
Du fragst dich, was das Militäraufgebot für deine Krankenversicherung bedeutet? Oder planst du einen Auslandaufenthalt und willst wissen, was du beachten musst? Bist du unsicher, ob deine aktuelle Police noch zu dir passt? Solche und viele weitere Fragen beantwortet SWICA dir und deinen Eltern auf dieser Seite.
Mit dem 18. Geburtstag ändert sich vieles, auch in der Krankenversicherung. Als junge erwachsene Person kannst Du Deine eigene Police wählen und profitierst von massgeschneiderten Angeboten. Wir beraten Dich gerne, damit Du genau die Versicherungslösung findest, die zu Deinem neuen Lebensabschnitt passt.
Wie viel teurer es genau wird, können wir dir erst im Oktober mitteilen, wenn die neuen Prämien feststehen. In der Regel verdoppelt sich die Prämie jedoch oder steigt sogar noch stärker – abhängig von deinen gewählten Versicherungsprodukten, der Höhe der Franchise und deinem Wohnort.
Die Prämien steigen wegen des sogenannten Altersgruppenwechsels. Du wechselst nach deinem 18. Geburtstag bis zu deinem 26. Geburtstag von der Kategorie «Kinder» zur Gruppe «junge Erwachsene». Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) sieht vor, Familien mit minderjährigen Kindern finanziell zu entlasten. Deshalb gibt es Prämienrabatte für Kinder und Jugendliche. Mit der Volljährigkeit entfällt der Kinderrabatt. Bis zum 25. Altersjahr unterstützen wir alle jungen Erwachsenen mit einer Jugendprämie.
SWICA empfiehlt keine speziellen Produkte ausschliesslich für junge Erwachsene. Grundsätzlich raten wir allen Versicherten zu den Zusatzversicherungen Completa Top, Praevita und unsere Spitalzusatzversicherungen, beispielsweise Hospita Halbprivat Flex. Diese schliessen Lücken der obligatorischen Grundversicherung und unterstützen einen gesundheitsfördernden Lebensstil mit attraktiven Beiträgen – etwa für ein Fitness-Abo, Yoga-Kurse oder zahlreiche weitere Sportarten.
Das kommt auf deine persönliche Gesundheitssituation an. Als Faustregel gilt: Eine tiefe Franchise (CHF 300.–) lohnt sich erst, wenn deine jährlichen Gesundheitskosten CHF 1500.– oder mehr betragen. Bist du gesund und musst fast nie zur Ärztin oder zum Arzt, lohnt sich die hohe Franchise (CHF 2500.–), so zahlst du weniger Prämien. Beachte aber: Bein einer hohen Franchise musst du im Ernstfall die finanzielle Möglichkeit haben, dich entsprechend an den Kosten zu beteiligen.
Die möglichen Franchisen sind CHF 300.–, 500.–, 1000.–, 1500.–, 2000.– oder 2500.–. Du kannst den Betrag deinen Bedürfnissen entsprechend jedes Kalenderjahr anpassen. Die Meldung für den Abschluss einer tieferen Franchise muss spätestens bis zum 30. November bei SWICA eintreffen, für den Abschluss einer höheren Franchise bis spätestens 31. Dezember.
Falls du im Hausarztmodell versichert bist, denke daran, deinen Arztwechsel zu melden. Hier kannst du SWICA deinen neuen Hausarzt mitteilen:
Welche Versicherungsprodukte du aktuell hast, findest du in deiner aktuellen Police. Wahrscheinlich ist es auch für deine Eltern schon eine Weile her, seit sie die passenden Produkte für dich ausgewählt haben. Deine Lebenssituation hat sich verändert – und das sollte sich auch in deinem Versicherungsschutz widerspiegeln. Bei Fragen zu Produkten oder zur Versicherungsdeckung ist SWICA gerne telefonisch oder im persönlichen Gespräch für dich da.
Ab dem 1. Januar nach deinem 18. Geburtstag zählst du nicht mehr zur Altersgruppe «Kinder», sondern bis zu deinem 26. Geburtstag zur Altersgruppe «junge Erwachsene» und erhältst keinen Familienrabatt für Kinder und Jugendliche mehr.
