
Infopoint für Therapeuten
Die SWICA Gesundheitsorganisation steht für die Gleichstellung der Schul- und Komplementärmedizin ein. SWICA legt dabei grossen Wert auf eine gute Zusammenarbeit und einen aktiven Dialog mit den Leistungserbringern. Gemeinsam mit Ihnen begleitet und betreut SWICA Patientinnen und Patienten auf dem Weg der Genesung.

SWICA schätzt den kompetenten und offenen Austausch mit Therapeuten der Komplementärmedizin und steht in ständigem Kontakt mit den entsprechenden OdA und Fachverbänden. Wir empfehlen allen Leistungserbringern eine Mitgliedschaft in einem der jeweiligen OdA angeschlossenen Fachverbände, um in der Berufsentwicklung und Berufsvertretung immer auf dem aktuellsten Stand zu sein und Interessen ganzheitlich vertreten zu können.
Seitens SWICA treibt ein kompetentes Team aus Therapeuten die Weiterentwicklung der Komplementärmedizin voran.
Online mit dem SWICA-Therapeutenverzeichnis Termine buchen
Machen Sie mit und ermöglichen Sie den SWICA-versicherten Patienten, ihren Termin gleich online zu buchen. Über das Verzeichnis lassen sich auch die Zahlungen (tiers payant) direkt abwickeln.
SWICA bietet in Zusammenarbeit mit ihren Projektpartnern Healthadvisor, Sanasearch (ehemals Coachfrog), Softplus und weiteren Softwareunternehmen ein umfassendes Therapeutenverzeichnis an, auf dem die Kunden den passenden SWICA-anerkannten, komplementärmedizinischen Therapeuten finden und sofort online einen Termin buchen können. Die Abrechnung geschieht elektronisch zwischen SWICA und dem Therapeuten (tiers payant).
Information zur Registrierung
News
Diese Tarifziffer soll bei allen Therapiemethoden für denjenigen Zeitraum verrechnet werden, in welchem eine Anwendung ohne Zutun des Therapierenden einwirkt (z.B. Nadeln, Wickel, apparative Anwendungen etc.) und der Therapeut währenddessen an einem anderen Patienten / einer anderen Patientin tätig ist (Parallelbehandlung).
Im Rahmen einer wirtschaftlichen Behandlung ist für die Einwirkzeit ein reduzierter Honoraransatz gerechtfertigt.
Die Verwendung der Tarifziffer 1146 bei obgenanntem Sachverhalt zu einem reduzierten Honoraransatz wird vom «Versichererteam Komplementärmedizin» (ASSURA, CONCORDIA, CSS, GROUPE MUTUEL, HELSANA, INNOVA, ÖKK, SANITAS, SYMPANY, SWICA und VISANA) und CAMsuisse (OdA AM, OdA Artecura, OdA KT, OdA MM und FSO-SVO) erwartet. Werden Einwirkzeiten bei Parallelbehandlungen ab 1. Januar 2021 nicht ausgewiesen, entspricht dies einer unkorrekten Rechnungsstellung was zu individuellen Massnahmen der Krankenversicherer führen kann.
Gemeinsam mit den Berufsorganisationen und Fachverbänden setzen wir uns ein für die Professionalisierung der komplementärmedizinischen Therapie auf einem hohen Qualitätsniveau. Mit dem Bekenntnis zur konsequenten Qualitätsstrategie geht die Verpflichtung einher, diese Standards laufend zu überprüfen. Daher hat sich SWICA ab Januar 2022 für folgende Änderung entschlossen:
SWICA anerkennt nur noch Therapeutinnen und Therapeuten, die sich neu mit einem Branchenzertifikat oder eidgenössischen Diplom registriert haben. Somit betrifft die Änderung ausschliesslich Neuregistrierungen in Methoden mit Berufstiteln der OdA AM, OdA Artecura, OdA KT und Osteopathen. In den komplementärmedizinischen Methoden, in denen weder ein Branchenzertifikat noch ein eidgenössisches Diplom ausgestellt werden, bleiben die bisherigen Anerkennungsanforderungen bestehen. Bereits anerkannte Therapeutinnen und Therapeuten bleiben in Besitzstandswahrung. Wir empfehlen jedoch, um sich langfristig eine Anerkennung im Schweizer Gesundheitswesen zu sichern, einen entsprechenden Berufstitel zu erlangen.
Anhand der Verordnung des Bundesrates «COVID-19-Verordnung 2» ergeben sich für die Therapeutinnen und Therapeuten einschneidende Massnahmen. Wichtig ist: Für die Einhaltung der Verordnung des Bundesrates sind die Therapeuten verantwortlich. Therapeutinnen und Therapeuten mit Fragestellungen wenden sich an ihren Fachverband. Weitergehende Informationen sind auch auf den Webseiten der OdA und Berufsorganisationen zu finden.
