Viele Anbieter Gesundheitsförderung bieten in der aktuellen Situation kreative Lösungen an um ihre Angebote aufrecht erhalten zu können. SWICA beteiligt sich grundsätzlich an den Kosten von gesundheitsfördernden Massnahmen die telefonisch oder per Video durchgeführt werden können, wenn für die Teilnehmer der Zugang zur Fachberatung sichergestellt ist (telefonisch, Chat, Videokonferenz etc.). Beispielsweise wenn ein Geburtsvorbereitungskurs als Videoanleitung angeboten wird und Fragen im Chat beantwortet werden.
Für die Einhaltung der Verordnung des Bundesrates «COVID-19-Verordnung 2» ist der Anbieter verantwortlich. Anbieter von Gesundheitsförderung und Präventionsangeboten mit Fragestellungen wenden sich an Ihren Fachverband.
Allgemein
SWICA beteiligt sich an den Kosten von Leistungen im Bereich der Gesundheitsförderung, wenn es sich um ein SWICA-anerkanntes Gesundheitsangebot handelt und es von einem SWICA-anerkannten Partner oder Anbieter durchgeführt wird.
SWICA unterstützt folgende Vorsorgearten:
Aus der Zusatzversicherung COMPLETA PRAEVENTA übernimmt SWICA 50 Prozent der Kosten bis 500 Franken pro Kalenderjahr (max. 300 Franken pro Vorsorgeart).
Aus der Zusatzversicherung OPTIMA übernimmt SWICA zusätzlich 90 Prozent der Kosten (bis 300 Franken pro Kalenderjahr).
Sport ist ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Bewegungsförderung. Daher beteiligt sich SWICA an folgenden Sportverbänden mit Pauschalbeiträgen gemäss besonderen Vereinbarungen:
Weitere Informationen finden Sie auch unter: swica.ch/sportverbaende
Die Voraussetzungen für eine Anerkennung durch SWICA sind je nach Vorsorgeart und Angebot unterschiedlich. Nachfolgend sind Voraussetzungen für eine SWICA-Anerkennung für die Vorsorgeart Prävention aufgelistet.
Prävention
Es gibt verschiedene Gründe, wieso keine Kostenbeteiligung übernommen wird:
SWICA erwartet von den Anbietern Gesundheitsförderung für Bewegungsangebote eine Nulltolleranz bei Substanzenmissbrauch. Das setzt ein Bewusstsein für das Risiko von Substanzenmissbrauch im eigenen Betrieb und adäquate Massnahmen zur Bekämpfung von Subsanzenmissbrauch voraus. Bei Verdacht auf entsprechenden Missbrauch muss konsequent gehandelt werden.
SWICA erwartet eine hohe Qualität in der Betreuung und ein professionelles Verhalten. Unter professionellem Verhalten versteht SWICA nicht nur die fachliche Kompetenz, sondern auch die Haltung des Fitnessanbieters in der Gestaltung der Kundenbeziehung und der Partnerschaft mit SWICA.
Wenn die Erwartungen von SWICA nicht erfüllt werden, behält sich SWICA vor, die Zusammenarbeit mit dem betroffenen Fitnesscenter aufzulösen, ungeachtet einer Zertifizierung nach Qualitop oder FitnessGuide.
Haben Sie Fragen oder ein Anliegen und in den FAQ keine Antwort gefunden? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne für Sie da.