden:
Verlassen Sie sich auf Ihre Sinne
Der Begriff «Mindestens haltbar bis» gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt der Hersteller die vollumfängliche Qualität des Produkts gewährleisten kann. Das betrifft auch Faktoren wie Farbe und Konsistenz. Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt also nicht an, wann ein Produkt verdirbt, sondern wann es frühestens qualitative Einbussen erleiden könnte. Viele Hersteller gehen bei den Angaben zur Haltbarkeit zudem auf Nummer sicher und geben ein eher frühes Verfalldatum an, um keine Beanstandungen zu riskieren. Davon profitieren sie selber gleich doppelt: Denn müssen Konsumenten ihre Produkte häufiger unverbraucht entsorgen, kaufen sie auch öfter neue ein und steigern damit den Umsatz der Produzenten.Bevor Sie also ein abgelaufenes Lebensmittel wegwerfen, empfiehlt es sich in jedem Fall, den Test mit allen Sinnen zu machen: Ist kein sichtbarer Schimmel vorhanden und riecht das Produkt nicht unangenehm, können Sie anhand einer kleinen Menge probieren, ob es noch schmeckt wie es sollte und geniessbar ist. Bei konsequenter Handhabung sparen Sie damit erhebliche Kosten und schonen die Umwelt.
Lagerung & Hygiene beeinflussen die Haltbarkeit
Dies gilt allerdings nicht für leicht verderbliche Lebensmittel wie Fleisch und Fisch. Diese sind mit dem Begriff «zu verbrauchen bis» gekennzeichnet. An diese Angabe sollte man sich halten und das Produkt nicht über das Verfalldatum hinaus konsumieren. Bis zum Ablauf des Datums haben Sie allerdings noch die Gelegenheit, das Produkt einzufrieren. So können Sie es mehrere Monate lang haltbar machen.Zusätzlich können Sie die Haltbarkeit Ihrer Lebensmittel positiv beeinflussen, indem Sie bei der Lagerung auf Hygiene und Lagerungstemperaturen achten. Die Kühlschranktemperatur sollte höchstens 5 Grad und die des Gefrierschranks mindestens -18 Grad betragen. Bei Lebensmitteln, die bei Raumtemperatur gelagert werden können sollte darauf geachtet werden, dass sie möglichst trocken und gut verschlossen aufbewahrt werden. Saubere Arbeitsflächen und gewaschene Hände sind beim Umgang mit Lebensmitteln Pflicht.
18.04.2018
Bei weiteren Fragen rund um die Gesundheit steht SWICA-Versicherten die telemedizinische Beratung von santé24 unter der Nummer +41 44 404 86 86 kostenlos zur Verfügung. Eine Praxisbewilligung für Telemedizin ermöglicht es den Ärzten von santé24 zudem, bei telemedizinisch geeigneten Krankheitsbildern weiterführende ärztliche Leistungen zu erbringen. Mit der medizinischen App BENECURA können SWICA-Versicherte ausserdem bei Krankheitssymptomen einen digitalen SymptomCheck machen und erhalten Empfehlungen fürs weitere Vorgehen. Bei einem anschliessenden Telefonat mit santé24 entscheidet der Kunde im Einzelfall selber, ob er die im SymptomCheck gemachten Angaben santé24 freigeben möchte.