Sobald Du nicht mehr über die Familienpolice versichert bist, verwaltest Du Deine Versicherung selbst. Das gibt Dir volle Kontrolle über Deine Gesundheitsdaten und Deine Versicherungsleistungen.
Nein, SWICA nimmt die Policentrennung in der Regel nur auf deinen Wunsch hin vor. Übermittelst du SWICA diesbezüglich keine Entscheidung, bleibst du vorerst Teil der Familienpolice.
Nicht automatisch. Mit dem Altersgruppenwechsel kannst du wählen, ob du eine eigene Police möchtest oder weiterhin Teil der Familienpolice bleibst. Solange SWICA keinen Entscheid von dir erhält, bleibst du vorerst in der Familienpolice.
Damit du die Abläufe rund um die Krankenversicherung kennenlernst und Schritt für Schritt eigenständig wirst, empfiehlt dir SWICA eine eigene Police. Mit der Volljährigkeit trägst du ohnehin die rechtliche Verantwortung für deinen Versicherungsschutz.
Mit einer eigenen Police kannst du ein persönliches Konto für Gutschriften – zum Beispiel für ein Fitness-Abo – hinterlegen und hast alleinigen Zugriff auf deine Daten. Falls deine Eltern weiterhin deine Krankenversicherung betreuen sollen, kannst du ihnen dafür eine Vollmacht erteilen.
Bleibst du Teil der Familienpolice, können sich deine Eltern weiterhin – in gewissem Umfang* – um deine Krankenversicherung kümmern. Du kannst jedoch kein eigenes Gutschriften-Konto hinterlegen und deine Gesundheitsdaten sind nicht ausschliesslich für dich einsehbar. Deine Eltern erhalten beispielsweise Einblick, wann und wo du in Behandlung warst.
*Über besonders schützenswerte Daten erhalten Eltern volljähriger Kinder keine Auskunft.
Nein. Die Prämie kommt unabhängig der Policenkonstellation zustande. Wenn du innerhalb der Familienpolice von einem Kollektivrabatt auf SWICA-Zusatzversicherungen profitierst (beispielsweise über den Arbeitgeber deiner Mutter oder deines Vaters), fällt dieser aber beim Wechsel auf die eigene Police weg.
Ja, das geht. Spätestens wenn du von zu Hause ausziehst, muss SWICA aber die Policen trennen – es sei denn, du bist Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter und weiterhin bei deinen Eltern gemeldet.
Da du nun volljährig bist (oder es bald wirst), können deine Eltern ab dem kommenden Kalenderjahr nicht mehr uneingeschränkt über deine Krankenversicherung verfügen. Bleibst du Teil der Familienpolice, können sie sich weiterhin eingeschränkt* um deine Krankenversicherung kümmern. Entscheidest du dich für eine eigene Police und möchtest trotzdem die Unterstützung deiner Eltern, kannst du einem Elternteil eine Vollmacht erteilen.
*Für besonders schützenswerte Daten erhalten Eltern volljähriger Kinder keine Auskunft.
Sofern du noch Teil der Familienpolice bist, sehen deine Eltern in Form der Leistungsabrechnungen wann und wo du in Behandlung warst. Über besonders schützenswerte Daten (beispielsweise Grund der Behandlung) erteilt SWICA deinen Eltern keine Auskunft. Wenn du deine eigene Police hast, siehst nur du deine Daten – es sei denn, du hast einem Elternteil eine umfangreiche Vollmacht erteilt.
Ja, das ist möglich, sofern du dich für eine eigene Police entscheidest. So kannst du deine gewünschte Zahlungsmethode festlegen und unabhängig davon ein Konto für Gutschriften hinterlegen. Die Zahlungsart oder das Zahlungskonto und auch das Konto für Gutschriften kannst du zu jedem beliebigen Zeitpunkt online anpassen.
Du hast verschiedene Möglichkeiten, um bei deiner Krankenversicherung zu sparen:
Hier findest du die ausführlichen Spartipps.
Das ist möglich. Wer mit wenig Geld auskommen muss, hat gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) unter Umständen Anspruch auf Prämienverbilligung. Gerade junge Erwachsene wie Schülerinnen und Schüler, Studierende oder Auszubildende verfügen oft über kein oder nur ein geringes Einkommen. Dein Anspruch wird in der Regel unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse deiner Eltern berechnet. Das Verfahren zur Beantragung der Prämienverbilligung ist je nach Kanton unterschiedlich geregelt.
