Richtigstellung
Aktuelle Berichterstattung zur Gesundheitsprüfung bei Spitalzusatzversicherungen

Mehrere Schweizer Medien haben eine Mitteilung von Comparis aufgegriffen, die die Bedingungen für Spitalzusatzversicherungen anprangert. Im Fokus stehen dabei anscheinend irreführende Aufnahmebedingungen für Spitalzusatzversicherungen in Bezug auf die Gesundheitsprüfung. Auch SWICA wird kritisiert. Die Aussagen zu SWICA von Comparis sind jedoch nicht korrekt.

Der Vergleichsdienst Comparis hat in einer Medienmitteilung den Umgang von Krankenversicherungen mit Spitalzusatzversicherungen bei Geburtsgebrechen kritisiert. Mehrere Medientitel haben dies aufgenommen. Angeprangert wird auch SWICA: Die Versicherung preise auf ihrer Website an, dass Kindern der Wechsel in eine halbprivate oder private Spitalversicherung ohne Gesundheitsprüfung bis zum 40. Altersjahr möglich sei. Dies, obwohl nach einer Risikoprüfung ein Antrag dennoch abgelehnt oder ein Ausschluss angebracht werden könne. Diese Aussage ist so nicht korrekt, da grundsätzliche Kriterien für die Spitalversicherungen nicht berücksichtigt werden.

Spitalzusatzversicherung kurz erklärt

Die Spitalversicherung allgemein (HOSPITA ALLGEMEIN) von SWICA ermöglicht ihren Kundinnen und Kunden den schweizweiten Zugang zu allen allgemeinen Abteilungen der SWICA-Vertragsspitäler. Wer mehr Freiheit bei der Wahl des Spitals und der behandelnden Ärztin respektive des behandelnden Arztes, mehr Komfort und bevorzugten Zugang zu Spitzenmedizin möchte, kann eine Spitalzusatzversicherung (HOSPITA HALBPRIVAT oder HOSPITA PRIVAT) abschliessen. Für die Aufnahme in eine Zusatzversicherung ist es erforderlich, einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen. Dieser ermöglicht es der Krankenversicherung zu entscheiden, ob ein Antrag angenommen, abgelehnt oder mit einem Ausschluss in der Versicherungsdeckung (bereits bestehende Krankheiten) angenommen wird.

Stufenwechselgarantie mit HOSPITA PLUS

Für Minderjährige kann zusätzlich die Stufenwechselgarantie HOSPITA PLUS mit einer Risikoprüfung abgeschlossen werden. Damit wird bis zum 40. Lebensjahr ein Wechsel von der allgemeinen Spitalversicherung HOSPITA ALLGEMEIN in die halbprivate oder private Abteilung ohne Gesundheitsprüfung ermöglicht. HOSPITA PLUS kann bis zum Ende des Kalenderjahres abgeschlossen werden, in dem der 18. Geburtstag erfolgt ist. Die Stufenwechselgarantie kann auch vorgeburtlich abgeschlossen werden, wobei auch in diesem Fall eine Risikoprüfung notwendig ist.

Die Vorwürfe in der Berichterstattung verschiedener Medien zu den widersprüchlichen Versprechen auf der Website von SWICA sind demnach nicht korrekt. SWICA ist sich jedoch bewusst, dass die Thematik der vorgeburtlichen Risikoprüfung und die Konditionen der Stufenwechselgarantie HOSPITA PLUS auf der Firmenwebsite und allfälligen weiteren Kanälen zu wenig transparent dargestellt sind. Die Formulierungen werden in den nächsten Tagen geprüft und verständlicher verfasst, um zukünftigen Missverständnissen entgegenzuwirken.

Zusatzversicherungen ohne vorgeburtliche Risikoprüfung

Eine Geburt ist stets auch ein Risiko für das Kind. Es kann sich also lohnen, das Kind bereits vorgeburtlich bei der Krankenversicherung anzumelden. Folgende Zusatzversicherungen können ohne Risikoprüfung vorgeburtlich abgeschlossen werden:

  • HOSPITA ALLGEMEIN: Zugang zu allen allgemeinen Abteilungen der SWICA-Vertragsspitäler
  • COMPLETA TOP / COMPLETA FORTE: Schliesst die Lücken zur obligatorischen Grundversicherung
  • COMPLETA PRAEVENTA: Bietet attraktive Beiträge an Ihre Gesundheitsförderung
  • SUPPLEMENTA: Sie profitieren von grosszügigen Beiträgen für Brillen und Kontaktlinsen
  • Zahnversicherung DENTA: Bietet attraktive Beiträge an Zahnbehandlungen und Dentalhygiene

Wir beraten Sie gerne

Wünschen Sie weitere Informationen zu SWICA oder eine individuelle Beratung? Der Kundendienst ist gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns per Telefon +41 58 800 99 33 oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.

Facebook    Instagram          LinkedIn     Youtube     Twitter