Therapeuten Komplementärmedizin Informationen Krankenversicherung SWICA

Infopoint für Therapeuten

SWICA-Kundinnen und -Kunden erwarten vom Gesundheitswesen integrative Behandlungswege, die Schul- und Komplementärmedizin sinnvoll verbinden.
Die SWICA Gesundheitsorganisation steht für die Gleichstellung der Schul- und Komplementärmedizin ein. SWICA legt dabei grossen Wert auf eine gute Zusammenarbeit und einen aktiven Dialog mit den Leistungserbringern. Gemeinsam mit Ihnen begleitet und betreut SWICA Patientinnen und Patienten auf dem Weg der Genesung.
Akupunktur löst Verspannungen

SWICA schätzt den kompetenten und offenen Austausch mit Therapeuten der Komplementärmedizin und steht in ständigem Kontakt mit den entsprechenden OdA und Fachverbänden. Wir empfehlen allen Leistungserbringern eine Mitgliedschaft in einem der jeweiligen OdA angeschlossenen Fachverbände, um in der Berufsentwicklung und Berufsvertretung immer auf dem aktuellsten Stand zu sein und Interessen ganzheitlich vertreten zu können.
Seitens SWICA treibt ein kompetentes Team aus Therapeuten die Weiterentwicklung der Komplementärmedizin voran.

Online mit dem SWICA-Therapeutenverzeichnis Termine buchen


Machen Sie mit und ermöglichen Sie den SWICA-versicherten Patienten, ihren Termin gleich online zu buchen. Über das Verzeichnis lassen sich auch die Zahlungen (tiers payant) direkt abwickeln.

SWICA bietet in Zusammenarbeit mit ihren Projektpartnern Healthadvisor, Sanasearch (ehemals Coachfrog), Softplus und weiteren Softwareunternehmen ein umfassendes Therapeutenverzeichnis an, auf dem die Kunden den passenden SWICA-anerkannten, komplementärmedizinischen Therapeuten finden und sofort online einen Termin buchen können. Die Abrechnung geschieht elektronisch zwischen SWICA und dem Therapeuten (tiers payant).

Information zur Registrierung

News

Für die Tarifanpassungen im Tarif 590 haben dieses Jahr wieder erfolgreiche Gespräche zwischen den Berufsorganisationen und dem Versichererteam «Komplementärmedizin» stattgefunden. Allfällige Änderungen im Tarif können die Therapeuten und Therapeutinnen über ihren Fachverband, Berufsorganisation oder direkt im Tarif 590 auf der Sasis Webseite in Erfahrung bringen. Besonders erwähnenswert sind die zwei weiteren eidgenössischen Abschlüsse der Berufsorgansiaton OdA KT. Sie tragen zur Berufsentwicklung in der Komplementärmedizin bei.
Erfreulicherweise hat sich die EGK Gesundheitskasse dazu entschlossen sich dem Versichererteam «Komplementärmedizin» anzuschliessen und bildet somit das 11. Krankenversicherungsmitglied.
Per 1. Januar 2021 wurde im Tarif 590 die Tarifziffer 1146 «Einwirkzeit im Rahmen einer Behandlung, pro 5 Minuten» eingeführt.
Diese Tarifziffer soll bei allen Therapiemethoden für denjenigen Zeitraum verrechnet werden, in welchem eine Anwendung ohne Zutun des Therapierenden einwirkt (z.B. Nadeln, Wickel, apparative Anwendungen etc.) und der Therapeut währenddessen an einem anderen Patienten / einer anderen Patientin tätig ist (Parallelbehandlung).
Im Rahmen einer wirtschaftlichen Behandlung ist für die Einwirkzeit ein reduzierter Honoraransatz gerechtfertigt.
Die Verwendung der Tarifziffer 1146 bei obgenanntem Sachverhalt zu einem reduzierten Honoraransatz wird vom «Versichererteam Komplementärmedizin» (ASSURA, CONCORDIA, CSS, GROUPE MUTUEL, HELSANA, INNOVA, ÖKK, SANITAS, SYMPANY, SWICA und VISANA) und CAMsuisse (OdA AM, OdA Artecura, OdA KT, OdA MM und FSO-SVO) erwartet. Werden Einwirkzeiten bei Parallelbehandlungen ab 1. Januar 2021 nicht ausgewiesen, entspricht dies einer unkorrekten Rechnungsstellung was zu individuellen Massnahmen der Krankenversicherer führen kann.
Wie bereits in den News vom Dezember 2019 mitgeteilt, stehen den Therapeutinnen und Therapeuten ab Januar 2021 keine angepasste PDF-Version mehr zur Verfügung. Die aktuelle Version des PDF-Rechnungsformulars («Release V2.4.19», siehe oben rechts im Rechnungsstandard) kann nur noch bis Ende 2021 genutzt werden. Zudem können wir weitere Softwareanbieter (iTherpaut, Masuyo und Xatla) verzeichnen, die sich dem SWICA Therapeutenverzeichnis angeschlossen haben.

Gemeinsam mit den Berufsorganisationen und Fachverbänden setzen wir uns ein für die Professionalisierung der komplementärmedizinischen Therapie auf einem hohen Qualitätsniveau. Mit dem Bekenntnis zur konsequenten Qualitätsstrategie geht die Verpflichtung einher, diese Standards laufend zu überprüfen. Daher hat sich SWICA ab Januar 2022 für folgende Änderung entschlossen:

SWICA anerkennt nur noch Therapeutinnen und Therapeuten, die sich neu mit einem Branchenzertifikat oder eidgenössischen Diplom registriert haben. Somit betrifft die Änderung ausschliesslich Neuregistrierungen in Methoden mit Berufstiteln der OdA AM, OdA Artecura, OdA KT und Osteopathen. In den komplementärmedizinischen Methoden, in denen weder ein Branchenzertifikat noch ein eidgenössisches Diplom ausgestellt werden, bleiben die bisherigen Anerkennungsanforderungen bestehen. Bereits anerkannte Therapeutinnen und Therapeuten bleiben in Besitzstandswahrung. Wir empfehlen jedoch, um sich langfristig eine Anerkennung im Schweizer Gesundheitswesen zu sichern, einen entsprechenden Berufstitel zu erlangen.

Anhand der Verordnung des Bundesrates «COVID-19-Verordnung 2» ergeben sich für die Therapeutinnen und Therapeuten einschneidende Massnahmen. Wichtig ist: Für die Einhaltung der Verordnung des Bundesrates sind die Therapeuten verantwortlich. Therapeutinnen und Therapeuten mit Fragestellungen wenden sich an ihren Fachverband. Weitergehende Informationen sind auch auf den Webseiten der OdA und Berufsorganisationen zu finden.

Komplementärtherapeuten www.oda-kt.ch
Kunsttherapeuten www.artecura.ch
Medizinische Masseure www.oda-mm.ch
Naturheilpraktiker www.oda-am.ch
Osteopathen www.fso-svo.ch

SWICA beteiligt sich grundsätzlich an den Kosten von medizinisch notwendigen Behandlungen die telefonisch oder Video durchführbar sind. Für die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien sind die Therapeutinnen und Therapeuten verantwortlich.

 

Zum letzten Mal hat das Versichererteam Komplementärmedizin ihr PDF-Rechnungsformular angepasst. Ab 2020 steht keine angepasste PDF-Version mehr zur Verfügung. Das setzt voraus, dass eine professionelle Software mit dem aktuellen Rechnungsstandard zur Rechnungsstellung benutzt wird. Eine aktuelle Liste von Software-Anbietern finden Sie unter Downloads & Verzeichnisse.
Um den Tarif 590 weiterzuentwickeln, haben auch dieses Jahr konstruktive Gespräche zwischen dem Versichererteam Komplementärmedizin und der CAMsuisse stattgefunden. Daraus folgen für das nächste Jahr neue Tarifziffern, die eine einfache und transparente Rechnungsstellung ermöglichen sollen. Zudem kann die OdA KT zwei neue eidgenössische Abschlüsse verzeichnen, die zur Berufsentwicklung in der Komplementärmedizin beitragen.

