Sie Ihre Grundversicherung günstig ergänzen möchten.
Sie sich gegen Kosten für Notfall- und Verlegungstransporte sowie Such- und Bergungsaktionen absichern möchten.
Ihnen umfassender Schutz bei Notfällen im Ausland und eine Personenassistance rund um die Uhr wichtig sind.
Sie Beiträge an Schutz- und Reiseschutzimpfungen sowie an Medikamenten wünschen.
Sie Zusatzkosten für Neugeborene während des Wochenbettaufenthalts absichern möchten.
Sie bei Spitalaufenthalten in der allgemeinen Abteilung von SWICA-anerkannten Spitälern in der ganzen Schweiz abgesichert sein wollen.
Hier sehen Sie, wie die Leistungen der Zusatzversicherung Vivia die Leistungen Ihrer Grundversicherung optimieren und ergänzen.
| Leistung | Leistungen aus der Grundversicherung | Leistungen aus der Zusatzversicherung Vivia |
|---|---|---|
| Medikamente | Gemäss gesetzlichen Arzneimittellisten (Anwendung innerhalb der Indikation) mit ärztlicher Verordnung | 50 % bis CHF 200.– pro Jahr |
| Spitalaufenthalt | Allgemeine Abteilung in Spitälern auf der Spitalliste des Wohn oder Standortkantons gemäss Tarif des Wohnkantons | Volle Deckung in der allgemeinen Abteilung von SWICA-anerkannten Spitälern in der Schweiz (Karenzfrist von 90 Tagen). |
| Mutterschaft | Schwangerschaftsleistungen nach der gesetzlichen Leistungsverordnung ohne Kostenbeteiligung; Krankheitsbehandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit 8 Wochen nach der Geburt ohne Kostenbeteiligung | Zusatzkosten für das Neugeborene während des Wochenbettaufenthaltes (Karenzfrist von 360 Tagen). |
| Schutz- und Reiseschutzimpfungen | Impfungen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung | 90 % bis CHF 200.– pro Jahr |
| Notfalltransporte/ medizinisch indizierte Transporte, Such-/ Bergungsaktionen | 50 % bis CHF 500.– an medizinisch indizierte Transporte; 50 % bis CHF 5000.– an Notfalltransporte in der Schweiz | - Notfall- und Verlegungstransporte in der Schweiz und im Ausland, 90 % bis CHF 20 000.– pro Jahr - Such- und Bergungsaktionen in der Schweiz zu 90 % bis CHF 20 000.– pro Jahr und im Ausland zu 90 % bis CHF 50 000.– pro Jahr |
| Auslandsbehandlung | Bei Notfällen werden die Kosten, bis max. zum doppelten Betrag übernommen, die bei einer Behandlung in der Schweiz vergütet würden | - Volle Deckung für ambulante und stationäre Behandlungen bei Notfällen (private Spitalklasse für die ersten 3 Reisemonate). - Personenassistance im Ausland inklusive – 365 Tage im Jahr rund um die Uhr. |
| Gesundheitsrechtsschutz | _ | Rechtsschutz für haftpflichtrechtliche und versicherungsrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Gesundheitsschädigung in Europa (bis max. CHF 300'000.– pro Rechtsfall) und ausserhalb Europas (bis max. CHF 150'000.– pro Rechtsfall). |