Sparen in der Grundversicherung: Welches Modell passt zu mir?
Wenn man die Arztwahl freiwillig einschränkt, lassen sich Prämien in der Grundversicherung sparen. Dafür bietet SWICA verschiedene alternative Versicherungsmodelle an. Je nach Situation macht ein anderes Modell Sinn.
Die Grundversicherung deckt die grundlegenden Bedürfnisse bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft ab. Dabei gibt es verschiedene alternative Versicherungsmodelle. Der Unterschied bezieht sich dabei nicht auf den Leistungsumfang – der bei allen Modellen gleich ist –, sondern darauf, an wen man sich bei gesundheitlichen Beschwerden (zuerst) wendet. Wer Wert auf eine uneingeschränkte Arztwahl legt, wählt das Standardmodell. Indem man auf diese Wahlfreiheit verzichtet, kann man Prämien sparen. Aber worin genau bestehen nun die Unterschiede der einzelnen Modelle?
Im Schweizerischen Gesundheitssystem haben Versicherte die Möglichkeit, ihre Ärztin oder ihren Arzt frei zu wählen. Dasselbe gilt für Spezialistinnen und Spezialisten. Wenn diese gemäss dem Krankenversicherungsgesetz eine Zulassung haben, ist die Grundversicherung verpflichtet, die Kosten zu übernehmen – diese Regelung wird auch Vertrags- oder Kontrahierungszwang genannt. Wer Wert auf eine uneingeschränkte Arztwahl legt, wählt das Standardmodell. Diese Freiheit hat aber ihren Preis: Es hat die höchste Prämie unter den Grundversicherungsmodellen.
Eines der bekanntesten Modelle ist das Hausarztmodell. Primäre Ansprechperson ist die Hausärztin oder der Hausarzt. Sie oder ihn können Versicherte aus einem umfangreichen Verzeichnis auswählen. Wenn nötig, können diese anschliessend eine Überweisung an Spezialistinnen, Spezialisten, Therapeutinnen oder Therapeuten veranlassen. Ein solches Modell lohnt sich für Personen, die eine Hausärztin oder einen Hausarzt haben, dieser Person vertrauen und gerne auch weiter in ihrer Betreuung bleiben möchten.
Hierbei wendet man sich bei gesundheitlichen Fragen zuerst an den telemedizinischen Dienst santé24. Dort bieten das medizinische Fachpersonal sowie die Ärztinnen und Ärzte Beratung, Diagnosen und Therapien an, allerdings werden keine Massnahmen vorgeschrieben. Nach Empfehlung oder Absprache mit santé24 können Versicherte die Ärztin oder den Arzt ihrer Wahl aufsuchen.
Mögliche Erstanlaufstellen sind bei diesem Modell santé24 oder eine SWICA-Partnerapotheke. In der Apotheke werden in einem separaten Besprechungszimmer Vorabklärungen getroffen. Kleinere Gesundheitsprobleme können gleich vor Ort gelöst werden. Auch eine direkte Medikamenten-Abgabe ist möglich. In komplizierteren Fällen werden Patientinnen und Patienten an Ärztinnen, Ärzte, Spezialistinnen, Spezialisten oder Spitäler verwiesen. Dabei ist die Wahl zwar beschränkt, Versicherte können aber aus einem umfangreichen Verzeichnis auswählen.
Beim Spital-/Ärztelisten-Modell können Untersuchungen und Behandlungen nur bei Ärztinnen, Ärzten, Spezialistinnen und Spezialisten oder Spitälern durchgeführt werden, die auf einer entsprechenden Liste zu finden sind. Beim Kauf von Medikamenten müssen – wenn verfügbar – kostengünstige Generika-Produkte berücksichtigt werden.
Beim HMO-Modell ist die Erstanlaufstelle eine SWICA-Partnerpraxis, meist handelt es sich dabei um eine Gruppenpraxis. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt verordnet bei Bedarf eine Überweisung. Das Modell lohnt sich, wenn man in der Nähe einer entsprechenden Praxis wohnt und sich dort gut aufgehoben fühlt.
Hier haben Versicherte gleich drei Anlaufstellen: Sie können sich entweder an santé24 oder eine SWICA-Partnerapotheke wenden, oder sie überprüfen ihre Symptome mit dem SymptomCheck von BENECURA, der Gesundheitsapp von SWICA. Falls eine Überweisung an eine Ärztin, einen Arzt, eine Spezialistin, einen Spezialisten oder ein Spital nötig ist, wird aus dem entsprechenden umfangreichen MULTICHOICE-Verzeichnis ausgewählt. Das Modell lohnt sich besonders für digital affine Personen.
Auch hier haben die Versicherten drei Anlaufstellen: santé24, BENECURA oder eine BESTCARE-Partnerpraxis. Überweisungen erfolgen ebenfalls an Leistungserbringer aus dem BESTCARE-Verzeichnis. Um den Datenaustausch zwischen den BESTCARE-Leistungserbringern sicherzustellen und damit eine integriere Versorgung zu gewährleisten, wird die Compassana-App verwendet. Zwei besondere Vorteile stechen bei diesem Modell heraus: Versicherte erhalten kostenfrei ein TytoHome-Gerät zur Verfügung gestellt, das santé24 bei Beratungsgesprächen als Unterstützung bei der Diagnosestellung und Behandlungsempfehlung beiziehen kann. Ausserdem erhalten sie neben dem Prämienrabatt auch einen Rabatt auf den Selbstbehalt: Dieser reduziert sich um 50 Prozent von 700 Franken auf 350 Franken (bei Kindern von 350 Franken auf 175 Franken). Das Modell ist nicht in allen Kantonen verfügbar.
