Psychotherpeuten Informationen Krankenversicherung SWICA

Infopoint für Psychotherapeuten

SWICA setzt sich für Ihre Versicherten mit psychischen Problemen ein, damit sie einen einfachen und schnellen Zugang zur Psychotherapie bei qualifizierten Therapeuten erhalten. Mit der Aufnahme der psychologischen Psychotherapie in die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) hat der Gesetzgeber den Zugang für qualitätsgeprüfte, bezahlbare, psychotherapeutische Leistungen für alle Versicherten erleichtert.

Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und ein aktiver Dialog mit den verschiedenen Leistungserbringern der Psychotherapie ist SWICA wichtig. Gemeinsam mit Ihnen begleitet und betreut SWICA Patientinnen und Patienten auf dem Weg der Genesung.
Leistungen der psychologischen Psychotherapie werden aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet. Wenn Sie als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und zur Abrechnung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) berechtigt sind (zum Beispiel, indem Sie über eine gültige ZSR-Nummer verfügen), wird SWICA Ihre Rechnungen nach den gesetzlichen Vorgaben prüfen und entsprechend vergüten.
Da die psychologische Psychotherapie ab dem 1. Juli 2022 eine KVG-Pflichtleistung ist, entfallen ab diesem Moment die Leistungen aus den Zusatzversicherungen. Gemäss Art. 44 Abs. 1 KVG (Tarifschutz) dürfen keine über die gültigen KVG-Tarife hinausgehenden Vergütungen verrechnet werden. Leistungen der psychologischen Psychotherapie können nur noch aus der Zusatzversicherung vergütet werden, sofern der Leistungserbringer gemäss KVG Art. 44 Abs. 2 in den Ausstand getreten ist.
Für Unterstützung zur Umsetzung der Gesetzesänderung und der rechtzeitigen Beantragung der KVG-Zulassung/ZSR-Nummer wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Verband.

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