Ab 2020 wird keine angepasste Version des PDF-Rechnungformulars zur Verfügung gestellt. Ab 01. Januar 2022 wird die Nutzung einer professionellen Software mit dem aktuellen Rechnungsstan-dard zur Rechnungsstellung vorausgesetzt. Die Angebote der verschiedenen Software-Anbieter bieten für die unterschiedlichen Bedürfnisse eine adäquate Lösung – von Gratisversionen bis zu ausgereiften Profianwendungen. Eine Liste der Softwareanbieter finden Sie auf der Webseite Ihrer Berufsorganisation und der Versicherer. Die bisherigen PDF-Versionen werden noch solange ak-zeptiert, bis die verwendeten Tarifpositionen ihre Gültigkeit haben und alle technischen Sicher-heitsmerkmale (insbesondere 2D-Matrixcode) funktionieren – längstens jedoch bis Ende 2021.
Ja. Damit die verrechneten Leistungen auch elektronisch lesbar sind, dürfen die Texte nicht verändert werden. Die Texte sind in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch vorhanden. Ausnahmen sind Angaben zu den Heilmitteln, Laboranalysen und der Freitext-Tarif 999, hier müsssen Sie den Text selber hinzufügen.
Nein, mit dem kostenlosen Adobe Reader ist eine einfache Anbindung an eine Datenbank nicht möglich. Wenden Sie sich bitte in solchen Fällen an einen Software-Hersteller, der den neuen Rechnungsstandard erfüllt. Eine Liste der Softwareanbieter finden Sie auf der Webseite Ihrer Berufsorganisation und der Versicherer.
Die Firma Adobe, welchen den Adobe Reader für PDF-Dateien zur Verfügung stellt, hat ihren Mac-Anwendern per Anfang 2018 ein manuelles oder automatisches Update zur Verfügung gestellt. Sobald das Update von Version 11 auf die Version DC durchgeführt wurde, wird das Sicherheitsmerkmal «2-D-Matrixcode» auf dem PDF-Rechnungsformular bei Mac nicht mehr dargestellt. Die Version 11 kann leider bei Adobe nicht mehr heruntergeladen werden. Wir können nicht abschätzen bis wann und ob Adobe ihren MAC-Anwendern eine Version liefert mit der PDF-Formulare und damit das Rechnungsformular, wieder vollumfänglich korrekt dargestellt werden.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen dringend die Nutzung einer Praxissoftware, so dass Sie spätestens per 1. April 2018 auf den Rechnungsstandard mit Tarif 590 umgestellt haben. Mittlerweile stehen über 60 Anbieter mit einer Praxislösung bereit – von Gratisversionen bis zu ausgereiften Profianwendungen. Eine Liste der Softwareanbieter finden Sie auf der Webseite Ihrer Berufsorganisation und der Versicherer. Von einigen Berufsorganisationen wird eine Vergleichsliste der Softwarelösungen angeboten – wenden Sie sich dafür an Ihren Fachverband.
Die Nutzung einer Software hat den entscheidenden Vorteil, dass Sie von Drittanbietern (z.B. Adobe) unabhängig sind. Zudem werden Tarifstrukturen automatisch aktualisiert und oft sind weiterführende Funktionalitäten enthalten, die für den professionellen Alltag eines Therapeuten wichtig sind.
Wenn Ihre Kunden jeweils bar bezahlen, erfassen Sie im Feld «Zahlungsfrist» 0. Sie können den in Bar erhaltenen Betrag auch im Feld «Anzahlung» erfassen.
Damit das Formular elektronisch lesbar ist, müssen die Felder immer identisch angeordnet sein. Der Aufdruck von individuellen Logos und Schriftzügen ist folglich nicht möglich.
Wenn Sie Ihren Klienten gerne Ihr Logo oder ergänzende Information mitgeben möchten, können Sie dies mit einem praxiseigenen Deckblatt vornehmen. Verschiedene Softwares bieten auch die Möglichkeit eines individuellen Deckblatts.
