Seit dem 1. Januar 2026 wird die Zusatzversicherung SWICA Completa Praeventa durch SWICA Praevita ersetzt. Für bestehende Versicherte ändert sich nichts – Ihr Versicherungsschutz und Ihre Leistungen bleiben unverändert bestehen. Ein Neuabschluss von SWICA Completa Praeventa ist jedoch nicht mehr möglich. Bei Fragen zu SWICA Completa Praeventa kontaktieren Sie uns gerne.
Sie medizinische Check-ups zur Früherkennung nutzen möchten.
Sie aktiv in Ihre Gesundheit investieren wollen. SWICA beteiligt sich an Kosten für Aktivitäten aus den Bereichen Bewegung, Ernährung und Wohlbefinden – bis zu CHF 300.– je Vorsorgeart.
Sie Prävention bewusst fördern möchten, statt nur im Krankheitsfall abgesichert zu sein.
Sie umfassenden Impfschutz wünschen.
SWICA Praevita unterstützt Sie dabei, aktiv gesund zu bleiben – mit Beiträgen für diverse Präventionsleistungen im Alltag:
Hier sehen Sie, wie Ihre Grundversicherung, Ihre Zusatzversicherung und Praevita zusammenspielen – und bei was Sie von maximalen Leistungen und voller Deckung profitieren.
Leistung | Leistungen aus der Grundversicherung | Leistungen aus den Zusatzversicherungen Praevita und Completa Top | Leistungen aus den Zusatzversicherungen Praevita und Completa Forte |
|---|---|---|---|
| Medizinische Check-ups | Vorsorgemassnahmen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung; gynäkologische Vorsorge alle 3 Jahre Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. | Zusätzlich zur Grundversicherung 90% bis CHF 500.– pro 3 Jahre, gemäss separater Liste Check-Up VVG Zusammen mit Optima: | Zusätzlich zur Grundversicherung 90% bis CHF 500.– pro 3 Jahre, gemäss separater Liste Check-Up VVG Zusammen mit Optima: |
| Gesundheitsförderung und Prävention | – | Gemäss separater Liste 50% bis CHF 500.– pro Jahr, bis CHF 300.– pro Vorsorgeart (Berechnungsbeispiele) Zusammen mit Optima: | Gemäss separater Liste bis CHF 1000.– pro Jahr, bis CHF 600.– pro Vorsorgeart (Berechnungsbeispiele) Zusammen mit Optima: |
| Schutz- und Reiseschutzimpfungen | Impfungen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. | Zusätzlich zur Grundversicherung 90% bis CHF 200.– pro Jahr Zusammen mit Optima: | Zusätzlich zur Grundversicherung 90% bis CHF 200.– pro Jahr Zusammen mit Optima: |
| Mutterschaft |
| Stillgeld pro Kind von CHF 200.– und zusätzlich Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik; 50% bis CHF 300.– pro Jahr aus Gesundheitsförderung Zusammen mit Optima: | Stillgeld pro Kind von CHF 200.– und zusätzlich Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik; bis CHF 600.– pro Jahr aus Gesundheitsförderung Zusammen mit Optima: |
Kostenbeteiligung in der Completa Top oder Completa Forte:
Bei diesen Leistungen können erwachsene Versicherte gemäss AVB und ZB zwischen keiner Franchise oder einer Franchise von CHF 600.– wählen. Für Kinder bis zum 18. Altersjahr wird keine Franchise erhoben. Für alle Versicherten wird ein Selbstbehalt von 10% (max. CHF 700.– für Erwachsene bzw. CHF 350.– für Kinder) erhoben. Eine in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bereits erbrachte Kostenbeteiligung wird angerechnet (siehe Beispiel «SWICA-Vorteil»).
Sie möchten wissen, wie SWICA Praevita Ihre Leistungen ergänzt oder wann sich die Zusatzversicherung lohnt? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.