SWICA lanciert im Frühling 2019 als erste Krankenversicherung in der Schweiz ein umfassendes Therapeutenverzeichnis mit Online-Terminbuchung. SWICA-Kunden finden schnell das passende komplementärmedizinische Angebot und können direkt einen Termin bei einem SWICA-anerkannten Therapeuten buchen können. Zudem geschieht die Rechnungsabwicklung elektronisch direkt zwischen Therapeut und SWICA. D.h. SWICA übernimmt die Kosten und stellt den Versicherten die Kostenbeteiligung bzw. den nicht versicherten Anteil in Rechnung. Wir freuen uns, wenn möglichst viele Therapeuten das Angebot nutzen. Weitere Informationen zum Therapeutenverzeichnis finden Sie hier.

Dank der grossen Unterstützung der Berufsorganisationen und dem Engagement der Therapeutinnen und Therapeuten treffen bereits seit mehreren Monaten nahezu alle Rechnungen gemäss dem neuen Rechnungsstandard ein. An dieser Stelle möchten wir allen Therapeutinnen und Therapeuten danken, die die Umstellung vollzogen haben und damit eine transparente und effiziente Abwicklung von komplementärmedizinischen Leistungen ermöglichen. Das Versichererteam Komplementärmedizin steht weiterhin in engem Kontakt mit den komplementärmedizinischen Berufsorganisationen zur Stärkung und Weiterentwicklung der erfolgreichen Zusammenarbeit.
In intensivem Austausch mit dem Versichererteam Komplementärmedizin haben die Berufsorganisationen viel zur Verbesserung des Rechnungsformulars und der Entwicklung des Tarif 590 beigetragen. Nun steht alles für die definitive Einführung bereit und alle SWICA-anerkannten Therapeutinnen und Therapeuten haben die notwendigen Informationen zur Umstellung erhalten.
Für die Professionalisierung der administrativen Rahmenbedingungen bieten sich verschiedene Lösungen je nach individuellen Bedürfnissen und Präferenzen der Therapeutinnen und Therapeuten an. So steht eine Vielzahl an komfortablen Softwarelösungen zur Verfügung. Als Entscheidungshilfe für die Softwarewahl haben die Berufsorganisationen eine Vergleichsliste erstellt und verschiedene Fachverbände und Registrierungsstellen geben konkrete Empfehlungen ab. Auch weniger computeraffine Therapeutinnen und Therapeuten finden passende Lösungen zur analogen Rechnungsabwicklung.
Seit Juni 2016 treffen sich das Versichererteam Komplementärmedizin und die komplementärmedizinischen Berufsorganisationen (OdA AM, OdA KT, OdA MM, OdA ARTECURA, FSO-SVO) regelmässig zum offenen Austausch. Ziel der Treffen ist die gemeinsame Entwicklung der Branche in Bezug auf administrative Rahmendbedingungen.

Am letzten Treffen im März 2017 wurden verschiedene Verbesserungsvorschläge der Berufsorganisationen zum Rechnungsformular aufgenommen. Zudem wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Berufsorganisationen und der Krankenversicherer zur Weiterentwicklung des Tarifs 590 gebildet. Diese Arbeitsgruppe diskutiert neue Tarifpositionen und präzisiert einzelne Positionen zur einfachen und transparenten Abwicklung. Die Arbeitsgruppe wird ihre Resultate im August vorstellen, damit die erreichten Verbesserungen per Januar 2018 umgesetzt werden können.

Wir freuen uns auf die weitere konstruktive Zusammenarbeit mit den Berufsorganisationen.
Durchbruch in der Zusammenarbeit – das Versichererteam Komplementärmedizin und die komplementärmedizinischen Berufsorganisationen (OdA AM, OdA KT, OdA MM, OdA ARTECURA, FSO-SVO) haben sich im Juni 2016 erstmals zu einem offenen Austausch getroffen und wurde bereits im September weiter vertieft. Dabei wurden verschiedene Themen diskutiert und der Grundstein für eine weitere, engere Zusammenarbeit gelegt. Die ersten konkreten Resultate sind die Schaffung eines einheitlichen Rechnungsstandards und die Aktualisierung des Tarifs 590.

