Wissenswertes
santé24: Abrechnung ärztlicher Leistungen neu nach Tardoc
Ab 1. April 2026 gelten für ärztliche Leistungen der Onlinepraxis santé24 die neuen ambulanten Tarife (Tardoc). Für Versicherte mit alternativen Grundversicherungsmodellen bei SWICA und Wohnsitz in der Schweiz bleibt die Nutzung der ärztlichen Leistungen von santé24 kostenlos. Auch Kundinnen und Kunden mit Bestmed können die ärztlichen Leistungen von santé24 weiterhin kostenfrei nutzen. Ansonsten fällt eine Kostenbeteiligung an (Franchise und Selbstbehalt). Dies gilt auch für Versicherte, die bei SWICA nur zusatzversichert (VVG) sind. Dennoch profitieren sie, denn Onlinekonsultationen sparen Zeit, vermeiden unnötige Wege und ermöglichen nicht nur erste Einschätzungen oder Folgefragen, sondern auch die Einleitung geeigneter medizinischer Behandlungen. Das ist ideal für erste Einschätzungen oder Folgefragen. Wichtig: Die Abrechnung betrifft ausschliesslich ärztliche Leistungen. Viele weitere Angebote wie die Gesundheitsberatung, die Bewegungsberatung oder die Impfsprechstunde bleiben für alle Versicherten kostenlos. Therapien mit mehreren Sitzungen wie psychologische oder psychiatrische Behandlungen werden bei santé24 bereits seit Mai 2024 nach Tarif abgerechnet. Bei Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich bitte an Ihre SWICA-Agentur, oder klicken Sie hier.Neue Tarifstruktur im Schweizer Gesundheitswesen
Seit 1. Januar 2026 gilt im Schweizer Gesundheitswesen eine neue Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen. Das veraltete Abrechnungssystem Tarmed wurde durch Tardoc und ambulante Pauschalen ersetzt. Für Versicherte hat sich wenig geändert: Franchise und Kostenbeteiligung sind von der Umstellung nicht betroffen. Sichtbar wird der Wechsel lediglich auf dem Rückforderungsbeleg, den Versicherte von den Leistungserbringern erhalten. Mehr zur Umstellung erfahren Sie hier.Lebenslang faire Spitalprämien dank Abschlussaltertarif
Mit den Produkten Hospita Halbprivat und Hospita Privat bietet SWICA einen klaren Mehrwert: den Abschlussaltertarif. Mit diesem von SWICA exklusiv angebotenen Tarifmodell im Spitalbereich bleiben die Prämien auch im Alter bezahlbar – also genau dann, wenn man die Leistungen am häufigsten braucht. Bis zum 50. Altersjahr gilt bei SWICA der sogenannte Lebensaltertarif. Wie bei anderen Versicherern steigen die Prämien alle fünf Jahre leicht an. Ab dem 51. Altersjahr gibt es bei SWICA allerdings keine Prämiensprünge mehr: Ab dann profitieren Versicherte automatisch vom Abschlussaltertarif und bezahlen fortan eine fixe Prämie bis ans Lebensende. Lediglich Teuerungsanpassungen bleiben möglich, aber keine altersbedingten Zuschläge mehr. Diese fixe Prämie ist abhängig vom Abschlussalter – also vom Zeitpunkt, zu welchem die Versicherung bei SWICA abgeschlossen wurde: je jünger, desto günstiger. Der Abschlussaltertarif von SWICA sorgt für langfristige Planungssicherheit und faire Prämien – heute und im Alter. Weitere Informationen finden sich hier.
17.03.2026 / 1-2026