Therapeuten Komplementärmedizin Informationen Krankenversicherung SWICA

Infopoint für Therapeuten

SWICA-Kundinnen und -Kunden erwarten vom Gesundheitswesen integrative Behandlungswege, die Schul- und Komplementärmedizin sinnvoll verbinden.
Die SWICA Gesundheitsorganisation steht für die Gleichstellung der Schul- und Komplementärmedizin ein. SWICA legt dabei grossen Wert auf eine gute Zusammenarbeit und einen aktiven Dialog mit den Leistungserbringern. Gemeinsam mit Ihnen begleitet und betreut SWICA Patientinnen und Patienten auf dem Weg der Genesung.
Akupunktur löst Verspannungen

SWICA schätzt den kompetenten und offenen Austausch mit Therapeutinnen und Therapeuten der Komplementärmedizin und steht in ständigem Kontakt mit den entsprechenden OdA und Fachverbänden. Wir empfehlen allen Leistungserbringern eine Mitgliedschaft in einem der jeweiligen OdA angeschlossenen Fachverbände, um in der Berufsentwicklung und Berufsvertretung immer auf dem aktuellsten Stand zu sein und Interessen ganzheitlich vertreten zu können.
Seitens SWICA treibt ein kompetentes Team aus Therapeutinnen und Therapeuten die Weiterentwicklung der Komplementärmedizin voran.

SWICA legt grossen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Therapeutinnen und Therapeuten, deshalb finden Sie hier Antwort.

FAQ SWICA FAQ Tarif 590

Haben Sie Fragen oder ein Anliegen und in den FAQ keine Antwort gefunden? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne für Sie da.

Begriffe erklärt

Es existiert eine Vielzahl an Sammelbegriffen für unterschiedliche Behandlungsmethoden und diagnostische Konzepte, die sich als Alternative oder Ergänzung zu schulmedizinischen Behandlungsmethoden, wie sie im Medizin- und Psychologiestudium gelehrt werden, verstehen. Verbreitet sind Begriffe wie Alternativmedizin, ganzheitliche Medizin, Komplementärmedizin, Erfahrungsmedizin, traditionelle Medizin etc. SWICA verwendet grundsätzlich den Begriff Komplementärmedizin. Der Begriff entspricht der Philosophie von SWICA, da er die Komplementärmedizin als Bestandteil der integrativen Medizin definiert.
Ein Krankheitswert ist gemäss Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) gegeben, wenn eine nicht unfallbedingte Beeinträchtigung eine medizinische Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Ausgehend von dieser Definition beurteilt SWICA die Relevanz der temporären Einschränkungen im Alltag, um die Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung zu prüfen. Entsprechende Fragestellung: Gibt es relevante Alltagseinschränkungen im Vergleich mit gleichaltrigen gesunden Personen?
Ein Unfall ist gemäss Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) gegeben, wenn eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat. In der Schweiz sind beschäftigte Arbeitnehmer (Tätigkeit über 8 Stunden in der Woche) über den Arbeitgeber unfallversichert. Wenn kein arbeitsvertragsähnliches Verhältnis besteht, sind die Unfallkosten über die Krankenversicherung gedeckt. Die Voraussetzungen und der Leistungsumfang der Unfallversicherung sind im Unfallversicherungsgesetz (UVG) geregelt.
Als Mutterschaft wird im Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG die Zeit bis acht Wochen nach der Niederkunft definiert.
Prävention ist der Oberbegriff für Massnahmen, die das Auftreten, die Ausbreitung und die negativen Auswirkungen von bestimmten Gesundheitsstörungen, Krankheiten oder Unfällen verhindern sollen. Der Begriff geht vom Phänomen Krankheit oder Verletzung aus und versucht, die Ursachen dafür zu verstehen und ursächliche Faktoren auszuschalten. Prävention ist im Gegensatz zur Gesundheitsförderung spezifisch und sagt immer aus, welches Leiden verhütet oder früh erkannt werden soll (z.B. Prävention von Herzinfarkt, von Darmkrebs, eines Verkehrsunfalls etc.).
Gesundheitsförderung umfasst Massnahmen zur Stärkung aller individuellen und kollektiven Ressourcen, die für den Erhalt und die Förderung der Gesundheit relevant sind, ohne dabei auf eine bestimmte Krankheit zu fokussieren.
Durch die Registrierung bei ASCA oder EMR erhalten Therapeuten ihre persönliche ZSR-Nr. Diese ist für die Zahlungsabwicklung relevant und muss bei jeder Rechnung bzw. Leistung aufgeführt werden.
Die SASIS AG ist der Datenlogistiker im Schweizer Gesundheitswesen. Als Tochtergesellschaft der santésuisse entwickelt, betreibt und unterhält sie elektronische Branchenapplikationen im Bereich der Statistik, Versichertenkarte (VeKa), des elektronischen Datenaustauschs (EDI) sowie der Leistungserbringer- und Tarifvertragsverzeichnisse (ZVR und TP).
Organisationen der Arbeitswelt heissen nach dem Schweizerischen Berufsbildungsgesetz von 2002 die verantwortlichen Organisationen für die berufspraktische Ausbildung von Berufslernenden.