Komplementärtherapeuten www.oda-kt.ch
Kunsttherapeuten www.artecura.ch
Medizinische Masseure www.oda-mm.ch
Naturheilpraktiker www.oda-am.ch
Osteopathen www.fso-svo.ch
SWICA beteiligt sich grundsätzlich an den Kosten von medizinisch notwendigen Behandlungen die telefonisch oder Video durchführbar sind. Für die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien sind die Therapeutinnen und Therapeuten verantwortlich.
SWICA lanciert im Frühling 2019 als erste Krankenversicherung in der Schweiz ein umfassendes Therapeutenverzeichnis mit Online-Terminbuchung. SWICA-Kunden finden schnell das passende komplementärmedizinische Angebot und können direkt einen Termin bei einem SWICA-anerkannten Therapeuten buchen können. Zudem geschieht die Rechnungsabwicklung elektronisch direkt zwischen Therapeut und SWICA. D.h. SWICA übernimmt die Kosten und stellt den Versicherten die Kostenbeteiligung bzw. den nicht versicherten Anteil in Rechnung. Wir freuen uns, wenn möglichst viele Therapeuten das Angebot nutzen. Weitere Informationen zum Therapeutenverzeichnis finden Sie hier.
Für die Professionalisierung der administrativen Rahmenbedingungen bieten sich verschiedene Lösungen je nach individuellen Bedürfnissen und Präferenzen der Therapeutinnen und Therapeuten an. So steht eine Vielzahl an komfortablen Softwarelösungen zur Verfügung. Als Entscheidungshilfe für die Softwarewahl haben die Berufsorganisationen eine Vergleichsliste erstellt und verschiedene Fachverbände und Registrierungsstellen geben konkrete Empfehlungen ab. Auch weniger computeraffine Therapeutinnen und Therapeuten finden passende Lösungen zur analogen Rechnungsabwicklung.
Am letzten Treffen im März 2017 wurden verschiedene Verbesserungsvorschläge der Berufsorganisationen zum Rechnungsformular aufgenommen. Zudem wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Berufsorganisationen und der Krankenversicherer zur Weiterentwicklung des Tarifs 590 gebildet. Diese Arbeitsgruppe diskutiert neue Tarifpositionen und präzisiert einzelne Positionen zur einfachen und transparenten Abwicklung. Die Arbeitsgruppe wird ihre Resultate im August vorstellen, damit die erreichten Verbesserungen per Januar 2018 umgesetzt werden können.
Wir freuen uns auf die weitere konstruktive Zusammenarbeit mit den Berufsorganisationen.
SWICA legt grossen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Therapeutinnen und Therapeuten, deshalb finden Sie hier Antwort.
FAQ SWICA FAQ Tarif 590 FAQ Therapeutenverzeichnis
Haben Sie Fragen oder ein Anliegen und in den FAQ keine Antwort gefunden? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne für Sie da.
Kontaktformular
Begriffe erklärt
Die Berufsbildung in der Schweiz wird von den drei verantwortlichen Institutionen Bund, Kantone und den Organisationen der Arbeitswelt wahrgenommen. Dabei sind die Berufsverbände und Arbeitgebervereinigungen nach Berufsfeldern in Organisationen der Arbeitswelt zusammengeschlossen. Die Aufgaben der OdA sind insbesondere in der Koordination der Ausbildung, der Weiterentwicklung der Lehrpläne und in der Vertretung der eigenen Berufswelt zu sehen.
Der Versicherer ist Honorarschuldner gegenüber dem Leistungserbringer. Zur Information und Kontrolle erhält der Versicherte vom Leistungserbringer eine Rechnungskopie. Grundsätzlich bezahlt die Krankenversicherung dem Leistungserbringer die gesamte Rechnung (100 Prozent). Der Versicherer stellt dem Versicherten die zu tragende Kostenbeteiligung (Jahresfranchise, Selbstbehalt und allenfalls Spitalkostenbeitrag) in Rechnung. TP bedarf im VVG das Einverständnis des Patienten/Kunden. SWICA akzeptiert die TP-Rechnungsstellung nur in elektronischer Form (keine Papierrechnung) durch eine angebundene Software.
Mit dem elektronischen TiersPayant wird der Rückforderungsbeleg direkt an den Krankenversicherer übermittelt und dem Therapeuten vollständig ausbezahlt. Der Kunde erhält die allfällige Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) und die entsprechende Leistungsabrechnung. Der Therapeut oder die Therapeutin schickt dem Kunden eine Rechnungskopie (elektronisch). Die direkte Datenübermittlung bedarf im VVG das Einverständnis des Patienten/Kunden. SWICA ist die einzige Krankenversicherung, die die Übermittlung von eTP akzeptiert. Voraussetzung dafür ist eine Software mit einer Anbindung zur SWICA Krankenversicherung und die Anbindung des Terminkalenders.
Links
ASCA www.asca.ch
EMR www.emr.ch
OdA AM www.oda-am.ch
OdA ARTECURA www.artecura.ch
OdA KT www.oda-kt.ch
OdA MM www.oda-mm.ch
OSTEOSWISS www.osteopathes-suisses.ch
SASIS www.sasis.ch
Swissmedic www.swissmedic.ch
Tarif 590 Sasis AG
VDMS www.vdms.ch