
Nach dem Zuzug in die Schweiz müssen Sie innerhalb von drei Monaten eine Grundversicherung abschliessen. Mit der passenden Franchise und individuell gewählten Zusatzversicherungen sind Sie von Anfang an rundum abgesichert und können sich sorgenfrei auf Ihr neues Leben konzentrieren.
Paula kommt aus München, ist 32 Jahre alt und arbeitet als Lehrerin. Als sie das Jobangebot aus St. Gallen annimmt, überwiegt die Freude. Der Umzug in die Schweiz fühlt sich wie ein grosser, lang ersehnter Schritt an – beruflich wie privat.
Doch kaum ist sie in der Schweiz angekommen, tauchen die ersten Fragen auf:
Paula ist neu in der Schweiz und merkt schnell: Die Krankenkasse ist eine der wichtigsten organisatorischen Aufgaben nach dem Umzug.
Bei der Anmeldung erfährt Paula, dass in der Schweiz eine Krankenversicherungspflicht besteht. Ab dem Datum ihres Zuzugs hat sie drei Monate Zeit, eine Grundversicherung abzuschliessen. Was sie beruhigt: Der Versicherungsschutz gilt rückwirkend ab dem Tag, an dem sie offiziell neu in der Schweiz gemeldet ist. Selbst wenn sie die Grundversicherung erst einige Wochen später abschliesst, ist sie ab ihrem Eintrittsdatum abgesichert. Sie muss aber auch die Prämien rückwirkend bezahlen. Paula beschliesst, sich sofort mit dem Thema auseinanderzusetzen, statt die Frist auszureizen.
Beim Zuzug in die Schweiz ist es wichtig zu wissen, wie das Gesundheitssystem funktioniert. Alle Personen müssen eine obligatorische Grundversicherung abschliessen, die die medizinische Grundversorgung abdeckt. Zusätzlich gibt es freiwillige Spitalversicherungen für mehr Komfort und Wahlfreiheit sowie Zusatzversicherungen für Leistungen über die Grundversorgung hinaus, zum Beispiel Prävention, alternative Heilmethoden oder erweiterte Auslandsdeckung.
Ein Gespräch mit einer Arbeitskollegin aus St. Gallen regt Paula zum Nachdenken an. Nach einem Unfall musste ihre Kollegin hohe Zusatzkosten selbst tragen, da diese nicht vollständig durch die Grundversicherung abgedeckt waren. Gerade wer neu in der Schweiz ist, kennt das System oft noch nicht im Detail. Die Grundversicherung sichert die grundlegende medizinische Versorgung – Komfort, freie Spitalwahl oder zusätzliche Leistungen im Ausland sind jedoch nicht automatisch eingeschlossen.
Da Paula sportlich aktiv ist und grossen Wert auf Flexibilität im Falle eines Spitalaufenthaltes legt, informiert sie sich über Zusatzversicherungen wie:
Sie nimmt Kontakt mit SWICA auf und erhält eine Beratung, die individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Als Paula ihre persönliche Offerte erhält, versteht sie schnell: Die Kosten der Krankenversicherung in der Schweiz hängen von mehreren Faktoren ab – insbesondere vom Wohnkanton, der gewählten Franchise und dem Versicherungsmodell der Grundversicherung.
Gerade beim Zuzug in die Schweiz ist es wichtig, diese Unterschiede zu kennen, um die Prämien realistisch einschätzen zu können.
Eine transparente Offerte hilft dabei, die passende Balance zwischen Kosten und Sicherheit zu finden – besonders für Ausländer, die sich neu im Schweizer Gesundheitssystem orientieren.
Die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz ist für alle Personen – auch für Ausländer beim Zuzug – verpflichtend. Sie schützt Sie umfassend bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft und deckt alle grundlegenden medizinischen Leistungen ab.
Bei SWICA profitieren Sie von sieben Versicherungsmodellen, die Ihnen ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis ermöglichen. Der Unterschied zwischen den Modellen liegt ausschliesslich in der ersten Anlaufstelle im Krankheitsfall. Das kann Ihr Hausarzt, eine Partnerapotheke von SWICA, die Onlinepraxis santé24 und weitere sein. Wichtig: Der Leistungsumfang der Grundversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Modellen identisch (alle Leistungen im Detail).
Schulmedizinische Behandlungen und Komplementärmedizin
Spitalaufenthalte auf der allgemeinen Abteilung
Notfalltransporte
Auslandsbehandlungen bei Notfällen
SWICA bietet Ihnen als neu Zugezogene den passenden Versicherungsschutz für jede Lebenssituation. Mit zahlreichen Vorteilen unterstützen wir Sie dabei, sich rasch einzuleben und von Anfang an bestens aufgehoben zu sein.
Mehr als Ihre Versicherung: SWICA begleitet Sie ein Leben lang persönlich und kompetent. Von der Gesundheitsförderung über den Krankheitsfall bis hin zu der Frage, wie man gut leben kann, auch wenn man mit einer gesundheitlichen Einschränkung leben muss: SWICA ist als Gesundheitspartner immer an Ihrer Seite. Eine Reihe von Unterstützungsangeboten im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung, in der medizinischen Beratung und für gesundheitlich eingeschränkte Menschen stellt nahtlos sicher, dass Sie sich jederzeit gut aufgehoben fühlen.
