Medizinprodukte aus dem Ausland: Wer zahlt?

Viele medizinische Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien wie Krücken oder Blutzuckertests werden heute nur vergütet, wenn sie im Inland gekauft werden. Wer diese im Ausland erwirbt, trägt die Kosten selbst. Das will der Bundesrat nun ändern und bringt einen entsprechenden Vorschlag ins Parlament.

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Autor/inOliver Steimann
3 Minuten Lesezeit12. Oktober 2026

Es wäre eine naheliegende Einsparmöglichkeit, von der die Schweiz bisher nichts wissen wollte: Produkte von der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) des Bundes können von der obligatorischen Grundversicherung nur bezahlt werden, wenn sie im Inland gekauft wurden. Das gilt auch dann, wenn ein Produkt im europäischen Ausland zu einem deutlich tieferen Preis beschafft werden könnte.

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Lockerung nur für private Einkäufe

2023 gab die Schweiz 727 Millionen Franken für MiGeL-Produkte aus – eine Summe, die seither noch gewachsen sein dürfte. Für einen Teil der Liste, die rund die Hälfte der Gesamtkosten ausmacht, will der Bundesrat die Regeln nun lockern. Wer dasselbe Medizinprodukt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) privat zu einem günstigeren Preis einkauft, soll es künftig über seine Krankenversicherung abrechnen können. Betroffen wären vor allem medizinische Verbrauchsmaterialien. Von der Neuerung erhofft sich der Bund, dass sie Kosten einspart und den Wettbewerb fördert.

Vorerst nur eine befristete Einführung

Allerdings will man in Bern nichts überstürzen. Der Bund will sich die Möglichkeit offenhalten, die Änderung nur befristet einzuführen, um die Regeln nach einer ersten Auswertung nötigenfalls wieder anzupassen. Die Schweizer Hersteller und Importeure von Medizinprodukten sind selbstredend wenig begeistert von den bundesrätlichen Vorschlägen. Begrüsst werden diese hingegen vom Krankenversicherungsverband prio.swiss. Pro oder kontra? Beide Seiten nehmen hier Stellung.

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Pro

Wahlfreiheit, die im Alltag ankommt

Die geplante Vergütung ausgewählter Medizinprodukte aus Europa beseitigt eine unnötige und patientenunfreundliche Hürde. Wer im Ausland ein günstigeres Standardprodukt aus der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) findet, soll es ebenfalls abrechnen dürfen. Für Produkte mit geringem Beratungsbedarf ist das pragmatisch und patientennah. Grenzüberschreitende Einkäufe gehören in der Schweiz zum Alltag, gerade für Menschen mit kleinem Budget und bei starken Preisunterschieden.

Nehmen wir eine Diabetespatientin aus Lugano, die nach Como fährt. Ihre Blutzucker-Teststreifen sind dort in der Apotheke erhältlich – gleichwertig oder sogar identisch und deutlich günstiger. Sie kann sie heute schon selbst dort kaufen – neu würde sie diese auch rückerstattet bekommen.

Wenn Qualität und Vergütung klar und unbürokratisch geregelt sind, profitieren davon nicht nur die Patientin, sondern auch die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler: Laut Bundesrat fällt von den Kosten für Medizinprodukte (2023: 727 Millionen Franken) rund die Hälfte unter die neue Regelung. Ein hübsches Kostendämpfungspotenzial und eine Chance, über die Preise in der Schweiz nachzudenken.

Marco Romano
Stellvertretender Direktor prio.swiss 

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Kontra

Odyssee ins Leere

«Kaufen Sie Ihr Medizinprodukt günstig im Ausland» – was einfach klingt, wird in der Realität zu einem komplizierten Unterfangen. Das beginnt damit, dass Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bei der Verordnung eines Produkts prüfen muss, ob dieses die Voraussetzungen für den Kauf im EWR erfüllt. Ist das zu dem Zeitpunkt der Fall – der Bund behält sich nämlich vor, die Liste dieser Produkte laufend anzupassen –, müssen Sie Ihre Krankenversicherung kontaktieren und nachfragen, an welchen Verkaufsstellen im Ausland Sie das Produkt beziehen dürfen. Denn Ihre Versicherung entscheidet, mit welchen Verkaufsstellen sie einen sogenannten Abgabevertrag abschliesst.

Nach dem Kauf geht die Odyssee weiter. Sie müssen bei der Versicherung nicht nur den Beleg einreichen, sondern auch den aktuellen Wechselkurs angeben und mitteilen, ob Ihnen die Mehrwertsteuer zurückerstattet wurde. Wenn Sie das alles erledigt haben, erhalten Sie hoffentlich Ihr Geld zurück. Gleichzeitig sollen Sie mit dem «günstigeren» Kauf im Ausland die Krankenversicherung entlastet haben – eine Illusion. Mögliche Einsparungen werden bis dahin durch übermässige Bürokratie längst wieder zunichtegemacht.

Carina Schaller
Leiterin Public Affairs Swiss Medtech, Mitglied der Geschäftsleitung

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