
Infopoint für Anbieter Gesundheitsförderung
Damit allfällige Unsicherheiten aufgrund des Zertifiziererwechsels in der Übergangsphase für die Gesundheitsförderungs-Anbieter keine unmittelbaren Auswirkungen haben, bleiben die im Dezember 2020 SWICA-anerkannten Anbieter der aufgeführten Labels 2021 anerkannt (freeze).
Mit dieser Regelung leisten wir im Interesse unserer Kunden einen Beitrag um die nötigen Klärungen und allfälligen Re-Zertifizierungen oder Zertifiziererwechsel durch die Gesundheitsförderungs-Anbieter geordnet zu ermöglichen.
Viele Anbieter Gesundheitsförderung bieten in der aktuellen Situation kreative Lösungen an um ihre Angebote aufrecht erhalten zu können. SWICA beteiligt sich grundsätzlich an den Kosten von gesundheitsfördernden Massnahmen die telefonisch oder per Video durchgeführt werden können, wenn für die Teilnehmer der Zugang zur Fachberatung sichergestellt ist (telefonisch, Chat, Videokonferenz etc.). Beispielsweise wenn ein Geburtsvorbereitungskurs als Videoanleitung angeboten wird und Fragen im Chat beantwortet werden.
Für die Einhaltung der Verordnung des Bundesrates «COVID-19-Verordnung 2» ist der Anbieter verantwortlich. Anbieter von Gesundheitsförderung und Präventionsangeboten mit Fragestellungen wenden sich an Ihren Fachverband.
FAQ Gesundheitsförderung
Haben Sie Fragen oder ein Anliegen und in den FAQ keine Antwort gefunden? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne für Sie da.
Kontaktformular
Begriffe erklärt
Die Berufsbildung in der Schweiz wird von den drei verantwortlichen Institutionen Bund, Kantone und den Organisationen der Arbeitswelt wahrgenommen. Dabei sind die Berufsverbände und Arbeitgebervereinigungen nach Berufsfeldern in Organisationen der Arbeitswelt zusammengeschlossen. Die Aufgaben der OdA sind insbesondere in der Koordination der Ausbildung, der Weiterentwicklung der Lehrpläne und in der Vertretung der eigenen Berufswelt zu sehen.
Mit dem elektronischen TiersPayant wird der Rückforderungsbeleg direkt an den Krankenversicherer übermittelt und dem Therapeuten vollständig ausbezahlt. Der Kunde erhält die allfällige Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) und die entsprechende Leistungsabrechnung. Der Therapeut oder die Therapeutin schickt dem Kunden eine Rechnungskopie (elektronisch). Die direkte Datenübermittlung bedarf im VVG das Einverständnis des Patienten/Kunden. SWICA ist die einzige Krankenversicherung, die die Übermittlung von eTP akzeptiert. Voraussetzung dafür ist eine Software mit einer Anbindung zur SWICA Krankenversicherung und die Anbindung des Terminkalenders.
Der Versicherer ist Honorarschuldner gegenüber dem Leistungserbringer. Zur Information und Kontrolle erhält der Versicherte vom Leistungserbringer eine Rechnungskopie. Grundsätzlich bezahlt die Krankenversicherung dem Leistungserbringer die gesamte Rechnung (100 Prozent). Der Versicherer stellt dem Versicherten die zu tragende Kostenbeteiligung (Jahresfranchise, Selbstbehalt und allenfalls Spitalkostenbeitrag) in Rechnung. TP bedarf im VVG das Einverständnis des Patienten/Kunden. SWICA akzeptiert die TP-Rechnungsstellung nur in elektronischer Form (keine Papierrechnung) durch eine angebundene Software.
Links
Fitnessguide www.fitness-guide.ch
IG Kletteranlagen www.kletteranlagen.ch
Loipen Schweiz www.langlauf.ch
MBSR-Verband Schweiz www.mbsr-verband.ch
Migros Golfpark www.golfparks.ch
Morbus Bechterew www.bechterew.ch
Pro Senectute Schweiz www.prosenectute.ch
Qualicert www.qualicert.ch
Qualidata www.quali-data.ch (Rubrik Versicherer)
Rheumaliga www.rheumaliga.ch
SASIS www.sasis.ch
Spiraldynamik www.spiraldynamik.com
SPTV www.sptv.ch
Schweizerischer Turnverband STV www.stv-fsg.ch
Swimsports www.swimsports.ch
Swiss Swimming www.swiss-swimming.ch
Swiss Tennis www.swisstennis.ch
TanzVereinigung Schweiz TVS www.tanzvereinigung-schweiz.ch
Vereinigung Schweizer Schmerzpatienten www.patienten.ch