SWICA Vivia: Notfall- und Verlegungstransporte, notfallmässige Auslandsbehandlungen

Mit SWICA Vivia ergänzen Sie Ihre Grundversicherung kostengünstig. Dank Vivia sind Sie in der Schweiz und im Ausland gut geschützt – etwa bei Notfall- und Verlegungstransporten sowie notfallbedingten Behandlungen im Ausland.

Wichtig zu wissen

Der Versicherungsabschluss für SWICA Vivia ist ab dem 29. September 2026 auch im Prämienrechner möglich.

Der Abschluss kann ab 19 Jahren erfolgen. Massgebend ist der 1. Januar des Jahres, in dem die versicherte Person ihren 19. Geburtstag erreicht. Der Versicherungsbeginn ist in jedem Fall frühestens per 1. Januar 2027 möglich.

Wo SWICA Vivia Ihre Gesundheitsleistungen optimiert

SWICA Vivia erweitert Ihren Versicherungsschutz bei Notfalltransporten in der Schweiz und im Ausland, bei Notfallbehandlungen im Ausland sowie bei Medikamenten und Impfungen.

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Notfall- und Verlegungstransporte sowie Such- und Bergungsaktionen

Werden in der Schweiz und im Ausland übernommen.

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Auslandsbehandlungen

Volle Deckung für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen sowie Personenassistance im Ausland.

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Schutzimpfungen, Reiseschutzimpfungen und Medikamente

Beiträge an Ihre Impfungen und Medikamente.

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Mutterschaft

Zusatzkosten für das Neugeborene während des Wochenbettaufenthaltes werden übernommen.

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Spitalaufenthalt

Volle Deckung in der allgemeinen Abteilung von SWICA-anerkannten Spitälern in der ganzen Schweiz.

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Gesundheitsrechtsschutz

Rechtsschutz weltweit bei haftpflicht- und versicherungsrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Gesundheitsschädigungen.

SWICA Vivia passt zu Ihnen, wenn…

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    Sie Ihre Grundversicherung günstig ergänzen möchten.

  • SWICA_Icon_Health_heart-rate_herz_RGB_Black

    Sie sich gegen Kosten für Notfall- und Verlegungstransporte sowie Such- und Bergungsaktionen absichern möchten.

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    Ihnen umfassender Schutz bei Notfällen im Ausland und eine Personenassistance rund um die Uhr wichtig sind.

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    Sie Beiträge an Schutz- und Reiseschutzimpfungen sowie an Medikamenten wünschen.

  • SWICA_Icon_Health_heart-rate_herz_RGB_Black

    Sie Zusatzkosten für Neugeborene während des Wochenbettaufenthalts absichern möchten.

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    Sie bei Spitalaufenthalten in der allgemeinen Abteilung von SWICA-anerkannten Spitälern in der ganzen Schweiz abgesichert sein wollen.

Ihre Vorteile mit SWICA Vivia

Vivia ergänzt die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung, damit Sie umfassender abgesichert sind. 

  • Notfall- und Verlegungstransporte: Wir unterstützen Sie bei den Kosten für Notfall- und Verlegungstransporte in der Schweiz und im Ausland, damit Sie im Ernstfall optimal versorgt sind.
  • Such- und Bergungsaktionen: Wir unterstützen Sie bei den Kosten für Such- und Bergungsaktionen in der Schweiz und im Ausland – für Ihre Sicherheit auch in unvorhergesehenen Situationen.
  • Auslandsbehandlung: Volle Deckung für ambulante und stationäre Behandlungen bei Notfällen in der privaten Spitalklasse für die ersten drei Reisemonate. Die Personenassistance im Ausland ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr für Sie da.
  • Schutz- und Reiseschutzimpfungen: Wir unterstützen Sie bei den Kosten für Schutz- und Reiseschutzimpfungen, damit Sie bestens geschützt unterwegs sind.
  • Medikamente: Wir unterstützen Sie bei den Kosten für ärztlich verordnete Medikamente und Impfungen.
  • Mutterschaft: Wir übernehmen Zusatzkosten für das Neugeborene während des Wochenbettaufenthalts.
  • Spitalaufenthalt: Volle Deckung in der allgemeinen Abteilung von SWICA-anerkannten Spitälern in der Schweiz.
  • Gesundheitsrechtsschutz: Wir bieten weltweiten Rechtsschutz bei haftpflicht- und versicherungsrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Gesundheitsschädigungen.

