
Du wirst bald 18 oder bist gerade volljährig geworden? Dann ändert sich auch bei deiner Krankenversicherung einiges. Ab dem 1. Januar, nach deinem 18. Geburtstag, giltst du bei der Krankenkasse nicht mehr als Kind, sondern als junger Erwachsener. Das hat Auswirkungen auf deine Grundversicherung, die Prämien und mögliche Zusatzversicherungen. Was das für dich bedeutet, warum die Prämie steigt und welche Vorteile SWICA dir bietet, erfährst du hier.
Wir möchten dich auf deinem Weg in die Welt der Krankenversicherung begleiten, damit du dich gut informiert und sicher fühlst. Über die folgenden sechs Punkte lohnt es sich, jetzt Gedanken zu machen. Schau dir die Punkte gerne auch mit deinen Eltern an.
Es kann gut sein, dass dir auf dieser Seite Begriffe begegnen, die dir noch nicht vertraut sind. Deshalb haben wir ein verständliches Lexikon zusammengestellt, damit du dich schnell zurechtfindest. Es erklärt wichtige Begriffe und zeigt die Zusammenhänge übersichtlich auf.
Falls du noch keines hast, kannst du jetzt dein eigenes SWICA-Konto erstellen. Mit diesen Login-Daten kannst du alle drei SWICA-Apps kostenlos nutzen. Weiter unten siehst du, was die Apps können und wozu sie gut sind. Ein SWICA-Konto und die Nutzung der mySWICA-App sind zwingend, falls du eine gänzlich papierfreie Kommunikation wünschst.
SWICA-Konto erstellen
Bis zu deiner Volljährigkeit bist du in der Regel über die sogenannte «Familienpolice» versichert – gemeinsam mit mindestens einem Elternteil. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit hast du die Möglichkeit, deine erste eigene Police zu erhalten. Wir empfehlen dir diesen Schritt, damit du frühzeitig Berührungspunkte mit der Krankenversicherung bekommst und nach und nach Sicherheit im Umgang damit gewinnst.
Du kannst mit der eigenen Police aber auch noch warten und uns erst zu einem späteren Zeitpunkt mit der Trennung der Policen beauftragen. Wir begleiten dich dabei gerne und stehen dir für alle Fragen rund um deine Krankenversicherung zur Seite.
Du findest deine Police auch in unserem digitalen Kundenportal mySWICA.
Wenn du mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgebenden angestellt bist (zum Beispiel Berufsausbildung oder Job), bist du darüber gegen Unfall versichert. Trifft dies nicht zu, ist eine Unfallversicherung über deine Krankenversicherung obligatorisch. In diesem Fall musst du die Unfallversicherung einschliessen.
Wenn sich deine Anstellungssituation zu einem späteren Zeitpunkt ändert, kannst du die Unfallversicherung jederzeit ein- oder ausschliessen. Informationen zu deiner aktuellen Police findest du in unserem digitalen Kundenportal mySWICA.
In deiner neuen Altersgruppe gelten keine Kinderfranchisen mehr, sondern die Erwachsenenfranchisen, frei wählbar zwischen der tiefsten Franchise von CHF 300.– und der höchsten Franchise von CHF 2500.–
Überlege dir, welche Franchise zu dir und deiner aktuellen Lebens- und Gesundheitssituation passt. Grundsätzlich gilt: Je höher die Franchise, desto günstiger ist deine Prämie. Bist du gesund und gehst selten zum Arzt oder zur Ärztin, empfehlen wir dir die höchste Franchise (CHF 2500.–). Brauchst du öfter medizinische Betreuung, wähle die tiefste Franchise (CHF 300.–). Übrigens: Du kannst die Höhe deiner Franchise jedes Jahr zum Jahresbeginn ganz einfach online anpassen – schnell und unkompliziert.
Hier kannst du die Höhe deiner Franchise ändern.
Um dir das Leben leichter zu machen, möchten wir deinen administrativen Aufwand so gering wie möglich halten. Einige Dinge gilt es dennoch in die Wege zu leiten. Überlege dir, wer die Rechnungen bezahlt, wie du diese begleichen möchtest und welches Konto du für Gutschriften hinterlegst. Sofern deine Eltern einverstanden sind, die Rechnungen weiterhin zu bezahlen, kannst du mit nur einem Klick deren Zahlungsprofil für deine eigene Police übernehmen.