Den Preis können Sie grundsätzlich pro Zeile frei bestimmen. Wenn Sie für eine 90-minütige Behandlung im Verhältnis weniger verlangen als für 60 Minuten, geben Sie im Feld Preis in der entsprechenden Zeile einfach den passenden Preis pro 5 Minuten ein (z.B. 60 Min. -> Preis CHF 10.– und bei 90 Min. -> Preis CHF 8.88).
Das PDF-Rechnungsformular können Sie ausschliesslich und nur noch bis 31.12.2021 bei den Regist-rierungsstellen ASCA, EMR, SPAK und APTN im geschlossenen Mitgliederbereich herunterladen. Informationen zur Anwendung finden Sie in der Wegleitung. Ab 01. Januar 2022 wird die Nutzung einer professionellen Software mit dem aktuellen Rechnungsstandard zur Rechnungsstellung vo-rausgesetzt. Die Angebote der verschiedenen Software-Anbieter bieten für die unterschiedlichen Bedürfnisse eine adäquate Lösung – von Gratisversionen bis zu ausgereiften Profianwendungen. Eine Liste der Softwareanbieter finden Sie auf der Webseite Ihrer Berufsorganisation und der Ver-sicherer.
Sofern Sie nicht oder nicht mehr registriert sind, sind Sie nicht im Besitz einer gültigen ZSR-Nr., die zur Abrechnung mit dem Rechnungsformular zwingend notwendig ist.
Falls Sie das PDF-Rechnungsformular bei Ihrer Registrierungsstelle nicht herunterladen können, könnte dies technische Gründe haben oder ein Anwendungsfehler sein. Wenn Sie auf das Rechnungsformular klicken, wird dieses auf Ihren Computer heruntergeladen. Wo das heruntergeladene Dokument gespeichert wird, ist von den Einstellungen Ihres Computers abhängig. Wenn Sie die Datei auf Ihrem Computer nicht finden können, fragen Sie einen Experten um Rat. Bitte verwenden Sie zum Öffnen des Rechnungsformulars ausschliesslich das Programm Adobe Acrobat Reader. Wenn Sie Probleme mit der Installation und Funktionalität des Acrobat Readers haben, wenden Sie sich bitte an einen Computer-Experten.
Das PDF-Rechnungsformular funktioniert autonom und muss somit nicht jedes Mal heruntergeladen werden. Sie müssen es nur erneut herunterladen, wenn eine neue Version bereitgestellt wird. Dies erfahren Sie rechtzeitig über Ihre Registrierungsstelle.
Wenn die Identifikationsnummer sich nicht automatisch ändert, kann eine neue Nummer generiert werden, indem Sie den Button «n» gleich neben der Identifikationsnummer anklicken.
Damit die Referenz-Nummer auf dem Ausdruck erscheint, muss man die «Teilnehmer/Konto-Nr.» eingeben. Wenn dieses Feld leer ist, wird die Nummer beim Drucken unterdrückt.
Ja, pro Patient kann ein eigenes PDF-Rechnungsformular angelegt und gespeichert werden. Über den Butten «n» muss jedoch bei jeder neuen Rechnungsstellung die Identifikationsnummer aktualisiert werden. Beachten Sie auch Frage B 10 dazu. Bei einer neuen Version des PDF-Rechnungsformulars müssten Sie die Patientenvorlagen dann jeweils ersetzen. Beachten Sie dazu auch Frage C 06.
Für bereits erstellte Rechnungen kann Speicherplatz gespart werden, wenn die Rechnung jeweils über den Befehl «Drucken» als PDF gespeichert wird. Anschliessend kann sie auf Papier ausgedruckt werden.
TIPP: Über den Befehl «Drucken» öffnet sich das Menufenster «Drucken».
