Frühjahrssession 2023
Diese gesundheitspolitischen Themen beschäftigen die Räte

Am Montag, 27. Februar, startet in Bundesbern die Frühjahrssession. Während der Zeit bis zum 17. März werden sich die Eidgenössischen Räte mit verschiedenen gesundheits­politischen Themen beschäftigen. Ann-Karin Wicki, Leiterin Public Affairs bei SWICA, erklärt, um welche Geschäfte es sich dabei handelt.

1. Reserven

Der Ständerat muss sich erneut mit den Reserven der Krankenversicherer beschäftigen. Verschiedene parlamentarische Vorstösse verlangen einen obligatorischen Abbau der Reserven, sobald sie einen bestimmten Anteil überschreiten. So soll ein solcher Abbau erfolgen, sobald die Reserven mehr als 150 Prozent der Mindesthöhe betragen.

Der Bundesrat unterstützt dieses Anliegen grundsätzlich. Er hat im Rahmen einer Verordnungsanpassung versucht, den freiwilligen Abbau der Reserven attraktiver zu gestalten. Für das Jahr 2022 rechnet er aufgrund der negativen Börsenentwicklung mit einem Abbau der Reserven. Auf eine Anfrage hielt er am 01. Februar 2023 fest: «Es ist davon auszugehen, dass die Finanzerträge im Jahr 2022 negativ sein werden. Die Versicherer schätzten  die Anlageerträge bei der Eingabe für die Prämien 2023 Ende Juli auf rund minus 800 Millionen Franken für 2022. Dieser Verlust dürfte sich gemäss den Entwicklungen an den Finanzmärkten seit Juli nochmals ausgeweitet haben. Dies wird zu einer Senkung der vorhandenen Reserven führen.»

Einen obligatorischen Reserveabbau erachtet SWICA als unverantwortlich. Er birgt die Gefahr von Prämiensprüngen und unterjährigen Prämienanpassungen. Es ist das Ziel von SWICA, Prämienerhöhungen zu minimieren oder zu vermeiden. Ein Reserveabbau muss also mit grösster Sorgfalt geplant und unter strenger Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden.

2. Kostenbremse-Initiative

Die Initiative fordert eine Einführung einer Kostenbremse im Gesundheitswesen. Die Mitte fordert, dass sich die Gesundheitskosten entsprechend der schweizerischen Gesamtwirtschaft und der durchschnittlichen Löhne entwickeln. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, weil der vorgeschlagene Mechanismus zu starr ist. Als indirekten Gegenvorschlag empfiehlt er, Kostenziele, d.h. Ziele für das maximale Kostenwachstum, in der sozialen Krankenversicherung einzuführen. Am 1. Juni 2022 stimmte der Nationalrat dem Gegenvorschlag mit grosser Mehrheit zu, während er die Volksinitiative zur Ablehnung empfahl. Auch die vorberatende Kommission des Ständerates rät dem Ständerat zur Annahme des Gegenvorschlags, wobei sie nicht in allen Punkten den Entscheiden des Nationalrats folgt und dem Ständerat auch eigene Vorschläge unterbreitet. Damit ist frühestens im Juni während der Sommersession mit dem definitiven Entscheid des Parlamentes zu rechnen.

Die Steuerung der Gesundheitskosten ist nur dann sinnvoll, wenn die Versicherten finanziell entlastet werden. Weder Initiative noch Gegenvorschlag erfüllen diese Bedingung. Beide Vorlagen führen dazu, dass weniger Geld ins System fliesst als benötigt wird, um die Gestehungskosten zu decken. Die Folge davon ist ein Ungleichgewicht bei der Finanzierung des Gesundheitssystems.

3. Prämien-Entlastungs-Initiative

Die SP verlangt, dass keine versicherte Person mehr als 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlen muss. Der Bundesrat empfiehlt auch bei dieser Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag. Er schlägt vor, die Finanzierung der Prämienverbilligung zu verbessern. Er will, dass die Kantone einen Mindestprozentsatz der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die im jeweiligen Kanton anfallen, übernehmen. In der Wintersession 2022 hat der Ständerat diesen Gegenvorschlag abgelehnt. Der Nationalrat, der dem Gegenvorschlag im Juni 2022 zugestimmt hatte, muss sich nun mit diesem Widerspruch auseinandersetzen. Dabei empfiehlt eine Mehrheit der Kommission ihrem Rat an der Vorlage festzuhalten, während einer Minderheit dem Entscheid des Ständerates folgen will.

SWICA steht dieser Initiative neutral gegenüber.

27.02.2023

Reserven-Standpunkt SWICA

Schweizer Krankenversicherer sind gesetzlich dazu verpflichtet, Reserven in der Grundversicherung anzulegen, damit sie auch bei einem Jahrhundertereignis zahlungsfähig bleiben. Die Höhe der Reserven wird mit der Solvenzquote festgelegt: Gegenwärtig müssen die Versicherer in jedem Fall über Reserven verfügen, die mindestens 100 Prozent der in der Verordnung vorgeschriebenen Mindesthöhe betragen. Die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung sieht für die Krankenversicherungen einen freiwilligen Abbau der Reserven vor, wobei auch nach einem freiwilligen Abbau die Mindestreserven vorhanden sein müssen. Konkret heisst das: Ein Krankenversicherer muss im Minimum ein Jahr zahlungsfähig bleiben, auch wenn in diesem Jahr ein Jahrhundertereignis eintritt. Das Geld aus dem Reserveabbau kommt den Versicherten zugute.

Für SWICA gilt: Unsere Reserven sind solide, aber nicht übermässig hoch. Die Strategie von SWICA ist stets, Prämienerhöhungen zu minimieren oder ganz zu vermeiden. Aus diesem Grund berechnet sie die Prämien ohne Sicherheitsmarge. SWICA nimmt dabei in Kauf, dass in einzelnen Regionen sehr knappe oder gar negative Ergebnisse resultieren, die mit einem Abbau der Reserven ausgeglichen werden. Ziel ist, dass sich die Solvenzquote mit der Zeit auf rund 150 Prozent einpendelt.  

Einen Abbau der Reserven bis auf 100 Prozent erachten wir als unverantwortlich, weil dadurch die Gefahr von Prämiensprüngen und unterjährigen Prämienerhöhungen massiv erhöht wird. Die Reduktion der Reserven aus politischen Gründen kam seit Inkrafttreten des KVG bereits zweimal zum Einsatz. Beide Male folgten sprunghafte Prämienanstiege. Auch der Prämienanstieg per 01.01.2023 spiegelt den Druck auf die Reserven. Ein Reserveabbau ist darum mit grösster Sorgfalt zu planen und unter strenger Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.

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