Leistungen in der Zusatzversicherung COMPLETA TOP
Alle Leistungen der Ambulantversicherung COMPLETA TOP finden Sie hier im Detail beschrieben. COMPLETA TOP kann mit den Leistungen der Zusatzversicherungen COMPLETA PRAEVENTA, OPTIMA und SUPPLEMENTA ergänzt werden.
Kostenbeteiligung in der Grundversicherung:
Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
Kostenbeteiligung in der COMPLETA TOP oder COMPLETA FORTE:
Bei diesen Leistungen können erwachsene Versicherte gemäss AVB und ZB zwischen keiner Franchise oder einer Franchise von CHF 600.– wählen. Für Kinder bis zum 18. Altersjahr wird keine Franchise erhoben. Für alle Versicherten wird ein Selbstbehalt von 10% (max. CHF 700.– für Erwachsene bzw. CHF 350.– für Kinder) erhoben. Eine in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bereits erbrachte Kostenbeteiligung wird angerechnet (siehe Beispiel «SWICA-Vorteil»).
Versicherungsberatung bis 21 Uhr
Profitieren Sie von einer umfassenden Versicherungsberatung: Die SWICA-Mitarbeitenden beantworten Ihre Fragen gerne von Montag bis Freitag, telefonisch auch nach Feierabend bis 21 Uhr. Gratisnummer: 0800 80 90 80Termin online reservieren Prämie berechnen