Organisation & Führung
SWICA zeichnet sich durch eine nachhaltige Unternehmensführung aus und ist den Interessen ihrer Versicherten verpflichtet. Wer seine Grundversicherung bei SWICA abschliesst, wird automatisch Mitglied des Vereins SWICA Gesundheitsorganisation. Alle vier Jahre wählen die Vereinsmitglieder ihre Delegierten, die sich jährlich zur Delegiertenversammlung treffen. Deren wichtigste Aufgabe ist die Wahl einer Gruppe von Verwaltungsratsmitgliedern je für eine Amtsperiode von jeweils drei Jahren. Für alle Angelegenheiten, die nicht per Gesetz oder Statuten auf die Delegiertenversammlung übertragen sind, ist der Verwaltungsrat zuständig. Er setzt die Konzernstrategie fest, überwacht die Einhaltung der finanziellen Leitlinien sowie die Corporate Governance und Compliance.