Der Tarif 595 – ambulante, gesundheitsfördernde Leistungen VVG – ist ein schweizweit gültiger Tarif und dient der Abrechnung von Leistungen bei der Gesundheitsförderung und Prävention. Der Tarif 595 ist bei Sasis publiziert und steht allen Leistungserbringern zur Verfügung.
Nein, die Tarifanwendung ist freiwillig. Sie dient aber der automatisierten Rechnungsabwicklung, die uns eine schnellere Rückerstattung an den Kunden ermöglicht und ist die Basis für die Entwicklung neuer Dienstleistungen wie Online-Buchung und Direktzahlung.
Rechnungsstandard ist der XML-Standard von Forum Datenaustausch. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Softwareanbieter oder Ihren Verband, ob bereits eine Softwarelösung existiert.
Für Angebote ohne passende Tarifziffer kann die Tarifziffer 9999 verwendet werden inkl. Freitext.
Nein. Der Tarif 595 und der Rechnungsstandard wirken sich nicht auf die Anerkennung aus. Es gelten weiterhin die unterschiedlichen Anforderungen je nach Bereich und Krankenversicherung. Der Tarif 595 bezieht sich einzig auf die Rechnungsstellung.
Die Verwendung des Tarifs 595 gibt den Leistungserbringern keine Gewähr, dass die Leistungen vom Versicherer rückvergütet werden. Die Versicherer sind im Zusatzversicherungsbereich frei in ihren Bedingungen. Das heisst, jeder Versicherer entscheidet selbst, ob und welche Leistungen er gemäss seinen Versicherungsbedingungen vergütet.
Ja, es handelt sich beim Tarif 595 um einen schweizweit gültigen Tarif, den alle Krankenversicherer akzeptieren.