Infopoint für Leistungserbringer Gesundheitsförderung

Infopoint für Anbieter Gesundheitsförderung

SWICA unterstützt ihre Kunden, die sich für ihre Gesundheit einsetzen und die die eigene Gesundheitskompetenz steigern möchten. Dabei ist SWICA eine gute Zusammenarbeit und ein aktiver Dialog mit den Leistungserbringern wichtig. Gemeinsam mit ihnen begleitet und betreut SWICA die Versicherten auf dem Weg zu einem aktiven und gesunden Lebensstil.
SWICA treibt die Gesundheitsförderung aktiv voran und schätzt dabei den kompetenten und offenen Austausch mit Leistungserbringern im Bereich der Gesundheitsförderung. Dazu stehen wir in ständigem Kontakt mit den Zertifikatsgebern und Partnerverbänden. Wir empfehlen allen Leistungserbringern eine Mitgliedschaft in einem Fachverband, um in der Berufsentwicklung und Berufsvertretung immer auf dem aktuellsten Stand zu sein. In einem Verbund können zudem die Interessen ganzheitlich vertreten werden.
Im Oktober 2020 haben sich das Versichererteam Gesundheitsförderung und der Dachverband der Bewegungsberufe Schweiz (OdA Bewegung und Gesundheit) erstmals zu einem offenen Austausch getroffen. In den folgenden Monaten wurde der Tarif 595 – Ambulante gesundheitsfördernde Leistungen VVG, weiter ausgearbeitet, sodass nebst den Fitnesscenter Leistungen künftig auch Kursleiter/Einzelanbieter Ihre Leistungen damit abrechnen können. Die Version 2021 des Tarifs 595 ist ab sofort bei Sasis publiziert und steht allen Leistungserbringern zur Verfügung. Bei Fragen zur Tarifanwendung kontaktieren Sie uns bitte über gesundheitsfoerderung@swica.ch.
Qualitop hat informiert, dass die Zertifizierung für das Qualitop-Label ab Januar 2021 durch unabhängige Einzelzertifizierer durchgeführt wird. SWICA hält fest, dass die Label FitnessGuide (Trägerschaft SFGV), Fitsafe (Trägerschaft Qualicert) und Qualitop (Trägerschaft IG Fitness) zu einer SWICA-Anerkennung in den verschiedenen Bewegungsangeboten führen. Darüber hinaus pflegen wir Partnerschaften mit verschiedenen Verbänden.
Damit allfällige Unsicherheiten aufgrund des Zertifiziererwechsels in der Übergangsphase für die Gesundheitsförderungs-Anbieter keine unmittelbaren Auswirkungen haben, bleiben die im Dezember 2020 SWICA-anerkannten Anbieter der aufgeführten Labels 2021 anerkannt (freeze).
Mit dieser Regelung leisten wir im Interesse unserer Kunden einen Beitrag um die nötigen Klärungen und allfälligen Re-Zertifizierungen oder Zertifiziererwechsel durch die Gesundheitsförderungs-Anbieter geordnet zu ermöglichen.

Viele Anbieter Gesundheitsförderung bieten in der aktuellen Situation kreative Lösungen an um ihre Angebote aufrecht erhalten zu können. SWICA beteiligt sich grundsätzlich an den Kosten von gesundheitsfördernden Massnahmen die telefonisch oder per Video durchgeführt werden können, wenn für die Teilnehmer der Zugang zur Fachberatung sichergestellt ist (telefonisch, Chat, Videokonferenz etc.). Beispielsweise wenn ein Geburtsvorbereitungskurs als Videoanleitung angeboten wird und Fragen im Chat beantwortet werden.

Für die Einhaltung der Verordnung des Bundesrates «COVID-19-Verordnung 2» ist der Anbieter verantwortlich. Anbieter von Gesundheitsförderung und Präventionsangeboten mit Fragestellungen wenden sich an Ihren Fachverband. 

FAQ Gesundheitsförderung

FAQ SWICA FAQ Tarif 595 

Haben Sie Fragen oder ein Anliegen und in den FAQ keine Antwort gefunden? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne für Sie da.

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Begriffe erklärt

Prävention ist der Oberbegriff für Massnahmen, die das Auftreten, die Ausbreitung und die negativen Auswirkungen von bestimmten Gesundheitsstörungen, Krankheiten oder Unfällen verhindern sollen. Der Begriff geht vom Phänomen Krankheit oder Verletzung aus und versucht, die Ursachen dafür zu verstehen und ursächliche Faktoren auszuschalten. Prävention ist im Gegensatz zur Gesundheitsförderung spezifisch und sagt immer aus, welches Leiden verhütet oder früh erkannt werden soll (z.B. Prävention des Herzinfarkts, des Darmkrebses, des Verkehrsunfalls).
Gesundheitsförderung umfasst Massnahmen zur Stärkung aller individuellen und kollektiven Ressourcen, die für den Erhalt und die Förderung der Gesundheit relevant sind, ohne Fokussierung auf eine bestimmte Krankheit.
Qualitop ist das Fitnesslabel von der IG Fitness Schweiz. Wer das Label Qualitop führen möchte, muss eine Zertifizierung durchlaufen. Dabei wird geprüft, ob der Fitnessbetrieb respektive das Angebot die Qualitätskriterien von Qualitop erfüllen. Diese Prüfung wird von einem Zertifizierer vorgenommen. Der aktuelle Zertifizierer der Qualitop-Kriterien ist die Firma QualiCert.
Fitnessguide ist das Fitnesslabel vom Schweizer Fitness- und Gesundheitscenter Verband. Das Qualitätslabel heisst ebenfalls Fitnessguide. Die Zertifizierung wird von Fitnessguide anhand eines Sterne-Rating vorgenommen. SWICA anerkennt zertifizierte Fitnessguide-Fitnesscenter ab drei Sternen.
Organisationen der Arbeitswelt heissen nach dem Schweizerischen Berufsbildungsgesetz von 2002 die verantwortlichen Organisationen für die berufspraktische Ausbildung von Berufslernenden.