Wenn du von nun an selbst für die Kosten der Krankenversicherung aufkommst, hast du die Wahl zwischen drei Möglichkeiten:
Änderungen der Zahlungsart oder deiner persönlichen Daten (zum Beispiel die Wohnadresse) kannst du zu einem späteren Zeitpunkt einfach und online über unser digitales Kundenportal mySWICA vornehmen.
Hinweis: Wenn du vorerst Teil der Familienpolice bleiben möchtest, erübrigen sich die Überlegungen zu Punkt 4.
Deine Lebenssituation hat sich verändert – und das sollte sich auch in deinem Versicherungsschutz widerspiegeln. Die Zahnspange ist Vergangenheit, jetzt zählen andere Themen. Schau dir gemeinsam mit deinen Eltern an, wie du bisher bei SWICA versichert warst. Überlegt zusammen: Was ist aktuell versichert? Brauchst du das überhaupt noch? Oder fehlt vielleicht etwas? Wir unterstützen dich und deine Eltern gerne bei allen Fragen und beraten euch persönlich, damit dein Versicherungsschutz optimal zu deiner neuen Lebensphase passt.
Bitte beachte: Wenn du deine Zusatzversicherung reduzierst oder kündigst, ist ein späterer Neuabschluss oder eine spätere Erhöhung nicht garantiert. In diesem Fall erfolgt eine erneute Risikoprüfung, die von deinem künftigen Gesundheitszustand abhängt.
Auf unserer FAQ-Seite für junge Erwachsene findest du hilfreiche Antworten zu vielen weiteren Themen. Dort erfährst du zum Beispiel, wie du bei deiner Krankenversicherung Kosten sparen kannst, was bei einem Umzug für das Studium oder die Ausbildung zu beachten ist oder oder was bei der Krankenversicherung während des Militärdienstes gilt. Schau vorbei und informiere dich einfach und unkompliziert zu allen wichtigen Fragen, die dich in dieser Lebensphase beschäftigen.
Du planst eine längere Reise oder ein Auslandssemester? Nicht jeder Aufenthalt im Ausland ist gleich, und auch die Auswirkungen auf deine Krankenversicherung unterscheiden sich. Ob du für einige Monate reist, ein Austauschjahr während des Studiums planst oder deinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegst: Jede Situation bringt eigene Anforderungen und Konsequenzen mit sich.
Gerade während der Ausbildung oder im Studium, etwa wenn du familienversichert bist oder eine spezielle Krankenversicherung für das Studium oder ein Studium im Ausland benötigst, ist eine individuelle Beratung besonders wichtig.
Deshalb empfehlen wir, dass du dich frühzeitig und persönlich beraten lässt. So findest du heraus, welcher Versicherungsschutz – zum Beispiel im Rahmen der Krankenversicherung während der Ausbildung, bei einer Krankenversicherung für das Studium im Ausland – am besten zu deinen Plänen passt. SWICA unterstützt dich dabei persönlich und unkompliziert. Melde dich gerne jederzeit, damit wir gemeinsam die passende Lösung für deine individuelle Situation finden.
Mit den Zusatzversicherungen Completa Top, Completa Forte oder Vivia bist du bei Notfällen im Ausland abgesichert. Wenn du jedoch häufig im Ausland bist, dort sogar deinen Hausarzt hast oder dich gezielt im Ausland behandeln lassen möchtest, empfehlen wir dir folgende Zusatzversicherungen:
So bist du rundum geschützt, egal wo du dich aufhältst. Wir beraten dich gerne persönlich zu den passenden Lösungen.
Die Krankenversicherungswelt spricht ihre eigene Sprache. Wir möchten dich mit ihr vertraut machen und dir so die letzten Unsicherheiten nehmen. Klicke dich durch die verschiedenen Begriffe und bald bist du bestens informiert.
Die Franchise ist ein jährlicher Fixbetrag, den Versicherte bei der Grundversicherung selbst bezahlen, bevor sie von Leistungen profitieren. Erwachsene Versicherte können zwischen verschiedenen Franchisen von CHF 300.– bis zu CHF 2'500.– pro Jahr wählen. Je höher die gewählte Franchise, desto günstiger sind die Prämien. Umgekehrt sind die Prämien höher, wenn die Franchise niedriger gewählt ist.
