Spitalversicherungen - Für eine optimale Behandlung

Die Spitalversicherungen von SWICA sind eine wertvolle Ergänzung zur Grundversicherung. Sie bieten mehr Freiheit bei der Wahl des Spitals und der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes. Zudem ermöglichen sie mehr Komfort und bevorzugten Zugang zu Spitzenmedizin.

In der Schweiz kann man mit SWICA-Spitalversicherungen HOSPITA HALBPRIVAT und HOSPITA PRIVAT das Spital sowie die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt frei wählen. Mit der HOSPITA PRIVAT WELTWEIT erhält man einen bevorzugten Zugang zu renommierten Spezialkliniken und Kompetenzzentren weltweit.
Die privat und halbprivaten Spitalversicherungen bieten neben der freien Arzt- und Spitalwahl weitere Vorteile. Dazu gehören beispielsweise kürzere Wartezeiten, hohe terminliche Flexibilität, Mitspracherecht bei Spitaleintritts- und Operationsdatum, komfortable Zimmer mit kostenlosem Internetzugang, umfassender Hotellerie-Service, erweiterte Besuchszeiten und Übernachtungsmöglichkeiten für Angehörige.

Warum eine allgemeine Spitalversicherung abschliessen?

Seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung 2012 kann sich jede und jeder in einem Listenspital (jeder Kanton erstellt eine kantonale Spitalliste) seiner Wahl in der ganzen Schweiz behandeln lassen. Bei einer Wahlbehandlung in einem Spital, das nicht auf der Spitalliste des Wohnkantons steht, bezahlt die Grundversicherung jedoch nur Leistungen zum Tarif des Wohnkantons. Die Spitalversicherung HOSPITA ALLGEMEIN deckt in diesem Fall allfällige Differenzen.

Wo kann ich mich behandeln lassen?

Dank exklusiven Partnerschaften mit erstklassigen Spitälern und Kliniken bietet SWICA ihren Kundinnen und Kunden ein umfassendes Gesundheitsnetzwerk. Im SWICA-Spitalverzeichnis ist auf einen Blick ersichtlich, in welchem Spital man sich behandeln lassen kann, abhängig von der abgeschlossenen Spitalversicherung. Hier geht es zum SWICA-Spitalverzeichnis. Die auf diesen Webseiten publizierten Angaben dienen zur Information und begründen keine Kostengutsprache für eine Behandlung. Bitte kontaktieren Sie dazu Ihren SWICA-Kundendienst – die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stehen Ihnen telefonisch rund um die Uhr zur Verfügung: +41 800 80 90 80. Falls zwischen SWICA und einem Spital keine vertragliche Vereinbarung besteht, kommt der von SWICA definierte Maximaltarif zur Anwendung. Bei HOSPITA PRIVAT WELTWEIT gilt dies nur für Behandlungen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

Freie Wahl vor jedem Eingriff im Spital

Ob allgemein, halbprivat oder privat, mit der Variante HOSPITA FLEX PRIVAT kann vor jedem Eingriff die Spitalabteilung gewählt werden. Das gleiche gilt für die HOSPITA FLEX HALBPRIVAT. Hier wählt man zwischen allgemein oder halbprivat. Je nach gewählter Spitalabteilung fällt die Kostenbeteiligung unterschiedlich hoch aus. Bei Behandlungen auf der privaten Abteilung beteiligt sich eine HOSPITA FLEX PRIVAT versicherte Person mit 400 Franken pro Tag (max. 8 000 Franken pro Jahr) an den Kosten. Wenn Versicherte mit HOSPITA FLEX HALBPRIVAT beziehungsweise HOSPITA FLEX PRIVAT sich auf der halbprivaten Abteilung behandeln lassen, müssen 300 Franken pro Tag (maximal 6 000 Franken pro Jahr) selbst bezahlt werden. Bei Behandlungen auf der allgemeinen Abteilung entstehen grundsätzlich keine Zusatzkosten für Versicherte mit HOSPITA FLEX HALBPRVIAT oder HOSPITA FLEX PRIVAT. Die Prämien der FLEX Modelle sind deutlich tiefer als die Nicht-FLEX Modelle
Die HOSPITA Spitalversicherungen von SWICA decken überdies zusätzliche Leistungen wie Beiträge an Haushaltshilfe, Hauskrankenpflege, Notfall- und Verlegungstransporte, sowie Erholungs- und Badekuren.

Kostenbeteiligung in der Spitalversicherung

Je nach gewählter Kostenbeteiligungsvariante beträgt der Rabatt bis zu 68 Prozent.

 Spitalversicherung  Prämienrabatt
 HOSPITA Selbstbehalt CHF 1000.–  15%
 HOSPITA Selbstbehalt CHF 2000.–  25%
 HOSPITA Selbstbehalt CHF 5000.–  50%
 HOSPITA FLEX HALBPRIVAT  62%
 HOSPITA FLEX PRIVAT  68%

15.08.2023 / aktuell 3-2023