Bundesgericht gibt SWICA im "Luzerner Pyrofall" recht

Bundesgericht gibt SWICA im «Luzerner Pyrofall» recht

Am 14. November 2019 hat das Bundesgericht den Entscheid von SWICA gestützt. Dem durch einen Pyrowurf erlittenen Knalltrauma während eines Fussballspiels in Luzern wurde die Ungewöhnlichkeit abgesprochen. Damit ist der Unfallbegriff nicht erfüllt.
Mit seinem Urteil (8C_545/2019 vom 14. November 2019) hat das Bundesgericht SWICA im sogenannten «Luzerner Pyrofall» vollumfänglich recht gegeben. Der Entscheid des Kantonsgerichts Luzern vom 6. Juni 2019 wurde aufgehoben und der Einspracheentscheid von SWICA bestätigt.

Das Bundesgericht hält in seinem Urteil unter anderem fest, dass «ein einmaliger, nur sehr kurz andauernder Schallexpositionspegelwert von 112,2 bzw. von maximal 116,2 dB im Rahmen einer Fussballspielveranstaltung mit grosser Menschenansammlung, wo der Einsatz von Lärm verursachenden Gegenständen wie Petarden, Trillerpfeifen und Vuvuzelas üblich ist, jedenfalls nicht ungewöhnlich ist. Dies gilt unabhängig davon, von welcher Schallquelle der Lärmpegel stammt». Ebenso wird festgehalten: «Die weiteren vom kantonalen Gericht genannten Umstände (Feuerwerkskörper der gefährlichsten Kategorie F4, welcher nicht im offenen Verkauf erhältlich sei; Zeugenaussagen betreffend Lautstärke) sind dabei irrelevant, weil sie keinen direkten Einfluss auf den Lärmpegel haben».

SWICA hatte den Entscheid des Kantonsgerichts Luzern ans Bundesgericht weitergezogen, um die Frage, ob die geltend gemachte Hörschädigung als Unfall zu werten ist, auf höchster gerichtlicher Ebene klären zu lassen. SWICA hatte sich unabhängig vom nun vorliegenden Entscheid zu ihren Gunsten stets auf den Standpunkt gestellt, dass die Kriterien, die zur Anwendung kommen, für alle Versicherten in der Schweiz gleich gelten müssen.

Stellungnahme SWICA vom 4. Juli 2019
Die SWICA Gesundheitsorganisation ist mit rund 1,5 Mio. Versicherten und 27'000 Unternehmenskunden eine der führenden Kranken- und Unfallversicherungen der Schweiz mit einem Prämienvolumen von 4,6 Mrd. Franken. Das Angebot richtet sich an Privatkunden sowie Unternehmen und bietet umfassenden Versicherungsschutz für Heilungskosten und Lohnausfall bei Krankheit und Unfall. SWICA ist ein Gesundheitspartner, der mit überdurchschnittlicher Servicequalität auf ein qualitativ hochwertiges Dienstleistungsangebot setzt. SWICA hat ihren Hauptsitz in Winterthur und ist in der ganzen Schweiz tätig.

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Oliver Steimann
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