SWICA: Stellungnahme Kassensturz-Sendung vom 4. April 2017

Der Kassensturz greift in der Sendung vom 4. April 2017 den Fall einer SWICA-Versicherten auf, die sich in Griechenland einer Notoperation unterziehen musste. Der Kassensturz berichtet einseitig und lässt relevante ihm vorliegende Fakten weg, die den Fall in ein anderes Licht rücken würden.
Die Fakten in Kürze: Sämtliche belegten Forderungen, so z.B. die Spitalrechnung, wurden von SWICA anstandslos übernommen. Trotz äusserst widersprüchlicher Aussagen über die Höhe des Schmiergelds (anfangs 700; später 12‘000 Euro), die Empfänger (ein Arzt vs. mehrere Personen) und den Zeitpunkt der Geldübergabe (alles aufs Mal noch vor dem Eingriff und somit bevor wir überhaupt die Möglichkeit gehabt hätten, sie vor Schmiergeldzahlungen zu warnen vs. kontinuierliche Zahlungen während des Aufenthalts) wurde ihr aus Kulanz ein Vergleichsangebot über 7768.25 Franken unterbreitet, das sie angenommen hat. Ebenfalls wurde der Kundin trotz fehlender Reiseversicherung der Rückflug vergütet.

Wir bedauern, dass sich die gebürtige Griechin Maria Meier in Griechenland einer Notoperation unterziehen musste. Da unbestritten ist, dass ein Eingriff stattfand, haben wir ihr ohne Belege aus Kulanz, weil sie schon lange bei uns versichert ist, im Rahmen eines Vergleichs 7768.25 Franken für die Deckung behaupteter entstandener Kosten angeboten. Dieses freiwillige Vergleichsangebot erachten wir angesichts der zu einem späteren Zeitpunkt eingetroffenen Rechnung des griechischen Spitals über 1500 Euro als sehr gut. Der unterbreitete Vergleich wurde von Maria Meier angenommen.

Eine Repatriierung war seitens Kundin nicht erwünscht. Sie fühle sich im Spital gut aufgehoben und könne auf die Unterstützung ihrer in Griechenland lebenden Schwester zählen. Ihren Rückflug, für den sie keine Reiseversicherung hatte, haben wir aus Kulanz ebenfalls übernommen.

Die Schmiergeldzahlungen in fünfstelliger Höhe, die die Kundin nach ihrer Rückkehr in die Schweiz geltend gemacht hat – in einer ersten Phase war lediglich die Rede von zweimal ca. 700 Euro gewesen –, können und wollen wir jedoch nicht übernehmen. Wir müssen bei jeder unbelegten Forderung immer alle Prämienzahler berücksichtigen, die solche Zahlungen mitfinanzieren.

Wir hätten eine rechtliche Klärung bis vor Bundesgericht zur Übernahme von Schmiergeldern durch die Krankenversicherungen grundsätzlich begrüsst. Da die Kundin unseren Vergleich aber angenommen hat, wird es nicht zu dieser Klärung kommen.

Wir gehen davon aus, dass sich Versicherte bewusst sind, dass Schmiergeldzahlungen nicht rückvergütet werden und haben – mit Ausnahme des vorliegenden Falls – auch noch nie entsprechende Forderungen erhalten. Die Mitarbeitenden der Notrufzentrale werden Anrufende aber künftig explizit darauf hinweisen, dass Schmiergeldzahlungen nicht versichert sind. Versicherte, die mit Schmiergeldforderungen konfrontiert sind, sollten sich auf jeden Fall vor einer Bezahlung an unsere Notrufzentrale wenden. Im Fall von Maria Meier wurde die Notrufzentrale durch ihren Ehemann erst drei Tage nach der Einlieferung von Maria Meier ins griechische Spital informiert.

Link zum Beitrag: www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/notoperation-in-griechenland-krankenkasse-will-nicht-zahlen
Die SWICA Gesundheitsorganisation ist mit rund 1,3 Mio. Versicherten und 26‘750 Unternehmenskunden eine der führenden Kranken- und Unfallversicherungen der Schweiz mit einem Prämienvolumen von CHF 3,7 Mrd. Das Angebot richtet sich an Privatkunden sowie Unternehmen und bietet umfassenden Versicherungsschutz für Heilungskosten und Lohnausfall bei Krankheit und Unfall. SWICA ist ein Gesundheitspartner, der mit überdurchschnittlicher Servicequalität auf ein qualitativ hochwertiges Dienstleistungsangebot setzt. SWICA hat ihren Hauptsitz in Winterthur und ist in der ganzen Schweiz tätig.

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Oliver Steimann
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