Wintersession 2022
In diesen gesundheitspolitischen Geschäften geht’s vorwärts

Mit der doppelten Bundesratswahl hatte die Wintersession die letzten drei Wochen viel Spannung zu bieten. Trotz Kandidaten-Karussell und der Frage nach der richtigen Departementsverteilung kam die Sachpolitik nicht zu kurz. «Gerade in den gesundheitspolitischen Themen war die Diskussion äusserst lebhaft», fasst Ann-Karin Wicki, Leiterin SWICA-Public Affairs ihren Rückblick zusammen.

Umsetzung Pflegeinitiative

Die erste Phase zur Umsetzung der Pflegeinitiative ist aus Sicht des Parlaments abgeschlossen. Die Vorlage wurde – wie erwartet – in der Schlussabstimmung deutlich angenommen. Damit ebneten National- und Ständerat den Weg, damit in Zukunft gewisse Leistungen direkt zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden können.

In einem nächsten Schritt muss der Bundesrat nun diese Leistungen bestimmen. Dabei muss er den Pflegebedarf von Personen mit komplexen Erkrankungen sowie von Personen mit palliativem Pflegebedarf speziell berücksichtigen. Die mengenmässige Entwicklung dieser Leistungen soll mit Verträgen überwacht werden, welche die Pflegefachpersonen mit den Krankenversicherungen abschliessen müssen. Kommt es zu einem nicht erklärbaren Mengenwachstum, müssen Korrekturmassnahmen eingeleitet werden. Aktuell wird mit Mehrkosten von 135 bis 200 Millionen Franken jährlich für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gerechnet.

Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen

Der Ständerat hat diverse Entscheidungen im Bereich der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen getroffen. Kantone sollen sich in Zukunft mit rund 27 Prozent an sämtlichen dieser Massnahmen beteiligen. Die Krankenversicherer bezahlen die restlichen 73 Prozent. Dabei darf sich die finanzielle Belastung der Kostenträger im Vergleich zu heute nicht erhöhen. Zusätzlich hat der Ständerat entschieden, dass nach einer Übergangsfrist von sieben Jahren – ab Inkrafttreten der Vorlage – auch die Pflegefinanzierung den neuen Finanzierungsregeln unterstellt werden soll.

Weiter will der Ständerat, dass die Kantone Einblick in die Rechnungen der stationären Behandlungen haben, um ihre Aufgaben und Kompetenzen im Bereich der Versorgungssicherheit wahrnehmen zu können. Die Vorlage geht nun wieder an den Nationalrat.

Prämien-Entlastungsinitiative

Für einige überraschend, für andere nicht, sind die Kantonsvertreter, in diesem Fall der Ständerat, nicht auf den Gegenvorschlag des Bundesrates zur Prämien-Entlastungsinitiative eingetreten. Dies bedeutet, dass der Ständerat den Vorschlag des Bundesrates gesamthaft ablehnt, was nicht dem Willen des Nationalrates entspricht.

Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass die Kantone einen Mindestbeitrag von 5 bis 7.5 Prozent der kantonalen Kosten für die Krankenpflegeversicherung für die Prämienverbilligung einsetzen. Als nächstes wird sich wieder der Nationalrat über die Vorlage beugen. Es wird spannend zu beobachten, wie das Parlament mit diesem Widerspruch umgeht.

19.12.2022

Facebook    Instagram          LinkedIn     Youtube     Twitter