Infopoint für Therapeuten
Die SWICA Gesundheitsorganisation steht für die Gleichstellung der Schul- und Komplementärmedizin ein. SWICA legt dabei grossen Wert auf eine gute Zusammenarbeit und einen aktiven Dialog mit den Leistungserbringern. Gemeinsam mit Ihnen begleitet und betreut SWICA Patientinnen und Patienten auf dem Weg der Genesung.
SWICA schätzt den kompetenten und offenen Austausch mit Therapeuten der Komplementärmedizin und steht in ständigem Kontakt mit den entsprechenden OdA und Fachverbänden. Wir empfehlen allen Leistungserbringern eine Mitgliedschaft in einem der jeweiligen OdA angeschlossenen Fachverbände, um in der Berufsentwicklung und Berufsvertretung immer auf dem aktuellsten Stand zu sein und Interessen ganzheitlich vertreten zu können.
Seitens SWICA treibt ein kompetentes Team aus Therapeuten die Weiterentwicklung der Komplementärmedizin voran.
SWICA legt grossen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Therapeutinnen und Therapeuten, deshalb finden Sie hier Antwort.
FAQ SWICA FAQ Tarif 590 FAQ Therapeutenverzeichnis
Haben Sie Fragen oder ein Anliegen und in den FAQ keine Antwort gefunden? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne für Sie da.
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Begriffe erklärt
Die Berufsbildung in der Schweiz wird von den drei verantwortlichen Institutionen Bund, Kantone und den Organisationen der Arbeitswelt wahrgenommen. Dabei sind die Berufsverbände und Arbeitgebervereinigungen nach Berufsfeldern in Organisationen der Arbeitswelt zusammengeschlossen. Die Aufgaben der OdA sind insbesondere in der Koordination der Ausbildung, der Weiterentwicklung der Lehrpläne und in der Vertretung der eigenen Berufswelt zu sehen.
Der Versicherer ist Honorarschuldner gegenüber dem Leistungserbringer. Zur Information und Kontrolle erhält der Versicherte vom Leistungserbringer eine Rechnungskopie. Grundsätzlich bezahlt die Krankenversicherung dem Leistungserbringer die gesamte Rechnung (100 Prozent). Der Versicherer stellt dem Versicherten die zu tragende Kostenbeteiligung (Jahresfranchise, Selbstbehalt und allenfalls Spitalkostenbeitrag) in Rechnung. TP bedarf im VVG das Einverständnis des Patienten/Kunden. SWICA akzeptiert die TP-Rechnungsstellung nur in elektronischer Form (keine Papierrechnung) durch eine angebundene Software.
Mit dem elektronischen TiersPayant wird der Rückforderungsbeleg direkt an den Krankenversicherer übermittelt und dem Therapeuten vollständig ausbezahlt. Der Kunde erhält die allfällige Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) und die entsprechende Leistungsabrechnung. Der Therapeut oder die Therapeutin schickt dem Kunden eine Rechnungskopie (elektronisch). Die direkte Datenübermittlung bedarf im VVG das Einverständnis des Patienten/Kunden. SWICA ist die einzige Krankenversicherung, die die Übermittlung von eTP akzeptiert. Voraussetzung dafür ist eine Software mit einer Anbindung zur SWICA Krankenversicherung und die Anbindung des Terminkalenders.
Online mit dem SWICA-Therapeutenverzeichnis Termine buchen
Machen Sie mit und ermöglichen Sie den SWICA-versicherten Patienten, ihren Termin gleich online zu buchen. Über das Verzeichnis lassen sich auch die Zahlungen (tiers payant) direkt abwickeln.
SWICA bietet in Zusammenarbeit mit ihren Projektpartnern Healthadvisor, Sanasearch (ehemals Coachfrog), Softplus und weiteren Softwareunternehmen ein umfassendes Therapeutenverzeichnis an, auf dem die Kunden den passenden SWICA-anerkannten, komplementärmedizinischen Therapeuten finden und sofort online einen Termin buchen können. Die Abrechnung geschieht elektronisch zwischen SWICA und dem Therapeuten (tiers payant).
Information zur Registrierung
Links
ASCA www.asca.ch
EMR www.emr.ch
OdA AM www.oda-am.ch
OdA ARTECURA www.artecura.ch
OdA KT www.oda-kt.ch
OdA MM www.oda-mm.ch
OSTEOSWISS www.osteopathes-suisses.ch
SASIS www.sasis.ch
Swissmedic www.swissmedic.ch
Tarif 590 Sasis AG
VDMS www.vdms.ch