Die Berufsbildung in der Schweiz wird von den drei verantwortlichen Institutionen Bund, Kantone und den Organisationen der Arbeitswelt wahrgenommen. Dabei sind die Berufsverbände und Arbeitgebervereinigungen nach Berufsfeldern in Organisationen der Arbeitswelt zusammengeschlossen. Die Aufgaben der OdA sind insbesondere in der Koordination der Ausbildung, der Weiterentwicklung der Lehrpläne und in der Vertretung der eigenen Berufswelt zu sehen.
Verschiedene Krankenversicherer haben sich zwecks der gemeinsamen Entwicklung der Branche in Bezug auf administrative Rahmenbedingungen zum Versichererteam Gesundheitsförderung zusammengeschlossen. Das Versichererteam Gesundheitsförderung ist Ansprechpartner für die OdA Bewegung und Gesundheit. Aktuell sind folgende 5 Krankenversicherer Mitglied im Versichererteam: CSS, EGK, ÖKK, SWICA und Sympany. SWICA hat das Sekretariat des Versichererteam Gesundheitsförderung inne.
Die SASIS AG ist der Datenlogistiker im Schweizer Gesundheitswesen. Als Tochtergesellschaft der santésuisse entwickelt, betreibt und unterhält sie elektronische Branchenapplikationen im Bereich der Statistik, Versichertenkarte (VeKa), des elektronischen Datenaustauschs (EDI) sowie der Leistungserbringer- und Tarifvertragsverzeichnisse (ZVR und TP).

Mit dem elektronischen TiersPayant wird der Rückforderungsbeleg direkt an den Krankenversicherer übermittelt und dem Therapeuten vollständig ausbezahlt. Der Kunde erhält die allfällige Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) und die entsprechende Leistungsabrechnung. Der Therapeut oder die Therapeutin schickt dem Kunden eine Rechnungskopie (elektronisch). Die direkte Datenübermittlung bedarf im VVG das Einverständnis des Patienten/Kunden. SWICA ist die einzige Krankenversicherung, die die Übermittlung von eTP akzeptiert. Voraussetzung dafür ist eine Software mit einer Anbindung zur SWICA Krankenversicherung und die Anbindung des Terminkalenders.

Registrierungsseite Therapeutenverzeichnis

Der Patient bzw. der Versicherte ist Honorarschuldner gegenüber dem Leistungserbringenden. Die Krankenversicherung erstattet dem Versicherten seinen Leistungsanspruch abzüglich der Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) zurück. SWICA akzeptiert die Rechnungsstellung über TG.
Mit dem elektronischen TiersGarant wird der Rückforderungsbeleg direkt an den Krankenversicherer übermittelt. Der Patient muss der Krankenversicherung keine Belege mehr einreichen – die Zahlung erfolgt aber weiterhin durch den Patienten. Voraussetzung dafür ist eine Software mit einer Anbindung zu den Krankenversicherern und die Zustimmung des Patienten zur direkten Datenübermittlung. Noch akzeptieren nicht alle Krankenversicherer den eTG von Therapeuten. SWICA akzeptiert die Übermittlung mit dem eTG.

Der Versicherer ist Honorarschuldner gegenüber dem Leistungserbringer. Zur Information und Kontrolle erhält der Versicherte vom Leistungserbringer eine Rechnungskopie. Grundsätzlich bezahlt die Krankenversicherung dem Leistungserbringer die gesamte Rechnung (100 Prozent). Der Versicherer stellt dem Versicherten die zu tragende Kostenbeteiligung (Jahresfranchise, Selbstbehalt und allenfalls Spitalkostenbeitrag) in Rechnung. TP bedarf im VVG das Einverständnis des Patienten/Kunden. SWICA akzeptiert die TP-Rechnungsstellung nur in elektronischer Form (keine Papierrechnung) durch eine angebundene Software.

Registrierungsseite Therapeutenverzeichnis

Links

BGB-Schweiz www.bgb-schweiz.ch
Fitnessguide www.fitness-guide.ch
IG Kletteranlagen www.kletteranlagen.ch
Loipen Schweiz www.langlauf.ch
MBSR-Verband Schweiz www.mbsr-verband.ch
Migros Golfpark www.golfparks.ch
Morbus Bechterew www.bechterew.ch
Pro Senectute Schweiz www.prosenectute.ch
Qualicert www.qualicert.ch
Qualidata www.quali-data.ch (Rubrik Versicherer)
Rheumaliga www.rheumaliga.ch
SASIS www.sasis.ch
Spiraldynamik www.spiraldynamik.com
SPTV www.sptv.ch
Schweizerischer Turnverband STV www.stv-fsg.ch
Swimsports www.swimsports.ch
Swiss Swimming www.swiss-swimming.ch
Swiss Tennis www.swisstennis.ch
TanzVereinigung Schweiz TVS www.tanzvereinigung-schweiz.ch
Vereinigung Schweizer Schmerzpatienten www.patienten.ch

Kontakt

Haben Sie Fragen oder ein Anliegen und in den FAQ keine Antwort gefunden? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne für Sie da.


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