Mit SWICA Vivia ergänzen Sie Ihre Grundversicherung kostengünstig. Dank Vivia sind Sie in der Schweiz und im Ausland gut geschützt – etwa bei Notfall- und Verlegungstransporten sowie notfallbedingten Behandlungen im Ausland.
Der Versicherungsabschluss für SWICA Vivia ist ab dem 29. September 2026 auch im Prämienrechner möglich.
Der Abschluss kann ab 19 Jahren erfolgen. Massgebend ist der 1. Januar des Jahres, in dem die versicherte Person ihren 19. Geburtstag erreicht. Der Versicherungsbeginn ist in jedem Fall frühestens per 1. Januar 2027 möglich.
Sie Ihre Grundversicherung günstig ergänzen möchten.
Sie sich gegen Kosten für Notfall- und Verlegungstransporte sowie Such- und Bergungsaktionen absichern möchten.
Ihnen umfassender Schutz bei Notfällen im Ausland und eine Personenassistance rund um die Uhr wichtig sind.
Sie Beiträge an Schutz- und Reiseschutzimpfungen sowie an Medikamenten wünschen.
Sie Zusatzkosten für Neugeborene während des Wochenbettaufenthalts absichern möchten.
Sie bei Spitalaufenthalten in der allgemeinen Abteilung von SWICA-anerkannten Spitälern in der ganzen Schweiz abgesichert sein wollen.
Vivia ergänzt die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung, damit Sie umfassender abgesichert sind.
Alle Leistungen sehen Sie in der folgenden Übersicht.
Hier sehen Sie, wie die Leistungen der Zusatzversicherung Vivia die Leistungen Ihrer Grundversicherung optimieren und ergänzen.
| Leistung | Leistungen aus der Grundversicherung | Leistungen aus der Zusatzversicherung Vivia |
|---|---|---|
| Medikamente | Gemäss gesetzlichen Arzneimittellisten (Anwendung innerhalb der Indikation) mit ärztlicher Verordnung | 50 % bis CHF 200.– pro Jahr |
| Spitalaufenthalt | Allgemeine Abteilung in Spitälern auf der Spitalliste des Wohn oder Standortkantons gemäss Tarif des Wohnkantons | Volle Deckung in der allgemeinen Abteilung von SWICA-anerkannten Spitälern in der Schweiz (Karenzfrist von 90 Tagen). |
| Mutterschaft | Schwangerschaftsleistungen nach der gesetzlichen Leistungsverordnung ohne Kostenbeteiligung; Krankheitsbehandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit 8 Wochen nach der Geburt ohne Kostenbeteiligung | Zusatzkosten für das Neugeborene während des Wochenbettaufenthaltes (Karenzfrist von 360 Tagen). |
| Schutz- und Reiseschutzimpfungen | Impfungen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung | 90 % bis CHF 200.– pro Jahr |
| Notfalltransporte/ medizinisch indizierte Transporte, Such-/ Bergungsaktionen | 50 % bis CHF 500.– an medizinisch indizierte Transporte; 50 % bis CHF 5000.– an Notfalltransporte in der Schweiz | - Notfall- und Verlegungstransporte in der Schweiz und im Ausland, 90 % bis CHF 20 000.– pro Jahr - Such- und Bergungsaktionen in der Schweiz zu 90 % bis CHF 20 000.– pro Jahr und im Ausland zu 90 % bis CHF 50 000.– pro Jahr |
| Auslandsbehandlung | Bei Notfällen werden die Kosten, bis max. zum doppelten Betrag übernommen, die bei einer Behandlung in der Schweiz vergütet würden | - Volle Deckung für ambulante und stationäre Behandlungen bei Notfällen (private Spitalklasse für die ersten 3 Reisemonate). - Personenassistance im Ausland inklusive – 365 Tage im Jahr rund um die Uhr. |
| Gesundheitsrechtsschutz | _ | Rechtsschutz für haftpflichtrechtliche und versicherungsrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Gesundheitsschädigung in Europa (bis max. CHF 300'000.– pro Rechtsfall) und ausserhalb Europas (bis max. CHF 150'000.– pro Rechtsfall). |
Die verschiedenen Zusatzversicherungen von SWICA ergänzen den Schutz von Vivia optimal.
Wir engagieren uns ganzheitlich und unterstützen Sie nicht nur mit umfassenden Versicherungsangeboten, sondern auch mit wertvollen Gesundheitsleistungen und Services wie dem persönlichen Kundendienst rund um die Uhr.