Unter Windows: im Menupunkt «Drucker» können Sie als Drucker den «PDF-Creator» oder den Windowseigenen «Microsoft Print to PDF» anwählen, den Ausdruck elektronisch als PDF speichern und anschliessend auf Papier drucken.
Unter MAC: Im Menupunkt «Drucken» können Sie als Drucker «CUPS-PDF» (bis OSX10.9) oder «PDFwriter for MAC» (ab OS X 10.10) anwählen, den Ausdruck elektronisch als PDF speichern und anschliessend auf Papier ausdrucken. Falls der PDF-Drucker nicht vorinstalliert ist, können sie diesen kostenlos aus dem Netz runterladen.
Sie können das über das Druckermenu gespeicherte PDF-Dokument per E-Mail verschicken.
Für den Speichervorgang beachten sie bitte B13.
WICHTIG: Verschicken Sie Ihren Patienten nie das heruntergeladene Rechnungsformular, mit dem Sie die Rechnungen erstellen, sondern nur den gespeicherten «PDF-Druck». Sie erkennen den Unterschied z.B. anhand der Dateigrösse (PDF-Druck ist wenige Kilobyte gross und das heruntergeladene Rechnungsformular ist über 1 Megabyte gross) oder dass der PDF-Ausdruck nicht verändert werden kann.
Mit dem Button «c» können die Angaben unter «Rechnungssteller» sowie unter «Klient» kopiert werden.
Achten Sie darauf, dass alle Pflichtfelder sowie Datum, Tarif, Tarifziffer usw. ausgefüllt sind. Die Seite «Rückforderungsbeleg, Exemplar für den Versicherer» muss korrekt abgebildet sein. Beachten Sie auch Frage B 04 dazu.
Sie können die Vorgaben im Formular überschreiben. Beachten Sie bitte auch Frage B 11.
Nein. Mit dem Tarif 590 entfällt dies künftig, da jede Verrichtung eine eigene Tarifziffer hat und diese zur Abrechnung von Leistungen für die Krankenversicherer relevant ist.
Die
Stiftung AccessAbility ist spezialisiert auf EDV-Lösungen für Blinde und Sehbehinderte. Gerne unterstützt Sie die Stiftung bei der Implementierung einer Softwarelösung. Für Sehbehinderte ab einem nachgewiesenen Visus von 0,3 oder weniger, ist zudem eine Ausnahmeregelung möglich. Bitte melden Sie sich unter therapeuten@concordia.ch unter Angabe ihrer ZSR-Nr. und einem Nachweis Ihres Visus.

Wird die Mehrwertsteuer ausgewählt, ist der MWST.-Anteil bereits pro Zeile eingerechnet und ist somit im Totalbetrag der Rechnung bereits enthalten. Der ausgewiesene MWST.-Betrag entspricht also bei Behandlungen 7.7% vom Rechnungsbetrag und wird nicht zusätzlich addiert. MWST.-pflichtige Therapeuten müssen daher bei der Festsetzung Ihres 5-Minuten Preises die MWST. bereits mit einrechnen.
Auf der zweiten Seite («Rückforderungsbeleg, Exemplar für Versicherer») finden Sie die Zusammenfassung des ausgewiesenen MWST-Betrages.

Der Rechnungsstandard Komplementärmedizin oder der XML-Standard 4.4 und höher des Forums Datenaustausch, sofern der 2D-Matrixcode eingeblendet und somit ausgedruckt wird. Die XML-Standards des Forums Datenaustausch sind öffentlich zugänglich und auf der Webseite
www.forum-datenaustausch.ch zu finden. Eine Liste der Softwareanbieter, die den aktuellen Standard erfüllen, finden Sie auf der Webseite Ihrer Berufsorganisation und der Versicherer. Bitte beachten Sie, dass einige Softwareanbieter aus technischen Gründen eine GLN (Global Local Number) voraussetzen. Diese kann bei Bedarf bei der Stiftung Refdata (
www.refdata.ch) beantragt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihren Softwareanbieter.