Wintersession 2022
Diese gesundheits­politischen Themen kommen zur Sprache

Am Montag, 28. November 2022, startet in Bundesbern die Wintersession. Während der Zeit bis zum 16. Dezember werden sich die Eidgenössischen Räte mit verschiedenen gesundheits­politischen Themen beschäftigen. Ann-Karin Wicki, Leiterin Public Affairs bei SWICA, erklärt, um welche Geschäfte es sich dabei handelt und was SWICA darüber denkt.

1. Pflegeinitiative

Der Nationalrat wird sich als Zweitrat mit der Umsetzung der ersten Phase der Pflegeinitiative beschäftigen. Diese Phase beinhaltet neben einer staatlichen Förderung der Ausbildung von Pflegefachpersonen (Ausbildungs­offensive) eine Anpassung des Kranken­versicherungs­gesetzes: Pflegefachleute sollen in Zukunft gewisse Leistungen direkt zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen können. Die Vorlage war im Ständerat nicht umstritten, sie dürfte auch im Nationalrat kaum zu Diskussionen führen. Es ist daher zu erwarten, dass sie am 16. Dezember 2022 von beiden Räten in der Schlussabstimmung angenommen wird.

SWICA begrüsst die Diskussion über die direkte Abrechnung. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass eine Ausweitung des Leistungskatalogs der obligatorischen Krankenpflegeversicherung die Gesundheitskosten weiter steigen lässt.

2. Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen

Der Ständerat beschäftigt sich als Zweitrat mit der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen. Bisher beteiligen sich die Kantone mit mindestens 55 Prozent an stationären Leistungen, während ambulante Leistungen vollständig zu Lasten der Krankenversicherer gehen. Dies soll sich ändern: Die Kantone sollen sich auch an der Finanzierung der ambulanten Leistungen beteiligen. Dabei muss sichergestellt werden, dass sich die finanzielle Belastung der Kantone im Vergleich zur heutigen Situation nicht erhöht. Grundsätzlich sind sich die politischen Akteure darin einig, dass gewisse Fehlanreize bei der Finanzierung beseitigen lassen, allerdings wird noch um die konkrete Ausgestaltung gestritten.

SWICA begrüsst die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, wobei darauf zu achten ist, dass die betroffenen Akteure sich auf ihre ureigenen Kernaufgaben konzentrieren: Die Kantone auf die Versorgungssicherheit und die Krankenversicherer auf die Einhaltung der WZW-Kriterien sowie die Rechnungskontrolle.

3. Prämien-Entlastungs-Initiative der SP

Zusätzlich setzt sich der Ständerat auch mit der Prämien-Entlastungs-Initiative der SP auseinander. Die Initiative sieht vor, dass die Krankenversicherungsprämien maximal 10 Prozent des verfügbaren Einkommens betragen dürfen. Der Bundesrat hat dieser Initiative einen Gegenvorschlag gegenübergestellt, mit dem die individuelle Prämienverbilligung neu geregelt werden soll. Die Kantone sollen neu einen Mindestbetrag von 5 bis 7,5 Prozent der kantonalen Kosten der Krankenpflegeversicherung für die Prämienverbilligung einsetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, wie stark die Prämien das Budget der Versicherten in einem Kanton belasten.

SWICA steht diesem Geschäft neutral gegenüber.

28.11.2022

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