Alle Leistungen sehen Sie in der folgenden Übersicht.


 

Leistungen SWICA Vivia im Detail

Hier sehen Sie, wie die Leistungen der Zusatzversicherung Vivia die Leistungen Ihrer Grundversicherung optimieren und ergänzen.

LeistungLeistungen aus der GrundversicherungLeistungen aus der Zusatz­versiche­rung Vivia
MedikamenteGemäss gesetzlichen Arzneimittellisten 
(Anwendung innerhalb der Indikation) 
mit ärztlicher Verordnung
50 % bis CHF 200.– pro Jahr
SpitalaufenthaltAllgemeine Abteilung in Spitälern auf der 
Spitalliste des Wohn­ oder Standortkantons 
gemäss Tarif des Wohnkantons
Volle Deckung in der allgemeinen Abteilung
von SWICA-anerkannten Spitälern in
der Schweiz (Karenzfrist von 90 Tagen).
MutterschaftSchwangerschaftsleistungen nach 
der gesetzlichen Leistungsverordnung
ohne Kostenbeteiligung; Krankheitsbehandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit 8 Wochen 
nach der Geburt ohne Kostenbeteiligung
Zusatzkosten für das Neugeborene
während des Wochenbettaufenthaltes
(Karenzfrist von 360 Tagen).
Schutz- und ReiseschutzimpfungenImpfungen im Rahmen der gesetzlichen 
Leistungsverordnung
90 % bis CHF 200.– pro Jahr
Notfalltransporte/
medizinisch indizierte 
Transporte, Such-/
Bergungsaktionen
50 % bis CHF 500.– an medizinisch 
indizierte Transporte; 50 % bis CHF 5000.– 
an Notfalltransporte in der Schweiz
- Notfall- und Verlegungstransporte in
der Schweiz und im Ausland, 90 %
bis CHF 20 000.– pro Jahr
- Such- und Bergungsaktionen in der
Schweiz zu 90 % bis CHF 20 000.– 
pro Jahr und im Ausland zu 90 %
bis CHF 50 000.– pro Jahr
AuslandsbehandlungBei Notfällen werden die Kosten, bis max. zum 
doppelten Betrag übernommen, die bei einer 
Behandlung in der Schweiz vergütet würden
- Volle Deckung für ambulante und stationäre Behandlungen bei Notfällen (private Spitalklasse für die ersten 3 Reisemonate).
- Personenassistance im Ausland inklusive – 365 Tage im Jahr rund um die Uhr.
Gesundheitsrechtsschutz_Rechtsschutz für haftpflichtrechtliche und
versicherungsrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Gesundheitsschädigung in Europa (bis max. CHF 300'000.– pro Rechtsfall) und ausserhalb Europas (bis max. CHF 150'000.– pro Rechtsfall).

 

So ergänzen Sie die Zusatzversicherung Vivia

Die verschiedenen Zusatzversicherungen von SWICA ergänzen den Schutz von Vivia optimal.

Ihre Vorteile mit SWICA

Wir engagieren uns ganzheitlich und unterstützen Sie nicht nur mit umfassenden Versicherungsangeboten, sondern auch mit wertvollen Gesundheitsleistungen und Services wie dem persönlichen Kundendienst rund um die Uhr.

Häufige Fragen zur SWICA Zusatzversicherung Vivia

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Jetzt Beratung bis 21 Uhr

Profitieren Sie von einer umfassenden Versicherungsberatung. Die SWICA-Mitarbeitenden sind gerne von Montag bis Freitag für Sie da – telefonisch auch nach Feierabend bis 21 Uhr. Auf Wunsch mittels Online-Videoberatung.

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