Sommersession:
Von Labortarifen, Tätowierungen und Komplementärmedizin

Das Parlament ist für die dreiwöchige Sommersession in Bern zusammengekommen und hat sich mit einem bunten Strauss an gesundheitspolitischen Themen befasst. Dabei hat das Parlament eine Umstellung auf Verhandlungstarife abgelehnt, eine Motion zur besseren Kostenübernahme für Brustwarzen-Tätowierungen nach Brustkrebsoperationen unterstützt und die Vergütung von Komplementärmedizin in der Grundversicherung thematisiert.

Weiterhin Amtstarife für Laboranalysen

Was kostet eine Laboranalyse? Und welche Laboranalysen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung? Das bestimmt heute das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und nicht die Krankenversicherer in Verhandlungen mit den Leistungserbringern, wie das zum Beispiel beim Ärztetarif der Fall ist.

Das Parlament diskutierte, ob Labore und Krankenversicherer die Tarife für Analysen neu gemeinsam verhandeln sollen. Befürworter erhofften sich von einem Systemwechsel eine kostensenkende Wirkung und eine schnellere Verfügbarkeit von innovativen Analysen. Die Gegner befürchteten Blockaden bei den Tarifverhandlungen und Mehraufwände für die Kantone und Labore. Das Parlament lehnte die Vorlage ab. Die Tarifhoheit bleibt somit beim BAG.
SWICA befürwortete einen Wechsel zu Verhandlungstarifen, da sich diese kostendämpfend auswirken könnten. Internationale Vergleiche zeigen, dass die Preise für Laboranalysen aber auch medizinische Mittel und Gegenstände in der Schweiz überdurchschnittlich hoch sind.

«Unheilige» Allianz im Einsatz für Betroffene von Brustkrebs

Wer in Folge einer Brustkrebserkrankung die Brust und die Brustwarzen operativ entfernen lassen muss, kann sich die Brustwarze nachträglich tätowieren lassen. Schon heute übernimmt die Krankenversicherung einen Teil der Kosten. In einer gemeinsam eingereichten Motion forderten SVP-Nationalrätin Céline Amaudruz und die SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen eine Erhöhung des verrechenbaren Zeitaufwands für die Tätowierung. Das Parlament stimmte der Motion zu.

SWICA setzt sich für sach- und bedarfsgerechte Tarife ein. Um dies sicherzustellen, braucht es von Seiten der Krankenversicherer und der Leistungserbringer regelmässige Anpassungen der Tarifstrukturen und -inhalte. Die Anpassung des Zeitbedarfs für die Tätowierung von Brustwarzen bei Betroffenen von Brustkrebs wurde bereits im TARDOC, dem neuen Tarif für ambulante ärztliche Leistungen, übernommen.

Optionale Komplementärmedizin in der Grundversicherung

Grundsätzlich übernimmt die Grundversicherung nur Leistungen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind (WZW-Kriterien). Die Komplementärmedizin tanzt hier aus der Reihe. Oft gibt es nämlich keine Studien, welche die Wirksamkeit komplementärmedizinischer Massnahmen beweisen könnten.

Aber weil die Schweizer Stimmbevölkerung 2009 in einer Volksabstimmung der Vergütung von gewissen komplementärmedizinischen Leistungen über die Grundversicherung zustimmte, gilt bis anhin das Vertrauensprinzip: Die Wirksamkeit muss nicht nachgewiesen werden.

Daran störte sich FDP-Nationalrat Philippe Nantermod und forderte, dass die Grundversicherten neu wählen sollen: Grundversicherung mit oder ohne Komplementärmedizin. Doch der Ständerat lehnte die Vorlage ab, somit bleibt alles beim Alten.

SWICA unterstützt eine regelmässige Überprüfung des Leistungskatalogs der Grundversicherung auf die WZW-Kriterien. Gleichzeitig ist der Volksentscheid von 2009 zu respektieren. Die Einführung einer optionalen Kostenübernahme käme einem Systemwechsel gleich, der unterschiedliche Bedingungen innerhalb der Grundversorgung schaffen würde und dem Prinzip des Versicherungsobligatoriums widerspräche.
Alle Geschäfte und Informationen zur Sommersession finden sich auf der Website der Bundesversammlung.

Facebook    Instagram          LinkedIn     Youtube     Twitter