Die Grundversicherung ist für jede Person, die in der Schweiz wohnhaft ist, obligatorisch und deckt die grundlegenden Bedürfnisse bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Sie ist gesetzlich geregelt und funktioniert bei jeder Schweizer Krankenversicherung nach dem gleichen Prinzip: Nebst Prämie und Leistung spielen auch die Franchise und der Selbstbehalt eine wichtige Rolle.
Zusatzversicherungen können von jeder Krankenversicherung individuell gestaltet werden und dienen als Ergänzung oder Lückenschliesser zur obligatorischen Grundversicherung. Komplementärmedizin, Sehhilfen oder Gesundheitsvorsorge lassen sich damit zum Beispiel mitversichern. Gerade für junge Menschen kann eine Zusatzversicherung sinnvoll sein, etwa wenn du oft Sport treibst, spezielle Leistungen wünschst oder im Ausland unterwegs bist. Die SWICA bietet verschiedene Zusatzversicherungen an, die deinen individuellen Bedürfnissen entsprechen – zum Beispiel für ambulante oder stationäre Behandlungen im Ausland oder für besondere Präventionsangebote.
Das Schweizer Krankenversicherungssystem sieht vor, dass sich Versicherte an ihren Gesundheitskosten beteiligen. Dies geschieht bei der Grundversicherung über die Franchise, den Selbstbehalt und die Prämie – bei stationärer Behandlung zusätzlich über den Spitalkostenbeitrag (CHF 15.– pro Tag). Für die Grundversicherung ist die Art und Weise der Kostenbeteiligung gesetzlich geregelt. Bei der Zusatzversicherung lässt hingegen die Gestaltung Spielraum zu.
Die Prämie ist der Betrag, den Versicherte ihrer Versicherung regelmässig bezahlen müssen. Je umfassender sich jemand versichern lässt, desto höher ist die zu zahlende Prämie. Die Höhe der Prämie wird aber nicht nur durch die Franchise oder die Versicherungsprodukte bestimmt: Auch Alter, Wohnort, Prämienregion und die Erwerbssituation (Unfall-Ein- oder Ausschluss) bestimmen, wie hoch die Krankenversicherungsprämie ausfällt. Bei SWICA bezahlen Frauen und Männer nicht nur bei der Grundversicherung, sondern auch bei vielen Zusatzversicherungen die gleiche Prämie.
Die Police ist der Vertrag mit der Versicherung. Dort wird festgehalten, welche Versicherungsprodukte ausgewählt wurden und wie hoch die Prämie ausfällt. Auch die Vertragsdauer, die Versichertennummer und weitere Angaben zur versicherten Person sind auf der Police ersichtlich. Versicherte erhalten jedes Jahr eine neue Police, weil sich die Höhe der Krankenversicherungsprämien jährlich ändern kann.
Haben deine Gesundheitskosten aus der Grundversicherung die von dir festgelegte Franchise erreicht, übernimmt die Krankenversicherung nun deine Kosten – jedoch nur zu 90 Prozent. Die restlichen 10 Prozent deiner Gesundheitskosten, den Selbstbehalt, trägst du selbst. Wenn diese 10-Prozent-Beträge innerhalb eines Kalenderjahres CHF 700.– erreichen, übernimmt die Krankenversicherung bis Ende Jahr schliesslich deine gesamten Gesundheitskosten.
Von Leistungen spricht man, wenn die Krankenversicherung deine Gesundheitskosten ganz oder teilweise übernimmt. Das gilt im Krankheitsfall, bei einem Unfall, während der Mutterschaft und auch bei gewissen Vorsorgeuntersuchungen oder gesundheitsfördernden Massnahmen.
Die Leistungen aus der Grundversicherung sind gesetzlich geregelt und decken die wichtigsten medizinischen Bedürfnisse ab. Vorsorgeleistungen in der Grundversicherung sind jedoch eher begrenzt. Zudem gibt es – je nach Leistung – auch in der Grundversicherung Maximalbeträge, bis zu denen Kosten übernommen werden.
Leistungen aus Zusatzversicherungen gehen über das gesetzliche Minimum hinaus und bieten dir zusätzliche Sicherheit. Auch hier gelten für viele Angebote maximale Leistungsbeträge.
Du hast noch offene Fragen oder ein ganz bestimmtes Anliegen? Unter diesem Link beantwortet SWICA die häufigsten Fragen von jungen Erwachsenen, was zu beachten ist bei der Krankenkasse während des Studiums, der Ausbildung oder des Militärdienstes – vielleicht ist auch deine Frage dabei.