1. Erinnerung zur Deklaration Unsere Kunden erhalten im November eine Aufforderung für die Lohndeklaration via E-Mail oder per Brief. Bis Ende Januar ist die definitive Lohnsumme für das vergangene Jahr zu übermitteln.
2. Lohndeklaration übermitteln Die definitive Lohnsumme können Sie uns entweder via SWICA Web-Portal oder direkt aus Ihrem Buchhaltungssystem via Swissdec übermitteln.
3. Erhalt Schlussabrechnung Nachdem Sie die definitive Lohnsumme übermittelt haben, erstellt SWICA die Schlussabrechnung. Anschliessend erhalten Sie eine Rückerstattung oder eine Rechnung für den ausstehenden Betrag.