Stellungnahme: Leistungen nach Knalltrauma infolge von Pyrowurf

In einzelnen Medien wird der Eindruck erweckt, ein von einem Pyrowurf während eines Fussballspiels in Luzern betroffener Versicherter habe von SWICA keinerlei Leistungen erhalten. Diese Darstellung ist falsch. Korrekt ist: der Versicherte hat seitens SWICA bis anhin Leistungen in fünfstelliger Höhe erhalten.
Wir weisen die Darstellung in einzelnen Medien, wonach ein Versicherter, der während eines Fussballspiels von einem Pyrowurf betroffen war, keinerlei Leistungen von SWICA erhalten hat in aller Form zurück.

Die Frage, ob die geltend gemachte Hörschädigung als Krankheit oder Unfall zu werten ist, ist eine andere Frage, die gerichtlich zu klären ist. Auf der Basis der uns vorliegenden wissenschaftlichen Fakten besteht aus unserer Sicht aus der Unfallversicherung kein zusätzlicher Anspruch auf Leistungen. Die Kriterien, die zur Anwendung kommen, müssen für alle Versicherten in der Schweiz gleich gelten. Sollte das Bundesgericht zu einem anderen Entscheid kommen und befinden, dass solche Leistungen zu Lasten der Prämienzahlenden übernommen werden sollen, werden wir zusätzliche Leistungen vornehmen.

Datenschutz ist uns ein grosses Anliegen. Bei Vorliegen einer Bewilligung des betroffenen Versicherten sind wir bereit, den Umfang der gemachten Zahlungen offen zu legen.
Die SWICA Gesundheitsorganisation ist mit rund 1,5 Mio. Versicherten und 27'000 Unternehmenskunden eine der führenden Kranken- und Unfallversicherungen der Schweiz mit einem Prämienvolumen von 4,6 Mrd. Franken. Das Angebot richtet sich an Privatkunden sowie Unternehmen und bietet umfassenden Versicherungsschutz für Heilungskosten und Lohnausfall bei Krankheit und Unfall. SWICA ist ein Gesundheitspartner, der mit überdurchschnittlicher Servicequalität auf ein qualitativ hochwertiges Dienstleistungsangebot setzt. SWICA hat ihren Hauptsitz in Winterthur und ist in der ganzen Schweiz tätig.

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Porträtfoto von Oliver Steimann, Leiter Corporate Communication
Oliver Steimann
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