STANDARD: Freie Arztwahl
Im Schweizerischen Gesundheitssystem haben Versicherte die Möglichkeit, ihre Ärztin oder ihren Arzt frei zu wählen. Dasselbe gilt für Spezialistinnen und Spezialisten. Wenn diese gemäss dem Krankenversicherungsgesetz eine Zulassung haben, ist die Grundversicherung verpflichtet, die Kosten zu übernehmen – diese Regelung wird auch Vertrags- oder Kontrahierungszwang genannt. Wer Wert auf eine uneingeschränkte Arztwahl legt, wählt das Standardmodell. Diese Freiheit hat aber ihren Preis: Es hat die höchste Prämie unter den Grundversicherungsmodellen.
CASA: Das Hausarztmodell
Eines der bekanntesten Modelle ist das Hausarztmodell. Primäre Ansprechperson ist die Hausärztin oder der Hausarzt. Sie oder ihn können Versicherte aus einem umfangreichen Verzeichnis auswählen. Wenn nötig, können diese anschliessend eine Überweisung an Spezialistinnen, Spezialisten, Therapeutinnen oder Therapeuten veranlassen. Ein solches Modell lohnt sich für Personen, die eine Hausärztin oder einen Hausarzt haben, dieser Person vertrauen und gerne auch weiter in ihrer Betreuung bleiben möchten.
TELMED: Das Telemedizinmodell
Hierbei wendet man sich bei gesundheitlichen Fragen zuerst an den telemedizinischen Dienst santé24. Dort bieten das medizinische Fachpersonal sowie die Ärztinnen und Ärzte Beratung, Diagnosen und Therapien an, allerdings werden keine Massnahmen vorgeschrieben. Nach Empfehlung oder Absprache mit santé24 können Versicherte die Ärztin oder den Arzt ihrer Wahl aufsuchen.
MEDPHARM: Das Apothekenmodell
Mögliche Erstanlaufstellen sind bei diesem Modell santé24 oder eine SWICA-Partnerapotheke. In der Apotheke werden in einem separaten Besprechungszimmer Vorabklärungen getroffen. Kleinere Gesundheitsprobleme können gleich vor Ort gelöst werden. Auch eine direkte Medikamenten-Abgabe ist möglich. In komplizierteren Fällen werden Patientinnen und Patienten an Ärztinnen, Ärzte, Spezialistinnen, Spezialisten oder Spitäler verwiesen. Dabei ist die Wahl zwar beschränkt, Versicherte können aber aus einem umfangreichen Verzeichnis auswählen.
MEDICA: Das Listenmodell
Beim Spital-/Ärztelisten-Modell können Untersuchungen und Behandlungen nur bei Ärztinnen, Ärzten, Spezialistinnen und Spezialisten oder Spitälern durchgeführt werden, die auf einer entsprechenden Liste zu finden sind. Beim Kauf von Medikamenten müssen – wenn verfügbar – kostengünstige Generika-Produkte berücksichtigt werden.
SANTE: Das HMO-Modell
Beim HMO-Modell ist die Erstanlaufstelle eine SWICA-Partnerpraxis, meist handelt es sich dabei um eine Gruppenpraxis. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt verordnet bei Bedarf eine Überweisung. Das Modell lohnt sich, wenn man in der Nähe einer entsprechenden Praxis wohnt und sich dort gut aufgehoben fühlt.
MULTICHOICE: Das digitale Modell
Hier haben Versicherte gleich drei Anlaufstellen: Sie können sich entweder an santé24 oder eine SWICA-Partnerapotheke wenden, oder sie überprüfen ihre Symptome mit dem SymptomCheck von BENECURA, der Gesundheitsapp von SWICA. Falls eine Überweisung an eine Ärztin, einen Arzt, eine Spezialistin, einen Spezialisten oder ein Spital nötig ist, wird aus dem entsprechenden umfangreichen MULTICHOICE-Verzeichnis ausgewählt. Das Modell lohnt sich besonders für digital affine Personen.
BESTCARE: Das integrierte Modell
Auch hier haben die Versicherten drei Anlaufstellen: santé24, BENECURA oder eine BESTCARE-Partnerpraxis. Überweisungen erfolgen ebenfalls an Leistungserbringer aus dem BESTCARE-Verzeichnis. Um den Datenaustausch zwischen den BESTCARE-Leistungserbringern sicherzustellen und damit eine integriere Versorgung zu gewährleisten, wird die Compassana-App verwendet. Zwei besondere Vorteile stechen bei diesem Modell heraus: Versicherte erhalten kostenfrei ein TytoHome-Gerät zur Verfügung gestellt, das santé24 bei Beratungsgesprächen als Unterstützung bei der Diagnosestellung und Behandlungsempfehlung beiziehen kann. Ausserdem erhalten sie neben dem Prämienrabatt auch einen Rabatt auf den Selbstbehalt: Dieser reduziert sich um 50 Prozent von 700 Franken auf 350 Franken (bei Kindern von 350 Franken auf 175 Franken). Das Modell ist nicht in allen Kantonen verfügbar.
Mit dem Prämienrechner von SWICA erfährt man online mit wenigen Clicks, welche Modelle im Wohnkanton verfügbar sind und wie die individuelle Prämie aussieht.
15.10.2024 / aktuell 4-2024