Gesundheitspolitik in Bern
Frühjahrssession: Digitalisierung und eigenwillige Forderungen

Vom 26. Februar bis 15. März 2024 findet in Bern die Frühjahrssession der Eidgenössischen Räte statt. Zum ersten Mal muss Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider als Innenministerin die Gesundheitsthemen vor National- und Ständerat vertreten. Ann-Karin Wicki, Leiterin Public Affairs bei SWICA, ordnet ein.

Digitalisierung, elektronisches Patientendossier und Datenaustausch

National- und Ständerat beraten über einen ganzen Strauss an Geschäften, die sich unter dem breiten Begriff «Digitalisierung» einordnen lassen. Auftakt macht dabei eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Deren Ziel ist es, den elektronischen Datenaustausch zwischen Kantonen und Krankenversicherern so auszubauen, dass gewisse Aufgaben wie beispielsweise die Kontrolle der Versicherungspflicht vereinfacht werden. Neben der Übergangsfinanzierung für das elektronische Patientendossier (EPD), dessen Finanzierung bis zum Inkrafttreten der laufenden umfassenden Gesetzesrevision sicherstellen soll, berät das Parlament über das Adressdienstgesetz (ADG), über die E-ID und vor allem über die Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen (DigiSanté).

SWICA beurteilt eine Beschleunigung der Digitalisierung grundsätzlich positiv. Neben den in der Frühjahrssession traktandierten Geschäften sind viele weitere Digitalisierungsthemen aktuell in Bearbeitung, beispielsweise der E-Medikationsplan oder das E-Rezept. Da in der Praxis schon viele Lösungen umgesetzt worden sind, empfiehlt SWICA, dass die Behörden und alle anderen Akteure zusammenarbeiten, um tragfähige und finanzierbare Lösungen zu finden und Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Dabei sollte die öffentliche Hand einen normativen Rahmen für Digitalisierungsvorhaben schaffen, der Entwicklungen antizipiert und die Anschlussfähigkeit bestehender und neuer Lösungen sicherstellt.

Kantonale Einheitskassen: Die Lösung der Probleme?

Eine kantonale Krankenkasse als politisches Ziel: Immer wieder reichen Kantone entsprechende Standesinitiativen ein. Neben der Standesinitiative des Kantons Waadt ist aktuell auch eine ähnliche Forderung aus Genf hängig. Der Ständerat hat sich vor einem Jahr gegen die Schaffung kantonaler Einheitskassen entschieden. Nun muss sich der Nationalrat mit der gleichen Frage beschäftigen. Die Waadt will mit ihrer kantonalen Einrichtung die Prämien festlegen und erheben, die Kosten die zulasten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) gehen finanzieren und sich an Präventions- und Gesundheitsförderungsprogrammen beteiligen. Die administrativen Aufgaben sollen dabei an Krankenversicherungen, die zur Durchführung der OKP zugelassen sind, ausgelagert werden. Deren Kontrolle würde wiederum der kantonalen Einheitskasse obliegen.

Ständig steigende Gesundheitskosten und die damit einhergehenden steigenden Krankenkassenprämien bilden den Nährboden für solche Forderungen. SWICA ist überzeugt, dass kantonale Einheitskassen nicht die Lösung für die anstehenden Herausforderungen sind. Solange es die Politik zusammen mit allen involvierten Akteuren nicht schafft, die Gründe für die Kostenentwicklung zu identifizieren und griffige Gegenmassnahmen zu definieren, können auch kantonale Einrichtungen nichts anderes tun, als die Kostenentwicklung über immer weiter steigende Beiträge zu finanzieren. 

SWICA will ihren Beitrag leisten und setzt sich daher für ein werteorieniertes Gesundheitswesen ein, das hohe Qualität zu angemessenen Kosten bietet. Dafür braucht es vor allem Transparenz, so dass Leistungswettbewerb stattfinden kann. Weiter sieht SWICA die Zusammenarbeit der Leistungserbringenden entlang des Patientenpfades als zentralen Faktor. Seitens Innendepartement und Parlament braucht es einen konstruktiven Dialog über die Rahmenbedingungen, die nötig sind, um dieses Ziel zu erreichen. Wenn einerseits Kostendämpfungsmassnahmen gefordert, gleichzeitig aber Entscheide für einen weiteren Ausbau des Leistungskatalogs der OKP gefällt werden, setzt dies völlig falsche Signale. 

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