Herbstsession: Kooperative Versorgungsplanung und mehr Transparenz bei Medikamentenpreisen

In der Herbstsession hat das Schweizer Parlament wichtige Weichen für eine koordinierte und kosteneffiziente Gesundheitsversorgung gestellt: Die Kantone sollen ihre Leistungsaufträge an Spitäler künftig besser abstimmen, um Qualität zu stärken und Kosten zu senken. Zudem wurde eine Motion für mehr Transparenz bei Medikamentenpreisen verabschiedet. Sarah Bünter, Expertin Public Affairs bei SWICA, blickt zurück.
Autorin:
Sarah Bünter

Wer gut plant, ist gut versorgt – und wer gemeinsam plant, sogar noch besser. An schlauen Weisheiten mangelt es nicht, und doch hapert es bei der Umsetzung. Das trifft bislang auch auf die Koordination der Vergabe von Leistungsaufträgen an die Spitäler zu. Das Parlament hat das kostendämpfende und qualitätssteigernde Potenzial einer besseren Abstimmung zwischen den Kantonen nun erkannt und in der Herbstsession eine Motion dazu verabschiedet.

Ganz im Zeichen der Kostendämpfung und Stärkung von Patientinnen und Patienten wurde auch eine weitere Vorlage zur Transparenz bei Medikamentenpreisen von Apotheken verabschiedet. Leider hat das Parlament aber die Chance auf eine weitere kostendämpfende Massnahme verpasst und die Vergütung von im Ausland gekauften Medikamenten und Hilfsmitteln abgelehnt.

Kooperation anstelle von «Kantönligeist»

Der «Kantönligeist» in Ehren, doch die Versorgung im Gesundheitswesen fordert manchmal die Kunst, ihn zugunsten qualitativ hochwertiger und bezahlbarer Leistungen zu zähmen. Bei der Spitalplanung müssen sich die Kantone bereits koordinieren, nun müssen sie zusätzlich auch die Leistungsaufträge an die Spitäler aufeinander abstimmen. Und wenn sich die Kantone nicht einig werden, so darf der Bund eingreifen. So will es das Parlament. In der Herbstsession erteilt es dem Bundesrat den Auftrag, eine entsprechende Gesetzesänderung auszuarbeiten.

SWICA begrüsst den Entscheid, dass sich Kantone bei der Vergabe von Leistungsaufträgen absprechen müssen. Eine solche Koordination senkt Kosten und stärkt die Qualität der Versorgung in der ganzen Schweiz. So profitieren Patientinnen und Patienten künftig nicht nur von einer qualitativ hochwertigen Versorgung, sondern dank bedarfsgerechter Planung auch von einem kostendämpfenden Effekt auf das Wachstum der Gesundheitskosten.

Dank neuer Suchfunktion zu günstigeren Medikamenten

Heute dürfen Anbieter von Arzneimitteln keine Suchfunktionen für den Vergleich von verschiedenen Medikamenten anbieten. Ebenso ist es ihnen untersagt, die konkreten Nettopreise für verschreibungspflichtige Produkte auf ihrer Website zu publizieren, wodurch auch Rabatte für Konsumentinnen und Konsumenten nicht ausgewiesen werden können.

In der aktuell geltenden Arzneimittel-Werbeverordnung würde dies heute als Publikumswerbung eingestuft. Das führt dazu, dass Patientinnen und Patienten nicht selbstständig nach günstigeren, aber gleichwertigen Medikamenten suchen und gleichzeitig Kosten sparen können.

Mit der Annahme der Motion von FDP-Nationalrat Marcel Dobler hat das Parlament den Bundesrat damit beauftragt, die Arzneimittel-Werbeverordnung anzupassen, so dass auch für Medikamente der schnelle Preisvergleich unter anderem aufgrund verschiedener Indikatoren, Krankheitsbilder und Beschwerden sowie nach Dosisstärken und Verpackungsgrössen möglich wird. Zudem sollen kostengünstigere Alternativen zu den Originalpräparaten aufgelistet werden.

SWICA begrüsst diesen Entscheid. Transparenz hilft Patientinnen und Patienten, sich selbst ein Bild von den verfügbaren Medikamenten und den unterschiedlichen Preisen zu machen – und damit bewusst Entscheidungen zu treffen. Diese Massnahme stärkt die Mitwirkung und das Verständnis von Patientinnen und Patienten. Diese Mitwirkung ist ein wichtiger Hebel gegen Über- und Falschversorgung.

Medikamentenpreise: Chance zur Kostendämpfung verpasst

Hohe Medikamentenpreise verantworten einen beachtlichen Anteil der Gesundheitskosten. Der Vorschlag, dass im Ausland gekaufte Medikamente oder Hilfsmittel auch durch die Grundversicherung vergütet werden könnten, hätte zur Einsparung von Kosten geführt.

Trotz der Zustimmung von Nationalrat und Bundesrat überwogen die Befürchtungen im Ständerat. Die Massnahme fördere den Einkaufstourismus und gefährde die Medikamentenversorgung. Auch die Argumente des Ausschlusses des Versandhandels sowie der Rezeptausstellung in der Schweiz mochten die Herren und Damen im Ständerat in der Mehrheit nicht umzustimmen. So ist das Thema zumindest vorläufig vom Tisch.

SWICA erachtet diesen Entscheid des Parlaments als eine verpasste Chance. Gerade eine solche Flexibilisierung hätte zur Kostensenkung im Gesundheitswesen beigetragen, ohne Qualitätseinbussen verzeichnen zu müssen.