SWICA legt grossen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Therapeutinnen und Therapeuten, deshalb finden Sie hier Antwort.

FAQ SWICA FAQ Tarif 590 FAQ Therapeutenverzeichnis

Haben Sie Fragen oder ein Anliegen und in den FAQ keine Antwort gefunden? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne für Sie da.

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Begriffe erklärt

Es existiert eine Vielzahl an Sammelbegriffen für unterschiedliche Behandlungsmethoden und diagnostische Konzepte, die sich als Alternative oder Ergänzung zu schulmedizinischen Behandlungsmethoden, wie sie im Medizin- und Psychologiestudium gelehrt werden, verstehen. Verbreitet sind Begriffe wie Alternativmedizin, ganzheitliche Medizin, Komplementärmedizin, Erfahrungsmedizin, traditionelle Medizin etc. SWICA verwendet grundsätzlich den Begriff Komplementärmedizin. Der Begriff entspricht der Philosophie von SWICA, da er die Komplementärmedizin als Bestandteil der integrativen Medizin definiert.
Ein Krankheitswert ist gemäss Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) gegeben, wenn eine nicht unfallbedingte Beeinträchtigung eine medizinische Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Ausgehend von dieser Definition beurteilt SWICA die Relevanz der temporären Einschränkungen im Alltag, um die Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung zu prüfen. Entsprechende Fragestellung: Gibt es relevante Alltagseinschränkungen im Vergleich mit gleichaltrigen gesunden Personen?
Ein Unfall ist gemäss Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) gegeben, wenn eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat. In der Schweiz sind beschäftigte Arbeitnehmer (Tätigkeit über 8 Stunden in der Woche) über den Arbeitgeber unfallversichert. Wenn kein arbeitsvertragsähnliches Verhältnis besteht, sind die Unfallkosten über die Krankenversicherung gedeckt. Die Voraussetzungen und der Leistungsumfang der Unfallversicherung sind im Unfallversicherungsgesetz (UVG) geregelt.
Als Mutterschaft wird im Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG die Zeit bis acht Wochen nach der Niederkunft definiert.
Prävention ist der Oberbegriff für Massnahmen, die das Auftreten, die Ausbreitung und die negativen Auswirkungen von bestimmten Gesundheitsstörungen, Krankheiten oder Unfällen verhindern sollen. Der Begriff geht vom Phänomen Krankheit oder Verletzung aus und versucht, die Ursachen dafür zu verstehen und ursächliche Faktoren auszuschalten. Prävention ist im Gegensatz zur Gesundheitsförderung spezifisch und sagt immer aus, welches Leiden verhütet oder früh erkannt werden soll (z.B. Prävention von Herzinfarkt, von Darmkrebs, eines Verkehrsunfalls etc.).
Gesundheitsförderung umfasst Massnahmen zur Stärkung aller individuellen und kollektiven Ressourcen, die für den Erhalt und die Förderung der Gesundheit relevant sind, ohne dabei auf eine bestimmte Krankheit zu fokussieren.
Durch die Registrierung bei ASCA oder EMR erhalten Therapeuten ihre persönliche ZSR-Nr. Diese ist für die Zahlungsabwicklung relevant und muss bei jeder Rechnung bzw. Leistung aufgeführt werden.
Die SASIS AG ist der Datenlogistiker im Schweizer Gesundheitswesen. Als Tochtergesellschaft der santésuisse entwickelt, betreibt und unterhält sie elektronische Branchenapplikationen im Bereich der Statistik, Versichertenkarte (VeKa), des elektronischen Datenaustauschs (EDI) sowie der Leistungserbringer- und Tarifvertragsverzeichnisse (ZVR und TP).
Organisationen der Arbeitswelt heissen nach dem Schweizerischen Berufsbildungsgesetz von 2002 die verantwortlichen Organisationen für die berufspraktische Ausbildung von Berufslernenden.

Die Berufsbildung in der Schweiz wird von den drei verantwortlichen Institutionen Bund, Kantone und den Organisationen der Arbeitswelt wahrgenommen. Dabei sind die Berufsverbände und Arbeitgebervereinigungen nach Berufsfeldern in Organisationen der Arbeitswelt zusammengeschlossen. Die Aufgaben der OdA sind insbesondere in der Koordination der Ausbildung, der Weiterentwicklung der Lehrpläne und in der Vertretung der eigenen Berufswelt zu sehen.
Verschiedene Krankenversicherer haben sich zwecks der gemeinsamen Entwicklung der Branche in Bezug auf administrative Rahmenbedingungen zum Versicherer-Team Komplementärmedizin zusammengeschlossen. Das Versicherer-Team Komplementärmedizin ist Ansprechpartner für die OdA’s der komplementärmedizinischen Berufe. Aktuell sind folgende 10 Krankenversicherer Mitglied im Versicherer-Team Komplementärmedizin: ASSURA, CONCORDIA, CSS, GROUPE MUTUEL, HELSANA, ÖKK, SANITAS, SWICA, SYMPANY und VISANA. SWICA hat das Sekretariat des Versicherer-Team Komplementärmedizin inne.
Die Führung einer angemessenen und vollständigen Patientendokumentation ist für jeden Therapeuten Pflicht. Ihr Fachverband kann Sie in der Führung einer professionellen Patientendokumentation unterstützen.
Die CAMsuisse ist der Zusammenschluss der komplementärmedizinischen Berufsorganisationen OdA AM, OdA Artecura, OdA KT, OdA MM und FSO-SVO. Um den Tarif 590 sowie die Berufsentwicklung voranzubringen, stehen die CAMsuisse und das Versicherertam Komplementärmedizin in regelmässigem Austausch.
Der Patient bzw. der Versicherte ist Honorarschuldner gegenüber dem Leistungserbringenden. Die Krankenversicherung erstattet dem Versicherten seinen Leistungsanspruch abzüglich der Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) zurück. SWICA akzeptiert die Rechnungsstellung über TG.
Mit dem elektronischen TiersGarant wird der Rückforderungsbeleg direkt an den Krankenversicherer übermittelt. Der Patient muss der Krankenversicherung keine Belege mehr einreichen – die Zahlung erfolgt aber weiterhin durch den Patienten. Voraussetzung dafür ist eine Software mit einer Anbindung zu den Krankenversicherern und die Zustimmung des Patienten zur direkten Datenübermittlung. Noch akzeptieren nicht alle Krankenversicherer den eTG von Therapeuten. SWICA akzeptiert die Übermittlung mit dem eTG.

Der Versicherer ist Honorarschuldner gegenüber dem Leistungserbringer. Zur Information und Kontrolle erhält der Versicherte vom Leistungserbringer eine Rechnungskopie. Grundsätzlich bezahlt die Krankenversicherung dem Leistungserbringer die gesamte Rechnung (100 Prozent). Der Versicherer stellt dem Versicherten die zu tragende Kostenbeteiligung (Jahresfranchise, Selbstbehalt und allenfalls Spitalkostenbeitrag) in Rechnung. TP bedarf im VVG das Einverständnis des Patienten/Kunden. SWICA akzeptiert die TP-Rechnungsstellung nur in elektronischer Form (keine Papierrechnung) durch eine angebundene Software.

Registrierungsseite Therapeutenverzeichnis

Mit dem elektronischen TiersPayant wird der Rückforderungsbeleg direkt an den Krankenversicherer übermittelt und dem Therapeuten vollständig ausbezahlt. Der Kunde erhält die allfällige Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) und die entsprechende Leistungsabrechnung. Der Therapeut oder die Therapeutin schickt dem Kunden eine Rechnungskopie (elektronisch). Die direkte Datenübermittlung bedarf im VVG das Einverständnis des Patienten/Kunden. SWICA ist die einzige Krankenversicherung, die die Übermittlung von eTP akzeptiert. Voraussetzung dafür ist eine Software mit einer Anbindung zur SWICA Krankenversicherung und die Anbindung des Terminkalenders.

Registrierungsseite Therapeutenverzeichnis

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