Ein Umzug, zum Beispiel in die erste eigene Wohnung, oder ein längerer Aufenthalt im Ausland bringt neue Anforderungen an deine Versicherung mit sich. Wir unterstützen dich, damit du auch in dieser Zeit umfassend geschützt bist.
Du darfst SWICA deine neue Adresse online mitteilen. Zudem nimmt SWICA spätestens dann die Policentrennung vor, da du nach dem Umzug nicht mehr im gleichen Haushalt wie deine Eltern wohnen wirst. Ausgenommen davon sind Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter: In diesem Fall kannst du auch weiter Teil der Familienpolice bleiben und bei Bedarf einfach deine Korrespondenzadresse ändern.
Wenn du weiter wegziehst, kann es sein, dass dein neuer Wohnort in einer anderen Prämienregion liegt. Die Schweiz ist in verschiedene Prämienregionen unterteilt, in denen die Prämien unterschiedlich hoch sind. Deshalb kann sich deine Prämienrechnung verändern.
Hast du eines der Grundversicherungsmodelle Favorit Casa oder Favorit Santé abgeschlossen, muss deine Hausärztin, dein Hausarzt oder dein Gesundheitszentrum im Wohn- oder Arbeitskanton gemeldet sein. Das solltest du bei einem Umzug in einen anderen Kanton berücksichtigen.
Auslandaufenthalt ist nicht gleich Auslandaufenthalt. Eine mehrmonatige Reise, ein Auslandjahr im Rahmen des Studiums, Wohnsitzverlegung ins Ausland auf unbestimmte Zeit – sie haben unterschiedliche Konsequenzen für die Krankenversicherung. SWICA empfiehlt für diese Fälle eine individuelle Beratung. Nimm hier gerne jederzeit Kontakt auf. Erste Informationen zu Versicherungsprodukten, die in Verbindung mit verschiedenen Auslandaufenthalten stehen, findest du in unserer Übersicht für Auslandsaufenthalte.
Du beginnst ein Studium oder eine Ausbildung? Wir zeigen Dir, wie Du optimal versichert bleibst – auch bei einem Wechsel des Wohnorts oder beim Start in eine neue Stadt.
Da du während deiner Ausbildung üblicherweise mehr als acht Stunden pro Woche arbeitest, bist du über deinen Arbeitgeber gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Das heisst, du brauchst diesen Schutz nicht mehr von SWICA und kannst die Unfalldeckung von deiner Krankenversicherung ausschliessen. Falls du nach deiner Ausbildung eine Arbeitspause einlegst, denke daran, die Unfalldeckung bei SWICA wieder einzuschliessen. Das kannst du jederzeit einfach online erledigen.
Zudem kannst du prüfen, ob dein Ausbildungsbetrieb eine Versicherung bei SWICA abgeschlossen hat. Ist dies der Fall, kannst du als Angestellte oder Angestellter von Rabatten auf ausgewählte Zusatzversicherungen profitieren.
Beachte, dass du die Unfalldeckung bei SWICA weiterhin einschliessen solltest. Bist du nicht mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber angestellt, bist du nicht über deinen Arbeitgeber gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Sobald du eine entsprechende Anstellung hast, kannst du den Unfallschutz bei SWICA jederzeit unkompliziert online ausschliessen.
Gratulation! Falls du anfängst zu arbeiten, kannst du die Unfalldeckung bei SWICA in der Grundversicherung ausschliessen. Denn falls du mehr als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber angestellt bist, ist der Nichtberufs- und Berufsunfall über ihn gedeckt.
Wenn du für mehr als 60 Tage im Militär- oder Zivildienst sein wirst, kannst du die Grundversicherung sistieren (= pausieren). Der Bund übernimmt die Kosten für diese Zeit. Das heisst, dass dir SWICA für diese Zeit nur die Kosten der etwaigen Zusatzversicherung in Rechnung stellt. Damit wir alles in die Wege leiten können, benötigen wir im Vorfeld den Marschbefehl oder das Aufgebot für den Zivildienst. Du kannst SWICA eine Kopie via App, E-Mail oder Postweg zustellen. Alternativ nutzt du dieses Online-Formular.