Die Berufsbildung in der Schweiz wird von den drei verantwortlichen Institutionen Bund, Kantone und den Organisationen der Arbeitswelt wahrgenommen. Dabei sind die Berufsverbände und Arbeitgebervereinigungen nach Berufsfeldern in Organisationen der Arbeitswelt zusammengeschlossen. Die Aufgaben der OdA sind insbesondere in der Koordination der Ausbildung, der Weiterentwicklung der Lehrpläne und in der Vertretung der eigenen Berufswelt zu sehen.
Verschiedene Krankenversicherer haben sich zwecks der gemeinsamen Entwicklung der Branche in Bezug auf administrative Rahmenbedingungen zum Versicherer-Team Komplementärmedizin zusammengeschlossen. Das Versicherer-Team Komplementärmedizin ist Ansprechpartner für die OdA’s der komplementärmedizinischen Berufe. Aktuell sind folgende 10 Krankenversicherer Mitglied im Versicherer-Team Komplementärmedizin: ASSURA, CONCORDIA, CSS, GROUPE MUTUEL, HELSANA, ÖKK, SANITAS, SWICA, SYMPANY und VISANA. SWICA hat das Sekretariat des Versicherer-Team Komplementärmedizin inne.
Die Führung einer angemessenen und vollständigen Patientendokumentation ist für jeden Therapeuten Pflicht. Ihr Fachverband kann Sie in der Führung einer professionellen Patientendokumentation unterstützen.
Die CAMsuisse ist der Zusammenschluss der komplementärmedizinischen Berufsorganisationen OdA AM, OdA Artecura, OdA KT, OdA MM und FSO-SVO. Um den Tarif 590 sowie die Berufsentwicklung voranzubringen, stehen die CAMsuisse und das Versicherertam Komplementärmedizin in regelmässigem Austausch.
Der Patient bzw. der Versicherte ist Honorarschuldner gegenüber dem Leistungserbringenden. Die Krankenversicherung erstattet dem Versicherten seinen Leistungsanspruch abzüglich der Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) zurück. SWICA akzeptiert die Rechnungsstellung über TG.
Mit dem elektronischen TiersGarant wird der Rückforderungsbeleg direkt an den Krankenversicherer übermittelt. Der Patient muss der Krankenversicherung keine Belege mehr einreichen – die Zahlung erfolgt aber weiterhin durch den Patienten. Voraussetzung dafür ist eine Software mit einer Anbindung zu den Krankenversicherern und die Zustimmung des Patienten zur direkten Datenübermittlung. Noch akzeptieren nicht alle Krankenversicherer den eTG von Therapeuten. SWICA akzeptiert die Übermittlung mit dem eTG.

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