Unsere Ärztinnen, Ärzte sowie das medizinische Fachpersonal stehen Ihnen bei gesundheitlichen Fragen rund um die Uhr zur Verfügung, denn manchmal beginnt ein neues Kapitel unerwartet oder mitten in der Nacht – und oft sind es gerade aussergewöhnliche Momente, die besondere Unterstützung brauchen.
Das Angebot von santé24:
Wer aktiv ist oder etwas für die Ernährung oder das Wohlbefinden tut, profitiert bei SWICA jährlich von attraktiven Beiträgen von bis zu 1300 Franken*. Ob Sie Tanzkurse besuchen, Golf oder Tennis spielen, Klettern, ins Fitness, zur Ernährungsberatung oder zur Massagen gehen, ein Achtsamkeitscoaching oder ein Personal Training absolvieren: SWICA unterstützt mit über 100 Angeboten und Kursen aus den Zusatzversicherungen Completa Forte, Praevita und Optima so viele verschiedene Aktivitäten wie sonst kaum eine Krankenversicherung.
SWICA unterstützt Sie aus der Zusatzversicherung Completa Forte mit 90 % der Kosten, jedoch mit maximal 500 Franken pro Kalenderjahr (bis 300 Franken pro Vorsorgeart). Aus Praevita werden zusätzlich 50 % der Kosten bis 500 Franken pro Jahr (bis 300 Franken pro Vorsorgeart) übernommen. Die Zusatzversicherung Optima deckt 90 % der darüberhinausgehenden Kosten, jedoch maximal 300 Franken pro Kalenderjahr. So können sich Präventionsbeiträge bis 1300 Franken pro Jahr ergeben.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne für Sie da und beraten Sie kompetent. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Ob Rechnungen einreichen, den Franchisebetrag prüfen oder jederzeit Ihre aktuellen Leistungs- und Prämienabrechnungen einsehen: mySWICA bündelt alle wichtigen Informationen digital an einem Ort und ist sowohl als App als auch über den Computer zugänglich. So haben Sie rund um die Uhr Zugriff auf Ihre Versicherungsdaten, bleiben informiert und behalten den Überblick.
Paula verschafft sich einen Überblick über die Vorteile der SWICA und informiert sich, welche Krankenversicherung in der Schweiz für Ausländer am besten zu ihrer Situation passt.
Nach einer persönlichen Beratung durch den SWICA Kundendienst wählt sie die passende Grund- und Zusatzversicherung und schliesst diese bequem ab – fristgerecht innerhalb der ersten drei Monate nach ihrem Zuzug in die Schweiz.
Mit der Police in der Hand fühlt sich ihr Start in der Schweiz endgültig vollständig an. Sie weiss: Ihre Anmeldung bei der Krankenkasse ist erledigt, und sie ist rundum abgesichert.
So kann sie sich ganz auf das konzentrieren, was wirklich zählt – ihr neues Leben in der Schweiz.
Für alle, die in der Schweiz wohnen, arbeiten oder eine Rente beziehen, ist eine Schweizer Krankenversicherung (Grundversicherung) Pflicht. Es gibt einige wichtige Punkte zu beachten.
Für neu in der Schweiz Lebende, gilt die Versicherungspflicht (Anmeldung Krankenversicherung bei Zuzug in die Schweiz) ab dem Tag ihrer Einreise. Für den Abschluss der Grundversicherung haben Sie drei Monate Zeit. Während diesen drei Monaten entsteht keine Deckungslücke für Neuzuzüger. Wird die Versicherung später abgeschlossen, beginnt die Versicherungsdeckung am Tag des Antragseingang. Es kann somit eine Deckungslücke entstehen und für die Verspätung ist eine Strafprämie zu entrichten.
Alternativmedizin, Fitness, Impfungen, Zähne, Brillen und vieles mehr: Mit unseren Zusatzversicherungen ergänzen Sie Ihre Versicherung nach Ihren individuellen Bedürfnissen und erhalten attraktive Beiträge an Gesundheitsförderungs- und Präventions-Massnahmen.
Wichtig zu wissen: Für den Abschluss einer Zusatzversicherung ist eine Gesundheitsdeklaration erforderlich.
Wer in der Schweiz mehr als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist automatisch gegen Unfälle versichert. Die Versicherung läuft über den Arbeitgeber. Welche Spitalabteilung bei einem Unfall übernommen wird, hängt vom Vertrag des Arbeitgebers ab. Wer im Spital in der halbprivaten oder privaten Abteilung behandelt werden möchte, kann dafür eine Zusatzversicherung abschliessen.
SWICA bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, um Prämien zu sparen:
SWICA zählt seit Jahren zu den Besten – und das nicht ohne Grund. Unsere Versicherten sind besonders zufrieden. Profitieren auch Sie von unseren Leistungen und vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.
Kultur, Freizeit, Bildung, Landessprachen: Hier finden Sie hilfreiche Informationen und nützliche Links, die Ihnen das Einleben bei uns in der Schweiz erleichtern. So können Sie sich rasch orientieren und auf das Wesentliche konzentrieren — Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden.